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   OLG Köln, 03.01.2003 - 16 W 42/02   

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https://dejure.org/2003,8160
OLG Köln, 03.01.2003 - 16 W 42/02 (https://dejure.org/2003,8160)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.01.2003 - 16 W 42/02 (https://dejure.org/2003,8160)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. Januar 2003 - 16 W 42/02 (https://dejure.org/2003,8160)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Zulassung der Vollstreckbarkeit eines portugiesischen Urteils; Zur Beurteilung der Ordnungsgemäßheit einer Auslandszustellung durch ein portugiesisches Gericht ; Zur Möglichkeit der Heilung von Zustellungsmängeln

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 06.12.2002 - 16 W 12/02

    Heilung von Zustellungsmängeln infolge Unterlassens der Anfechtung der

    Auszug aus OLG Köln, 03.01.2003 - 16 W 42/02
    Schließlich ist der Schuldnerin die Berufung auf die mangelhafte Zustellung nicht deshalb verwehrt, weil sie im erststaatlichen Verfahren keine Rechtsmittel eingelegt hätte ( so z.B. Geimer in Geimer /Schütze, Europ. Zivilverfahrensrecht, Art. 27, Rz. 87; Senat in neuester Rechtsprechung, Beschluss vom 12.11.2001 - 16 W 27/01; vom 6.12.2002 - 16 W 12/02 -).
  • OLG Köln, 12.11.2001 - 16 W 27/01

    Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks

    Auszug aus OLG Köln, 03.01.2003 - 16 W 42/02
    Schließlich ist der Schuldnerin die Berufung auf die mangelhafte Zustellung nicht deshalb verwehrt, weil sie im erststaatlichen Verfahren keine Rechtsmittel eingelegt hätte ( so z.B. Geimer in Geimer /Schütze, Europ. Zivilverfahrensrecht, Art. 27, Rz. 87; Senat in neuester Rechtsprechung, Beschluss vom 12.11.2001 - 16 W 27/01; vom 6.12.2002 - 16 W 12/02 -).
  • BGH, 18.02.1993 - IX ZB 87/90

    Vollstreckungsschutz gegen britisches Versäumnisurteil

    Auszug aus OLG Köln, 03.01.2003 - 16 W 42/02
    Denn weder nach den Vorschriften des HZÜ, noch nach allgemeinen ungeschriebenen prozessrechtlichen Grundsätzen, sollten diese anwendbar sein, ist in Fällen wie dem vorliegenden nach überwiegender Meinung in der Rechtssprechung, der sich der Senat anschließt, eine Heilung von Zustellungsmängeln möglich ( vgl. EuGH vom 7.3.1990, EuZW 90, 352; BGH, NJW 93, 2688; im Ergebnis auch OLG Düsseldorf vom 2.9.1998, RIW 99, 464; ebenso Thomas/Putzo/Hüßtege, 23. Aufl., Art. 27, Rz. 9 ).
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