Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.01.2019 - 16 W 54/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,1126
OLG Frankfurt, 17.01.2019 - 16 W 54/18 (https://dejure.org/2019,1126)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.01.2019 - 16 W 54/18 (https://dejure.org/2019,1126)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Januar 2019 - 16 W 54/18 (https://dejure.org/2019,1126)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,1126) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    WhatsApp-Nachrichten an engste Familienmitglieder unterfallen "beleidigungsfreier Sphäre"

  • rabüro.de

    Zur Frage des Unterlassungsanspruchs eines Betroffenen gegen beleidigende und/oder strafrechtlich relevante Behauptungen in WhatsApp-Nachrichten an engste Familienangehörige

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Ehrschutzfreier Raum bei WhatsApp-Nachrichten im engsten Familienkreis

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Unterlassungsansprüche wegen ehrverletzender Äußerungen unter Familienmitgliedern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Misshandlungsvorwurf in WhatsApp-Nachrichten an engste Familienmitglieder unterfällt "beleidigungsfreier Sphäre"

  • ferner-alsdorf.de (Pressemitteilung)

    WhatsApp-Nachricht an engste Familienmitglieder unterfällt beleidigungsfreier Sphäre

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    WhatsApp-Nachrichten an enge Familienmitglieder, beleidigungsfreie Sphäre

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    WhatsApp-Gruppe und WhatsApp-Nachrichten im engsten Familienkreis sind ehrschutzfreier Raum und beleidigungsfreie Sphäre

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    WhatsApp: Im engsten Familienkreis darf beleidigt werden

  • lto.de (Kurzinformation)

    Ehrschutz bei WhatsApp: Familienchat ist "beleidigungsfreie" Zone

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Misshandlungsvorwurf in WhatsApp-Nachrichten an engste Familienmitglieder

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Protokoll der Misshandlungen" - Schwiegermutter bezichtigt den Schwiegersohn in WhatsApp-Nachrichten der Kindesmisshandlung

  • ggr-law.com (Kurzinformation)

    Ehrschutz bei Whatsapp

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Missbrauchsvorwurf in WhatsApp-Nachrichten an engste Familienmitglieder ist "beleidigungsfreie Sphäre"

  • Jurion (Kurzinformation)

    Misshandlungsvorwurf in WhatsApp-Nachrichten an engste Familienmitglieder unterfällt "beleidigungsfreier Sphäre"

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Familie als beleidigungsfreie Sphäre auch bei elektronischer Kommunikation?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Zu rechtlichen Beleidigungsfreiräumen innerhalb der Familie

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Medienstrafrecht: Beleidigungsfreie Sphäre bei WhatsApp?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Ehrschutzfreier Raum für WhatsApp-Nachrichten innerhalb der Familie

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    WhatsApp-Nachrichten an engste Familienmitglieder unterfallen "beleidigungsfreier Sphäre"

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    An engste Familienmitglieder gerichteter Misshandlungsvorwurf in WhatsApp-Nachrichten fällt in Bereich "beleidigungsfreier Sphäre" - Innerhalb des engsten Familienkreises besteht ehrschutzfreier Raum

Papierfundstellen

  • MDR 2019, 420
  • MMR 2019, 381
  • K&R 2019, 269
  • afp 2019, 166
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 28.03.2000 - 2 BvR 1392/96

    Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) sowie des Anspruchs auf ein

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2019 - 16 W 54/18
    Auch leichtfertig aufgestellte Behauptungen sind zulässig, jedenfalls soweit die Unhaltbarkeit der Äußerung weder auf der Hand liegt noch sich ihre Mitteilung als missbräuchlich darstellt [BVerfG Beschl. v. 28.3.2000 - 2 BvR 1392/96 - Rn. 20; Beschl. v. 2.7.2013 - 1 BvR 1751/12 - Rn. 20; Burkhardt aaO., Kap. 10 Rn. 33].
  • BVerfG, 16.03.1999 - 1 BvR 734/98

    Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1 durch strafgerichtliche Verurteilung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2019 - 16 W 54/18
    Wenn der Begriff der Leichtfertigkeit bereits bei Äußerungen gegenüber der Allgemeinheit nicht über Gebühr ausgedehnt werden darf [BVerfG Beschl. v. 16.3.1999 - 1 BvR 734/98 - Rn. 30 ff], gilt dies in besonderem Maße im Hinblick auf Äußerungen in einem Verfahren.
  • OLG Karlsruhe, 09.06.2006 - 14 U 9/06

