Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 21.04.2004

Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.11.2004 - 16 W 31/04   

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https://dejure.org/2004,8381
OLG Köln, 17.11.2004 - 16 W 31/04 (https://dejure.org/2004,8381)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.11.2004 - 16 W 31/04 (https://dejure.org/2004,8381)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. November 2004 - 16 W 31/04 (https://dejure.org/2004,8381)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Vollstreckungsklausel zu einem decreto ingiuntivo (Mahnbescheid) des Tribunale Ordinario di Roma; Anerkennungshindernisse und Vollstreckungshindernisse einer Vollstreckbarkeitserklärung

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 13.07.1995 - C-474/93

    Hengst Import / Campese

    Auszug aus OLG Köln, 17.11.2004 - 16 W 31/04
    Hierfür reicht es aber aus, dass nach Ende eines nicht kontradiktorischen ersten Verfahrensabschnitts, die Sache Gegenstand einer kontradiktorischen Erörterung sein konnte, dass also die Wirksamkeit der Entschließung erst dann eintritt, wenn der Schuldner Gelegenheit hatte, seine Rechte geltend zu machen (EuGH, Urteil vom 14.10.2004 - C-39/02, Rdn. 43 bis 52; Urteil vom 13.07.1995 - C-474/93 - Rdn. 14 = EuGHE 1995 I 2113 = IPRax 1996, 262; vgl. weiter z. B. Schlösser, EU-Zivilprozessrecht, 2. Auflage, Art. 32 Rdn. 6).

    Verfahrenseinleitendes Schriftstück i. S. d. Art. 34 Nr. 2 EuGVVO ist in der hier gegebenen Konstellation der noch nicht mit einer Vollstreckungsanordnung versehene Mahnbescheid (EuGH, Urt. vom 13.07.1995 a. a. O.).

  • OLG Karlsruhe, 22.01.1998 - 2 WF 158/97

    Umgangsrecht; Androhung; Zwangsgeld; Beschwerde

    Auszug aus OLG Köln, 17.11.2004 - 16 W 31/04
    Die Kostenentscheidung beruht auf den §§ 91a (vgl. zu dessen Anwendbarkeit OLG Zweibrücken OLGReport 1998, 414), 92 Abs. 2, 97 Abs. 1, 788 ZPO.
  • EuGH, 14.10.2004 - C-39/02

    Mærsk Olie & Gas

    Auszug aus OLG Köln, 17.11.2004 - 16 W 31/04
    Hierfür reicht es aber aus, dass nach Ende eines nicht kontradiktorischen ersten Verfahrensabschnitts, die Sache Gegenstand einer kontradiktorischen Erörterung sein konnte, dass also die Wirksamkeit der Entschließung erst dann eintritt, wenn der Schuldner Gelegenheit hatte, seine Rechte geltend zu machen (EuGH, Urteil vom 14.10.2004 - C-39/02, Rdn. 43 bis 52; Urteil vom 13.07.1995 - C-474/93 - Rdn. 14 = EuGHE 1995 I 2113 = IPRax 1996, 262; vgl. weiter z. B. Schlösser, EU-Zivilprozessrecht, 2. Auflage, Art. 32 Rdn. 6).
  • OLG Köln, 04.06.2004 - 16 W 7/04

    Erfüllungseinwand im Vollstreckbarkeitserklärungsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 17.11.2004 - 16 W 31/04
    Der Senat hat diese Frage vom Grundsatz her bisher offen gelassen, jedoch entschieden, dass jedenfalls eine unstreitige Erfüllung beachtlich ist; denn in einem solchen Falle fehlt einem Gläubiger unabhängig von der Frage, wie Art. 45 EuGVVO auszulegen ist, das Rechtsschutzinteresse an einer Vollstreckbarkeitserklärung (vgl. Senat OLGReport Köln 2004, 359 = NJOZ 2004, 3448).
  • BGH, 04.03.1993 - IX ZB 55/92

    Bestimmter Antrag auf Erlaß eines Vollstreckungsurteils für ausländische Urteil

    Auszug aus OLG Köln, 17.11.2004 - 16 W 31/04
    Der Titel ist allerdings nach deutschem Verständnis teilweise zu unbestimmt und bedarf deshalb der Konkretisierung (vgl. BGH NJW 1993, 1801).
  • OLG Frankfurt, 13.07.2005 - 20 W 239/04

