Rechtsprechung
OLG Celle, 23.06.2004 - 16 W 34/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Abschiebehaft: Anordnung von Abschiebehaft im Anschluss an eine künftig mögliche Strafhaft
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 57 AuslG; § 103 Abs. 2 AuslG; § 27 FGG; § 29 FGG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 104 GG
Feststellung der Rechtswidrigkeit der Inhaftierung eines Ausländers; Anordnung von Abschiebungshaft; Anschluss an eine Untersuchungshaft oder eine noch nicht verhängte Strafhaft; Vorliegen einer eindeutigen Grundlage für Anordnung, Dauer und Vollzug der Abschiebungshaft - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Feststellung der Rechtswidrigkeit der Inhaftierung eines Ausländers; Anordnung von Abschiebungshaft; Anschluss an eine Untersuchungshaft oder eine noch nicht verhängte Strafhaft; Vorliegen einer eindeutigen Grundlage für Anordnung, Dauer und Vollzug der Abschiebungshaft
- Informationsverbund Asyl und Migration
AuslG § 57
D (A), Abschiebungshaft, Untersuchungshaft, Strafhaft, Haftanordnung, Rechtswidrigkeit, Sofortige weitere Beschwerde - Judicialis
AuslG § 57 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AuslG § 57 Abs. 2
Anordnung von Abschiebehaft im Anschluss an eine künftig mögliche Strafhaft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hannover, 06.01.2004 - 43 XIV 481/03
- LG Hannover, 29.01.2004 - 28 T 6/04
- OLG Celle, 23.06.2004 - 16 W 34/04
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.03.1995 - V ZB 7/95
Zulässigkeit der Abschiebehaft im Anschluß an bestehende Untersuchungshaft
Auszug aus OLG Celle, 23.06.2004 - 16 W 34/04
Deshalb unterliegt es angesichts der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 129, 98) keinen Bedenken, die Abschiebehaft erst mit dem Ende der Untersuchungshaft beginnen zu lassen, wie es hier das Amtsgericht auch angeordnet hat.Der Bundesgerichtshof hat sich in zwei Entscheidungen aus dem Jahr 1995 (BGHZ 129, 98; 129, 383) mit der Frage der Anordnung von Abschiebungshaft im Anschluss an eine (1) im Zeitpunkt der Entscheidung bestehende Untersuchungshaft und (2) eine möglicherweise zu erwartende Strafhaft befasst.
- BGH, 11.05.1995 - V ZB 13/95
Zulässigkeit der Abschiebehaft im Anschluß an zu erwartende Strafhaft
Auszug aus OLG Celle, 23.06.2004 - 16 W 34/04
Der Bundesgerichtshof hat sich in zwei Entscheidungen aus dem Jahr 1995 (BGHZ 129, 98; 129, 383) mit der Frage der Anordnung von Abschiebungshaft im Anschluss an eine (1) im Zeitpunkt der Entscheidung bestehende Untersuchungshaft und (2) eine möglicherweise zu erwartende Strafhaft befasst.Die gleichzeitige Anordnung der Abschiebehaft im Anschluss an (spätere) im Zeitpunkt der Entscheidung noch nicht verhängte Strafhaft war dagegen unzulässig (BGHZ 129, 383).
- BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92
Durchsuchungsanordnung II
Auszug aus OLG Celle, 23.06.2004 - 16 W 34/04
Soweit der Betroffene rügt, der Haftbeschluss des Amtsgerichts vom 16. Januar 2003 sei am 3. Oktober 2003 (Beginn der Abschiebehaft nach Beendigung der Strafhaft) wegen Zeitablaufes nicht mehr vollziehbar gewesen, vermag sich der Senat dieser Auffassung auch in Ansehung der Entscheidung des BVerfG (2 BvR 1992/92) nicht anzuschließen.
- OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 16 U 12/05
Veröffentlichung von Geschäftsgeheimnissen
Die Unternehmen der "B-Gruppe" unterhalten eine Internethomepage ( www.... ), auf der sie u.a. umfangreiche Veröffentlichungen über das gescheiterte "X-Geschäft" der Klägerin eingestellt haben und die z.T. bereits Gegenstand anderer Rechtsstreite vor dem Senat gewesen sind (16 U 198/04; 16 U 201/04; 16 W 34/04; 16 U 76/05). - LG Hannover, 30.03.2006 - 28 T 25/06
Abschiebungshaft, Kostenrecht, Auslagen, Erstattung, Kostenerstattung, …
Die anders lautende Entscheidung des ursprünglich für Abschiebehaftsachen einmal zuständig gewesenen Senats des Oberlandesgerichts Celle vom 20. Juli 2004 - 16 W 34/04 -, der eine entsprechende Anwendung der Vorschrift des § 13 a FGG angenommen hat, führt letztlich zum selben Ergebnis.