Rechtsprechung
OLG Schleswig, 15.04.2011 - 16 W 50/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gerichtliche Zuständigkeit für die Feststellung des Beruhens einer zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderung auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gerichtliche Zuständigkeit für die Feststellung des Beruhens einer zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderung wegen des Nichtabführens von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung auf einer vorsätzlich unerlaubten Handlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Lübeck, 03.03.2011 - 12 O 251/10
- OLG Schleswig, 15.04.2011 - 16 W 50/11
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 02.12.2010 - IX ZB 271/09
Rechtswegzuständigkeit: Schutzgesetzverstoß gegen Normen des öffentlichen Rechts
Auszug aus OLG Schleswig, 15.04.2011 - 16 W 50/11
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 2. Dezember 2010, IX ZB 271/09 Rn 6 bei juris) stehe nicht entgegen, weil der Beklagte dort Widerspruch ausdrücklich nur gegen die rechtliche Einordnung der Forderung als einer solchen aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung erhoben hatte.Der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 2. Dezember 2010, IX ZB 271/09, WM 2011, 142 ) hat bereits entschieden, dass ein Streit darüber, ob eine Forderung rechtlich eine solche aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung ist, vor die ordentlichen Gerichte gehört.
- LSG Hessen, 30.01.2020 - L 1 KR 683/18
Unzulässigkeit der Klage einer gesetzlichen Krankenkasse auf Feststellung einer …
Dies gilt z.B. auch wegen Nichtabführung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen hinsichtlich der Arbeitnehmeranteile, wenn diese auf § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 266a StGB beruht (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.10.2013 - L 1 KR 161/13 B - juris; OLG Schleswig, Beschluss vom 15.04.2011 - 16 W 50/11; LG Freiburg, Beschluss vom 13.04.2011 - 3 T 23/11; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. August 2005, L 9 SF 863/05 B). - LSG Berlin-Brandenburg, 29.10.2013 - L 1 KR 161/13
Rechtswegbeschwerde - Beitragsvorenthaltung - Arbeitnehmeranteile
Zwar erfasst die Rechtswegzuständigkeit der ordentlichen Gerichte nach § 13 GVG Schadensersatzansprüche auch insoweit, wie sie auf § 823 Abs. 2 BGB iVm § 266a StGB wegen nicht angeführter Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung gegründet werden (OLG Schleswig, Beschluss v. 15. April 2011 - 16 W 50/11; LG Freiburg, Beschluss v. 13. April 2011 - 3 T 23/11). - AG Göttingen, 12.02.2013 - 21 C 121/12
Feststellung der Deliktseigenschaft einer Insolvenzforderung: Zuständigkeit der …
Ist auch die Höhe der Forderung streitig ist, ändert dies nichts an der Zuständigkeit der Zivilgerichte, da es sich nur um eine Vorfrage zur Feststellung der Deliktseigenschaft handelt (OLG Schleswig ZInsO 2011, 1708; LG Itzehoe ZInsO 2012, 505 mit zust. Anm. Eschenburg; a. A. LSG Thüringen, Beschl. v. 18.10.2012 - L 6 RK 950/12B). - LSG Thüringen, 18.10.2012 - L 6 KR 950/12
Zulässiger Rechtsweg für eine Feststellungsklage über das Nichtbestehen geltend …
Nach nahezu einhelliger Meinung in Rechtsprechung (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 15. April 2011 - Az.: 16 W 50/11; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31.März 2011 - Az.: L 9 SO 5/09; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. August 2005 - Az.: L 9 SF 863/05 B; alle nach juris) und Literatur (…vgl. Herchen in Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 4. Auflage 2012, § 184 Rn. 13;… Pape/Schaltke in Kübler/Prütting/Bork, InsO, Stand: September 2012, § 185 Rn. 8) liegt bei einer isolierten Klage auf Feststellung, dass es sich bei einer Forderung um eine solche aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung handelt bzw. nicht handelt (sog. Attributsklage), der Schwerpunkt des Rechtsstreits nicht bei der Anwendung von Vorschriften des Sozialversicherungsrechts. - LSG Berlin-Brandenburg, 28.10.2013 - L 1 KR 161/13
Rechtswegbeschwerde - Beitragsvorenthaltung - Arbeitnehmeranteile
Zwar erfasst die Rechtswegzuständigkeit der ordentlichen Gerichte nach § 13 GVG Schadensersatzansprüche auch insoweit, wie sie auf § 823 Abs. 2 BGB iVm § 266a StGB wegen nicht angeführter Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung gegründet werden (OLG Schleswig, Beschluss v. 15. April 2011 - 16 W 50/11; LG Freiburg, Beschluss v. 13. April 2011 - 3 T 23/11).