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   OLG Dresden, 13.08.2013 - 16 W 439/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,19629
OLG Dresden, 13.08.2013 - 16 W 439/13 (https://dejure.org/2013,19629)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13.08.2013 - 16 W 439/13 (https://dejure.org/2013,19629)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13. August 2013 - 16 W 439/13 (https://dejure.org/2013,19629)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wertungskriterien intransparent: Rechtsschutz auch bei Dienstleistungskonzession!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Vergabe der Dienstleistungskonzession für den Betrieb der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden vorerst gestoppt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Internetseite der Stadt Dresden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vergabe der Dienstleistungskonzession für den Betrieb der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden vorerst gestoppt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Vergabe der Dienstleistungskonzession für "dresden.de" vorerst gestoppt

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Rechtsschutz bei Dienstleistungskonzessionen gestärkt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vergabe der Dienstleistungskonzession für den Betrieb der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden vorerst gestoppt - Vergaberechtliches Transparenzgebot nicht genügend beachtet

  • sachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Vergabe der Dienstleistungskonzession für den Betrieb der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wertungskriterien intransparent: Rechtsschutz auch bei Dienstleistungskonzession (VPR 2014, 211)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2014, 250
  • MMR 2014, 70
  • ZfBR 2014, 512
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 23.02.2016 - 13 U 148/15

    Anforderungen an die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen im

    Ein Bieter kann zur Vermeidung einer Verletzung von Rücksichtnahmepflichten die Unterlassung vergaberechtswidriger Ausschreibungsbedingungen verlangen (BGH, Urt. v. 5. Juni 2012 - X ZR 161/11, juris Tz. 16; OLG Düsseldorf, Urt. v. 13. Jan. 2010 - 27 U 1/09, juris Tz. 32 ff.; OLG Dresden, Urt. v. 13. Aug. 2013 - 16 W 439/13, juris Tz. 11).

    Nach einer Entscheidung des OLG Dresden (Urt. v. 13. Aug. 2013 - 16 W 439/13, juris Tz. 15 ff.) erfordert es das vergaberechtliche Transparenzgebot auch in diesen Fällen, dass der Auftraggeber Wertungskriterien, deren Inhalt sich für die Bieter nicht von selbst versteht, mit den Vergabeunterlagen so konkretisiert, dass der Bieter die dahinterstehenden Wertungspräferenzen des Auftraggebers erkennen und sein Angebot danach ausrichten kann.

  • OLG München, 19.06.2017 - 21 W 314/17

    Kostenentscheidung gem. § 91a ZPO

    a) In der Rechtsprechung ist mittlerweile allgemein anerkannt, dass ein nicht zum Zuge kommender Bieter auch im Unterschwellenbereich mit Hilfe einer einstweiligen Verfügung Primärrechtsschutz in Anspruch nehmen und dadurch seine Chance auf eine Zuschlagserteilung wahren kann (vgl. Scharen, Rechtsschutz bei Vergaben unterhalb der Schwellenwerte, VergabeR 2011, S. 653 ff; Dicks, Nochmals: Primärrechtsschutz bei Aufträgen unterhalb der Schwellenwerte, VergabeR 2012, S. 531 ff; OLG Düsseldorf vom 13.01.2010, Az. 27 U 1/09; OLG Schleswig vom 08.01.2013, Az. 1 W 51/12, OLG Saarbrücken vom 13.06.2012, Az. 1 U 357/11 und vom 16.12.2015, Az. 1 U 87/15; OLG Dresden vom 13.08.2013, Az. 16 W 439/13; OLG Frankfurt vom 21.04.2017, Az. 11 U 10/17).
  • OLG Naumburg, 25.06.2015 - 2 U 17/15