    Vollstreckbarerklärung einer englischen Gerichtsentscheidung, die neben der

    Dabei kann hier offen bleiben, ob der in der Literatur vertretenen Auffassung zu folgen wäre, dass § 12 AVAG mit der Vorschrift des Art. 45 Abs. 1 EuGVVO unvereinbar ist und mithin eine Reduktion auf liquide Einwendungen erforderlich ist (vgl. dazu Geimer/Schütze, a.a.O., Art. 45 EuGVVO Rz. 11 ff; Zöller/Geimer, a.a.O., § 12 AVAG Rz. 4; Geimer, a.a.O., Rz. 3152a; Rauscher/ Mankowski, a.a.0., Art. 45 Brüssel I-VO Rz. 6; Thomas/Putzo/Hüßtege, a.a.O., Art. 45 EuGVVO Rz. 3; Münchener Kommentar/Gottwald, a.a.O., Art. 43 EuGVVO Rz. 7; Schlosser, EU-Zivilprozessrecht, 2. Aufl., Art. 43 EuGVVO Rz. 14; Bülow/Böckstiegel/Zerr, a.a.O., EL 28, Art. 43 EuGVVO Rz. 26; Hub NJW 2001, 3145, 3146/3147, je m. w. N.; vgl. auch die Nachweise bei OLG Köln OLGR 2004, 359; OLG Köln, Beschluss vom 17.11.2004, 16 W 31/04, OLGR 2005, 83, zit. nach juris).

    Die Antragsgegnerin hat die Kosten ihres ohne Erfolg eingelegten Rechtsmittels zu tragen, §§ 1 Abs. 1 Nr. 2b, 13 AVAG, 97 ZPO (vgl. Senat, Beschluss vom 07.06.2004, 20 W 55/04; OLG Düsseldorf RIW 2004, 391; OLG Köln, Beschluss vom 17.11.2004, 16 W 31/04, OLGR 2005, 83, zit. nach juris).

  • OLG Oldenburg, 29.03.2006 - 9 W 6/06

    Ausschluss auch des Vollstreckungsschuldners mit liquiden Einwendungen gegen den

    Der Senat hält es auch nicht für angezeigt, wenigstens sogenannte liquide Einwendungen im Beschwerdeverfahren zuzulassen, wie dies vermittelnd vertreten wird (OLG Düsseldorf NJW-RR 2005, 933, 934; OLG Köln, Beschluss vom 17.11.2004, 16 W 31/04; ZöllerGeimer, ZPO 25. Aufl., Art. 45 EuGVVO Rn.1; ders. IPrax 2003, 337, 338).
  • OLG Zweibrücken, 22.09.2005 - 3 W 175/05

    Vollstreckung: Vollstreckbarerklärung eines italienischen Mahnbescheids ohne

    Zwar ist das "decreto ingiuntivo" ihn Sinne des Vierten Buches der italienischen Zivilprozessordnung (Artt. 633 bis 656 c.p.c.) unbeschadet des summarischen Charakters des "procedimento d'ingiunzione" dann eine gerichtliche Entscheidung im Sinne des Art. 32 EuGVO, wenn es - wie im Normalfall (Artt. 641, 647 c.p.c.) - erst dann für vollstreckbar erklärt wird, wenn die Widerspruchsfrist von (in der Regel) 40 Tagen abgelaufen sowie innerhalb der Frist entweder kein Widerspruch eingegangen ist oder derjenige, der den Widerspruch erhoben hat, sich nicht auf das Verfahren eingelassen hat (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 17. November 2004 - 16 W 31/04 -, zitiert nach juris; EuGH IPrax 1996, 262, 263; Kruis, IPrax 2001, 56, 57; Geimer/Schütze, EuZVRA. 1 Art. 32 Rdnr. 30).
  • OLG Zweibrücken, 25.01.2006 - 3 W 239/05

    Vollstreckung: Vollstreckbarerklärung eines italienischen Mahnbescheids nach

    Hierfür reicht es aus, dass nach Ende eines nicht kontradiktorischen ersten Verfahrensabschnitts die Sache Gegenstand einer kontradiktorischen Erörterung sein konnte, dass also die Wirksamkeit der Entschließung erst dann eintritt, wenn der Schuldner Gelegenheit hatte, seine Rechte geltend zu machen (EuGH, Urteil vom 14. Oktober 2004 - C - 39/02, Rdnrn. 43-52 - und Urteil vom 13. Juli 1995 - C - 474/93 -, veröffentlicht in IPrax 1996, 262; OLG Köln, Beschluss vom 17. November 2004 - 16 W 31/04 -, veröffentlicht in juris).
  • OLG Oldenburg, 18.11.2009 - 9 W 39/09

