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   OLG Köln, 24.08.1992 - 16 W 39/92   

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https://dejure.org/1992,3453
OLG Köln, 24.08.1992 - 16 W 39/92 (https://dejure.org/1992,3453)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.08.1992 - 16 W 39/92 (https://dejure.org/1992,3453)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. August 1992 - 16 W 39/92 (https://dejure.org/1992,3453)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Prozeßkostenhilfe; Berücksichtigung von Aufwendungen; PKH-Raten

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    ZPO §§ 114, 115; BSHG § 76; OLGR 92, 365
    Prozeßkostenhilfe; Berücksichtigung von Aufwendungen; PKH-Raten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Substantiierung eines Anspruchs auf ratenfreie Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 114; ZPO § 115; BSHG § 76
    Berücksichtigung von Aufwendungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 579
  • VersR 1993, 1502
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 13.12.1983 - 17 WF 4267/83
    Auszug aus OLG Köln, 24.08.1992 - 16 W 39/92
    Hierbei ist indes nur der Kaltmietzins maßgebend; die Mietnebenkosten haben als Kosten der allgemeinen Lebenshaltung außer Ansatz zu bleiben (vgl. dazu u.a. KG FamRZ 1984, 412/414; OLG Frankfurt MDR 1984, 409).
  • OLG Frankfurt, 23.11.1983 - 3 WF 224/83
    Auszug aus OLG Köln, 24.08.1992 - 16 W 39/92
    Hierbei ist indes nur der Kaltmietzins maßgebend; die Mietnebenkosten haben als Kosten der allgemeinen Lebenshaltung außer Ansatz zu bleiben (vgl. dazu u.a. KG FamRZ 1984, 412/414; OLG Frankfurt MDR 1984, 409).
  • OLG Stuttgart, 30.06.2005 - 8 WF 55/05

    Prozesskostenhilfe: Berechnung von Ratenzahlungen nach dem Auslaufen von

    Anwaltskosten und Verbindlichkeiten für Anwaltskosten sind nur insoweit abzugsfähig, als die Anwaltskosten aus früheren Prozessen stammen (OLG Köln FamRZ 1993, 579; Kalthoener / Büttner / Wrobel-Sachs a.a.O. RN 285; Zöller, a.a.O. RN 41).
  • OLG Zweibrücken, 09.08.2000 - 5 WF 68/00

    Abhilfeentscheidung, Beschwerde, Rechtspflegergeschäft

    Selbst bei geleisteter Ratenzahlung sind Schulden nur bis zu dem Zeitpunkt zu berücksichtigen, zu dem sie bei regelmäßiger Ratenzahlung getilgt sein würden (vgl. OLG Köln, FamRZ 1993, 579).
  • LAG Schleswig-Holstein, 27.01.1994 - 5 Ta 136/93

    Beschwerde gegen die Anordnung von Ratenzahlungen in einem

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  • OLG Saarbrücken, 01.02.1994 - 9 WF 3/94

    Kaltmiete als besondere Belastung i.S.d. § 115 Abs. 1 ZPO

    Die Gegenmeinung (vgl. etwa OLG Oldenburg, FamRZ 1992, 578; OLG Köln FamRZ 1993, 579 ), die - entsprechend der Handhabung des Familiengerichts - auf das nur um Steuern und Sozialaufwendungen bereinigte Bruttoeinkommen abstellt, führt insbesondere dann nicht zu sachgerechten Ergebnissen, wenn die um Prozeßkostenhilfe nachsuchende Partei - wie hier - mehreren Angehörigen Unterhalt zu leisten hat (vgl. Zöller-Philippi, a.a.O.).
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