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   OLG Köln, 29.10.1999 - 16 W 26/99   

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https://dejure.org/1999,3941
OLG Köln, 29.10.1999 - 16 W 26/99 (https://dejure.org/1999,3941)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.10.1999 - 16 W 26/99 (https://dejure.org/1999,3941)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Oktober 1999 - 16 W 26/99 (https://dejure.org/1999,3941)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Urteil gegen eine GbR nicht in einen Titel gegen die Gesellschafter persönlich umdeutbar

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    ZPO § 736
    Urteil gegen eine GbR nicht in einen Titel gegen die Gesellschafter persönlich umdeutbar

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zwangsvollstreckung; Vollstreckungsklausel; Titel; Schuldner; Urteil; Klausel; Ausland; Italien; Parteifähigkeit; Gesellschaft

  • Judicialis

    ZPO § 50 Abs. 1; ; ZPO § 736; ; ZPO § 97

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 736
    Urteil gegen eine GbR nicht in einen Titel gegen die Gesellschafter persönlich umdeutbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 66
  • NZG 2000, 423
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 22.10.1986 - II R 118/84

    Zur Rechtsbehelfsbefugnis bei einem gegen eine GbR als Steuerschuldnerin

    Auszug aus OLG Köln, 29.10.1999 - 16 W 26/99
    Nach deutschem Recht ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts aber nicht rechts- und demzufolge nach § 5o Abs. 1 ZPO auch nicht parteifähig (h.M., vgl. BGH NJW 81, 1953 und NJW 87, 1719; Ulmer in MünchKomm: § 718 Rdnr. 42 + 67; Palandt/Sprau BGB § 7o5 Rdnr. 17 mwN; Thomas/Putzo ZPO § 5o Rdnr. 9; Zöller/Vollkommer ZPO § 5o Rdnr. 26 mwN).
  • BGH, 26.03.1981 - VII ZR 160/80

    Unterbrechung der Verjährung einer Forderung durch Prozeßaufrechnung

    Auszug aus OLG Köln, 29.10.1999 - 16 W 26/99
    Nach deutschem Recht ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts aber nicht rechts- und demzufolge nach § 5o Abs. 1 ZPO auch nicht parteifähig (h.M., vgl. BGH NJW 81, 1953 und NJW 87, 1719; Ulmer in MünchKomm: § 718 Rdnr. 42 + 67; Palandt/Sprau BGB § 7o5 Rdnr. 17 mwN; Thomas/Putzo ZPO § 5o Rdnr. 9; Zöller/Vollkommer ZPO § 5o Rdnr. 26 mwN).
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