    Zwangsvollstreckung: Vollstreckbarkeit eines italienischen Titels

    Soweit danach lediglich vorausgesetzt wird, dass einer Anerkennungs- bzw. Vollstreckbarkeitserklärung im Urteilsstaat ein kontradiktorisches Verfahren vorausgegangen ist oder aber hätte vorausgehen können, reicht es aus, dass nach Ende eines nicht kontradiktorischen Verfahrensabschnitts die Sache Gegenstand einer kontradiktorischen Erörterung sein konnte, dass also die Wirksamkeit erst dann eintritt, wenn der Schuldner Gelegenheit hatte, seine Rechte geltend zu machen (vgl. auch EuGH, Urteil vom 13. Juli 1995 - C 474/93 - OLG Köln, 16 W 31/04, Beschluss vom 17. November 2004, jeweils zit. in juris).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 21.04.2004 - 16 W 31/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,27905
OLG Celle, 21.04.2004 - 16 W 31/04 (https://dejure.org/2004,27905)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.04.2004 - 16 W 31/04 (https://dejure.org/2004,27905)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. April 2004 - 16 W 31/04 (https://dejure.org/2004,27905)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 S. 2 FEVG; § 8 Abs. 2 S. 3 FEVG; § 10 Abs. 1 FEVG; § 16 Abs. 1 S. 1 FEVG; § 27 FGG; § 29 FGG; § 57 Abs. 2 S. 4 AuslG; § 103 Abs. 2 S. 1 AuslG
    Untertauchen eines kongolesischer Staatsangehöriger anstelle des Nachkommens der Ausreisepflicht; Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Anordnung von Sicherungshaft; Scheitern der Bemühungen um die Beschaffung eines Passersatzpapieres; Fehlende Aussicht auf ...

  • Wolters Kluwer

    Untertauchen eines kongolesischer Staatsangehöriger anstelle des Nachkommens der Ausreisepflicht; Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Anordnung von Sicherungshaft; Scheitern der Bemühungen um die Beschaffung eines Passersatzpapieres; Fehlende Aussicht auf ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 15.12.2000 - 2 BvR 347/00

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG Celle, 21.04.2004 - 16 W 31/04
    Vor diesem Hintergrund besteht, auch bei Abwägung des öffentlichen Interesses an der Abschiebung gegenüber dem Freiheitsanspruch des Betroffenen, kein Anlass, die Anordnung und den Vollzug der Abschiebehaft betreffend den hier relevanten Zeitraum bis zum 10. Mai 2003 im Nachhinein als rechtswidrig zu qualifizieren (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15. Dezember 2000 - 2 BvR 347/00 ; BGH NJW 1996, 2796 = DÖV 1996, 922; Thüringer OLG NJ 2001, 546; BayObLG InfAuslR 2000, 453; sämtlich zit. nach Juris).".
  • OLG Jena, 26.02.2001 - 6 W 119/01

    Sicherungshaft, Abschiebungsverzögerung

    Auszug aus OLG Celle, 21.04.2004 - 16 W 31/04
    Vor diesem Hintergrund besteht, auch bei Abwägung des öffentlichen Interesses an der Abschiebung gegenüber dem Freiheitsanspruch des Betroffenen, kein Anlass, die Anordnung und den Vollzug der Abschiebehaft betreffend den hier relevanten Zeitraum bis zum 10. Mai 2003 im Nachhinein als rechtswidrig zu qualifizieren (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15. Dezember 2000 - 2 BvR 347/00 ; BGH NJW 1996, 2796 = DÖV 1996, 922; Thüringer OLG NJ 2001, 546; BayObLG InfAuslR 2000, 453; sämtlich zit. nach Juris).".
  • BGH, 11.07.1996 - V ZB 14/96

    Anordnung der Sicherungshaft bei aufgrund der Weggabe von Ausweisdokumenten von

    Auszug aus OLG Celle, 21.04.2004 - 16 W 31/04
    Vor diesem Hintergrund besteht, auch bei Abwägung des öffentlichen Interesses an der Abschiebung gegenüber dem Freiheitsanspruch des Betroffenen, kein Anlass, die Anordnung und den Vollzug der Abschiebehaft betreffend den hier relevanten Zeitraum bis zum 10. Mai 2003 im Nachhinein als rechtswidrig zu qualifizieren (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15. Dezember 2000 - 2 BvR 347/00 ; BGH NJW 1996, 2796 = DÖV 1996, 922; Thüringer OLG NJ 2001, 546; BayObLG InfAuslR 2000, 453; sämtlich zit. nach Juris).".
  • BayObLG, 11.04.2000 - 3Z BR 97/00

    Zulässige Dauer der Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG Celle, 21.04.2004 - 16 W 31/04
    Vor diesem Hintergrund besteht, auch bei Abwägung des öffentlichen Interesses an der Abschiebung gegenüber dem Freiheitsanspruch des Betroffenen, kein Anlass, die Anordnung und den Vollzug der Abschiebehaft betreffend den hier relevanten Zeitraum bis zum 10. Mai 2003 im Nachhinein als rechtswidrig zu qualifizieren (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15. Dezember 2000 - 2 BvR 347/00 ; BGH NJW 1996, 2796 = DÖV 1996, 922; Thüringer OLG NJ 2001, 546; BayObLG InfAuslR 2000, 453; sämtlich zit. nach Juris).".
  • OLG Frankfurt, 07.09.2004 - 20 W 334/04

    Zurückweisungshaft für Ausländer: Rechtswidrigkeit weiteren Vollzugs bei

    Dann aber ist für einen weiteren Vollzug der Haft und eine Aufrechterhaltung der Haftanordnung kein Raum mehr (vgl. dazu OLG Celle InfAuslR 2004, 306 und OLG Düsseldorf NVwZ-Beilage 1996, 8).
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