    Öffentliche Ausschreibung zum Abschluss eines Pachtvertrags über kommunale

    Für den Bereich der sog. nur nationalen Ausschreibungspflicht leitet die Rechtsprechung das subjektive Recht des Bieters aus der Verpflichtung zur wechselseitigen Rücksichtnahme im vorvertraglichen Schuldverhältnis nach §§ 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 Nr. 1 bzw. Nr. 2 BGB her (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil v. 19.10.2011, I-27 W 1/11, VergabeR 2012, 505; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss v. 08.01.2013, 1 W 51/12, VergabeR 2013, 520; OLG Dresden, Urteil v. 13.08.2013, 16 W 0439/13, ZfBR 2014, 512; Saarländisches OLG, Urteil v. 28.01.2015, 1 U 138/14, zitiert nach juris).
  • LG Bielefeld, 27.02.2014 - 1 O 23/14

    Auch bei Unterschwellenvergaben: Kein Rechtsschutz ohne rechtzeitige Rüge!

    Schreibt ein öffentlicher Auftraggeber seinen Beschaffungsbedarf förmlich aus, so begründet er damit ein vorvertragliches Vertrauensverhältnis, aus dem grundsätzlich auch ein Anspruch auf Unterlassung rechtswidriger Handlungen folgen kann (OLG Dresden, Urt. v. 13.08.2013 - 16 W 439/13, Rn. 11, zitiert nach juris).
  • VG München, 25.10.2017 - M 18 K 16.4796

    Erstattungsanspruch für Tierkörperbeseitigung des beseitigungspflichtigen

    Der Vertrag ist mangels anderer Anhaltspunkte grundsätzlich als wirksam geschlossen anzusehen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Januar 2000 - Verg 4/99 -, juris Rn. 41) und kann daher nicht von der Beklagten, die nicht einmal Vertragspartei geworden ist, bezüglich anderer Rechtswirkungen in Anspruch genommen werden (anders bei Nachprüfverfahren durch Beteiligte über vorvertragliche, zivilrechtliche Grundlagen, vgl. OLG Dresden, Urteil vom 13. August 2013 - 16 W 439/13 -, juris Orientierungssatz 1).
  • OLG Naumburg, 06.12.2022 - 7 U 72/22

    Trinkwasserkonzession II - Einstweilige Anordnung zur Sicherung eines Anspruchs

    Entscheidet das erstinstanzliche Gericht im Beschlussverfahren ohne mündliche Verhandlung und legt der durch die Zurückweisung des Antrags beschwerte Antragsteller sofortige Beschwerde ein, so ist das Beschwerdegericht befugt, den Unterlassungsanspruch des Teilnehmers am Auswahlverfahren, falls er Aussicht auf Erfolg hat, über eine einstweilige Anordnung bis zur Entscheidung über seine Beschwerde zu sichern (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 15.08.2011, I-27 W 1/11 ; OLG Naumburg, Urteil v. 29.01.2015, 2 W 67/14 (EnWG), ZfBR 2016, 187, in juris Rz. 40; OLG Dresden, Urteil v. 13.08.2013, 16 W 439/13, ZfBR 2014, 512, in juris Rz. 13).
  • VK Nordbayern, 17.03.2017 - 21.VK-3194-01/17

    Wertungsentscheidung muss dokumentiert werden!

    Dabei betrifft die Pflicht zur Bekanntmachung der Wertungskriterien nicht nur die Zuschlagskriterien im engeren Sinne, sondern das Wertungssystem insgesamt, also auch alle Unterkriterien und Unter- Unterkriterien, vgl. VK Bund, B. v. 06.12.2013, Az.: VK 1/103/13. Für den Auftraggeber besteht zwar hinsichtlich der vergleichenden Wertung von Angeboten ein Bewertungsspielraum, jedoch müssen Wertungskriterien so weit konkretisiert sein, dass die dahinterstehenden Wertungspräferenzen des Auftraggebers von den Bietern erkannt werden können, vgl. OLG Dresden, U. v. 13.08.2013, Az.: 16 W 439/13.
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