    Persönlichkeitsrechtsverletzung in einer Dienstaufsichtsbeschwerde: Grenzen des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2019 - 16 W 54/18
    Diese für Äußerungen im Prozess entwickelten Richtlinien gelten grds. auch für Äußerungen, die gegenüber einer zur Amtsverschwiegenheit verpflichteten Behörde mit dem Ziel gemacht werden, diese zur Überprüfung eines bestimmten Verhaltens zu veranlassen, insbesondere für Äußerungen gegenüber Strafverfolgungsbehörden [Burkhardt aaO., Kap. 10 Rn. 29, 36 f; Soehring/Hoene aaO., § 15 Rn. 22; OLG Karlsruhe Urt. v. 9.6.2006 -14 U 9/06 - Rn. 17; OLG Hamm Urt. v. 15.5.1995 - 13 U 16/95 - Rn. 21].
  • BGH, 11.12.2007 - VI ZR 14/07

    Anspruch eines nicht am Prozess beteiligten Dritten auf Unterlassung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2019 - 16 W 54/18
    Ob das Vorbringen wahr und erheblich ist, soll allein in dem jeweiligen Verfahren geklärt werden [vgl. BVerfG Beschl. v. 25.9.2006 - 1 BvR 1898703 - Rn. 11 ff; BGH Urt. v. 11.12.2007 - VI ZR 14/07 - Rn. 12 f; Urt. v. 28.2.2012 - VI ZR 79/11 - Rn. 7 f].
  • OLG Koblenz, 24.04.2008 - 6 U 81/08

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Mitteilung des Verdachts des väterlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2019 - 16 W 54/18
    Dahingestellt bleiben kann, ob die Privilegierung dann nicht eingreift, wenn nach der Zielsetzung des Gesprächs oder aufgrund eines angespannten persönlichen Verhältnisses eine berechtigte Vertraulichkeitserwartung fehlt [so OLG Koblenz Urt. v. 24.4.2008 - 6 U 81/08 - bei einem Gespräch zwischen (Groß)Mutter und Tochter wegen der Aufklärung der auf sexuellen Missbrauch der Enkelin gerichteten Vorwürfe gegenüber dem Schwiegersohn: In diesem Fall soll nur eine Rechtfertigung nach § 193 StGB in Betracht kommen].
  • BGH, 20.12.1983 - VI ZR 94/82

    Widerruf von Äußerungen im kleinen Kreis

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2019 - 16 W 54/18
    v. 20.12.1983 - VI ZR 94/82 - Rn. 21 - 25 m.w.N.; OLG Düsseldorf Urt. v. 14.10.1992 - 15 U 113/91 - Rn. 6; Burkhardt in Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl., Kap. 10 Rn. 27; Soehring/Hoene, Presserecht, 5. Aufl., § 15 Rn. 22; Klass in Erman, BGB, 15. Aufl., Anhang zu § 12].
  • OLG Hamm, 15.05.1995 - 13 U 16/95
    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2019 - 16 W 54/18
    Diese für Äußerungen im Prozess entwickelten Richtlinien gelten grds. auch für Äußerungen, die gegenüber einer zur Amtsverschwiegenheit verpflichteten Behörde mit dem Ziel gemacht werden, diese zur Überprüfung eines bestimmten Verhaltens zu veranlassen, insbesondere für Äußerungen gegenüber Strafverfolgungsbehörden [Burkhardt aaO., Kap. 10 Rn. 29, 36 f; Soehring/Hoene aaO., § 15 Rn. 22; OLG Karlsruhe Urt. v. 9.6.2006 -14 U 9/06 - Rn. 17; OLG Hamm Urt. v. 15.5.1995 - 13 U 16/95 - Rn. 21].
  • OLG Düsseldorf, 14.10.1992 - 15 U 113/91

    Anforderungen an die Fassung einer Schiedsabrede; Ansprüche wegen Ehrverletzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2019 - 16 W 54/18
    v. 20.12.1983 - VI ZR 94/82 - Rn. 21 - 25 m.w.N.; OLG Düsseldorf Urt. v. 14.10.1992 - 15 U 113/91 - Rn. 6; Burkhardt in Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl., Kap. 10 Rn. 27; Soehring/Hoene, Presserecht, 5. Aufl., § 15 Rn. 22; Klass in Erman, BGB, 15. Aufl., Anhang zu § 12].
  • BGH, 28.02.2012 - VI ZR 79/11

    Äußerungen im Gerichtsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2019 - 16 W 54/18
    Ob das Vorbringen wahr und erheblich ist, soll allein in dem jeweiligen Verfahren geklärt werden [vgl. BVerfG Beschl. v. 25.9.2006 - 1 BvR 1898703 - Rn. 11 ff; BGH Urt. v. 11.12.2007 - VI ZR 14/07 - Rn. 12 f; Urt. v. 28.2.2012 - VI ZR 79/11 - Rn. 7 f].
  • OLG Naumburg, 20.09.2012 - 9 U 59/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Negative Meinungsäußerungen über in der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2019 - 16 W 54/18
    Entscheidend ist, dass diese von der Beklagten allein innerhalb des dem Ehrenschutz entzogenen Freiraums aufgestellt wurden und nicht anzunehmen ist, dass ein außenstehender Dritter von dieser Whatsapp Kenntnis nimmt [vgl. OLG Naumburg Urt. v. 20.9.2012 - 9 U 59/12 - Rn. 12].
  • BVerfG, 02.07.2013 - 1 BvR 1751/12

    Die Bezeichnung einer Rechtsanwaltskanzlei als "Winkeladvokatur" kann von der

  • OLG Brandenburg, 13.09.2021 - 1 U 54/20

    Anspruch auf Unterlassung der Behauptung von Veruntreuungen durch einen

    Denn auch Äußerungen im engsten Familienkreis, bei denen der Äußernde regelmäßig darauf vertrauen darauf, dass die Vertraulichkeit des Gesprächs gewahrt ist, genießen im Hinblick auf das Grundrecht aus Art. 6 Abs. 1 GG einen verfassungsrechtlichen Schutz, der dem Schutz der Ehre des durch die Äußerung Betroffenen vorgeht (OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 17.1.2019, 16 W 54/18, zitiert nach juris; Palandt/Sprau, a. a. O., § 823, Rn. 114).
  • BayObLG, 01.03.2023 - 203 StRR 38/23

    Bezeichnung von Polizeibeamten als "Hurensöhne" gegenüber Dritten

    In der Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass es einen Bereich vertraulicher Kommunikation innerhalb besonders ausgestalteter Vertrauensbeziehungen gibt, in der der Äußernde ohne Rücksicht auf gesellschaftliche Konventionen und ohne Sorge vor staatlicher Sanktionierung kommunizieren darf (vgl. KG, Beschluss vom 14. Juli 2020 - (4) 161 Ss 33/20 (43/20) -, juris Rn. 22; OLG Frankfurt, Urteil vom 17. Januar 2019 - 16 W 54/18 -, juris Rn. 22; OLG Koblenz, Urteil vom 24. April 2008 - 6 U 81/08 -, juris Rn. 29; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 22. Februar 1995 - 2 Ws 30/95 -, juris Rn. 14; Hilgendorf a.a.O. Rn. 11 ff.; Eisele/Schittenhelm in Schönke/Schröder, StGB 30. Aufl., Vorbem. § 185 Rn. 9a m.w.N.).
  • KG, 14.07.2020 - 4 Ss 43/20

    Beleidigung: "Beleidigungsfreie Sphäre"; Strafzumessung bei neuen

    Äußerungen, die gegenüber Außenstehenden oder der Öffentlichkeit wegen ihres ehrverletzenden Gehalts eigentlich nicht schutzwürdig wären, genießen in solchen privaten Vertraulichkeitsbeziehungen verfassungsrechtlichen Schutz, welcher dem Schutz der Ehre des durch die Äußerung Betroffenen vorgeht (vgl. BVerfG NJW 2007, 1194 und NJW 2010, 2937; OLG Frankfurt MMR 2019, 381 m.w.N.; Regge/Pegel in Münchener Kommentar, StGB 3. Auflage, § 185 Rnr. 61 ff m.w.N.; Rahmlow in Leipold/Tsambikakis/Zöller, Anwaltskommentar StGB 3. Auflage, § 185 Rnr. 26 m.w.N.; Eisele/Schittenheim in Schönke/Schröder, StGB 30. Auflage, Vorbem. § 185 Rnr. 9a m.w.N.).
  • LG Berlin, 22.08.2019 - 67 S 109/19

    Wohnraummiete: Ordentliche Kündigung des Vermieters wegen herabsetzender

    Das gilt sowohl für die Sache als auch für die Form der Darstellung (vgl. BGH, Urt. v. 20. Dezember 1983 - VI ZR 94/82, NJW 1984, 1104, juris Tz. 21 f.; OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 17. Januar 2019 - 16 W 54/18, MMR 2019, 381, beckonline Tz. 18 m.w.N.).
  • KG, 14.07.2020 - 161 Ss 33/20

    Beleidigung: Voraussetzungen einer Äußerung in einer "beleidigungsfreien Sphäre"

    Äußerungen, die gegenüber Außenstehenden oder der Öffentlichkeit wegen ihres ehrverletzenden Gehalts eigentlich nicht schutzwürdig wären, genießen in solchen privaten Vertraulichkeitsbeziehungen verfassungsrechtlichen Schutz, welcher dem Schutz der Ehre des durch die Äußerung Betroffenen vorgeht (vgl. BVerfG NJW 2007, 1194 und NJW 2010, 2937; OLG Frankfurt MMR 2019, 381 m.w.N.; Regge/Pegel in Münchener Kommentar, StGB 3. Auflage, § 185 Rnr. 61 ff m.w.N.; Rahmlow in Leipold/Tsambikakis/Zöller, Anwaltskommentar StGB 3. Auflage, § 185 Rnr. 26 m.w.N.; Eisele/Schittenhelm in Schönke/Schröder, StGB 30. Auflage, Vorbem. § 185 Rnr. 9a m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht