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   OLG Frankfurt, 20.09.2006 - 16 W 55/06   

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https://dejure.org/2006,2520
OLG Frankfurt, 20.09.2006 - 16 W 55/06 (https://dejure.org/2006,2520)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.09.2006 - 16 W 55/06 (https://dejure.org/2006,2520)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. September 2006 - 16 W 55/06 (https://dejure.org/2006,2520)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Allein durch die Bereithaltung eines zu einem früheren Zeitpunkt erschienenen, zulässigen Artikels in einem (Online-) Archiv wird ein betroffener verurteilter Straftäter nicht erneut "an das Licht der Öffentlichkeit gezerrt", da sich der Äußerungsgehalt lediglich in ...

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 S 1 GG
    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Keine Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Speicherung von Artikeln über ein Strafverfahren in einem Online-Archiv unter Namensnennung und Abbildung des Straftäters

  • Telemedicus

    Identifizierende Berichterstattung in Zeitungsarchiv zulässig

  • Telemedicus

    Identifizierende Berichterstattung in Zeitungsarchiv zulässig

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 S. 1 GG

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 1004; ; GG Art. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 § 1004; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1
    Berichterstattung in Wort und Bild über verurteilten Straftäter und Straftat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Keine Löschung von alten Presseartikeln über Straftäter aus Online-Archiv

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch eines verurteilten Straftäters auf Unterlassung einer öffentlich zugänglichen bebilderten Berichterstattung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mörder will nicht ins Online-Pressearchiv - Früher erschienene Presseartikel im Internet bereitzustellen ist zulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1366
  • BB 2006, 591
  • K&R 2006, 591
  • ZUM 2007, 139
  • afp 2006, 569
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Hamburg, 02.12.2005 - 324 O 721/05

    Haftung im Internet: Haftung des Betreibers eines Internet-Forums für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.09.2006 - 16 W 55/06
    Soweit sich der Antragsteller auf die Entscheidung des LG Hamburg vom 22. Dezember 2005 (MMR 2006, 491 ff.) bezieht, findet diese keine Anwendung, da sie sich mit der Frage der Verantwortlichkeit des Betreibers eines Internetforums beschäftigt, nicht aber mit der Archivierung ehemals zulässiger Berichterstattungen.
  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 24/78

    Pflichtexemplar

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.09.2006 - 16 W 55/06
    Dies würde zudem zu einer Verfälschung der historischen Abbildung führen und der besonderen Bedeutung von Archiven (vgl. BVerfG NJW 1982, 633) nicht gerecht werden.
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.09.2006 - 16 W 55/06
    In seinem sogenannten Lebach-Urteil hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass eine spätere Berichterstattung jedenfalls dann unzulässig ist, wenn sie geeignet ist, gegenüber der aktuellen Information eine erheblich neue oder zusätzliche Beeinträchtigung des Täters zu bewirken, insbesondere seine Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu gefährden (BVerfG vom 5. Juni 1973, BVerfGE 35, 202 ff.).
  • LG Berlin, 12.04.2001 - 27 O 103/01

    Vorrang des Informationsinteresses der Öffentlichkeit bezüglich einer aktuellen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.09.2006 - 16 W 55/06
    Im Übrigen kann auch im Hinblick auf die wirtschaftliche Tragweite und den personellen und zeitlichen Aufwand für die Archivverwaltung von der Presse nicht ernsthaft verlangt werden, dass sie turnusmäßig ihre Archive daraufhin durchforstet, ob ursprünglich zulässige Berichterstattungen nunmehr quasi durch Zeitablauf wegen des Anonymitätsinteresses eines ehemaligen Straftäters zu sperren seien (vgl. LG Berlin, AfP 2001, 337).
  • KG, 19.10.2001 - 9 W 132/01

    Grenzen der Bild- und Wortberichterstattung unter Identifizierung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.09.2006 - 16 W 55/06
    Allein durch die Bereithaltung eines zu einem früheren Zeitpunkt erschienen, zulässigen Artikels in einem Archiv wird der Betroffene nicht erneut "an das Licht der Öffentlichkeit gezerrt", da sich der Äußerungsgehalt lediglich in einem Hinweis auf eine in der Vergangenheit zulässige Berichterstattung erschöpft (vgl. KG, Beschluss vom 19. Oktober 2001, 9 W 132/01).
  • LG Nürnberg-Fürth, 06.03.2008 - 11 O 1820/08

    Namensnennung in Pressearchiven

    Allein durch die Bereithaltung eines zu einem früheren Zeitpunkt erschienen, zulässigen Artikels in einem Archiv wird der Betroffene jedoch nicht erneut "an das Licht der Öffentlichkeit gezerrt", da sich der Äußerungsgehalt lediglich in einem Hinweis auf eine in der Vergangenheit zulässige Berichterstattung erschöpft (OLG Frankfurt AfP 2006, 571; OLG Frankfurt NJW 2007, 1366; KG, Beschluss vom 19. Oktober 2001, 9 W 132/01).

    Dies ist jedoch Folge der technischen Weiterentwicklung und kann nicht dazu führen, dass eine Namensnennung in elektronischen Archiven untersagt wird, während sie bei Papierarchiven zulässig ist (vgl. OLG Frankfurt NJW 2007, 1366).

    Außerdem spricht für die Zulässigkeit einer unveränderten Einstellung alter Zeitschriftenartikel in ein Onlinearchiv das Grundrecht auf Informationsfreiheit nach Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 GG (so auch OLG Frankfurt NJW 2007, 1366).

  • OLG Frankfurt, 12.07.2007 - 16 U 2/07

    Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Online-Archivierung eines Artikels

    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, wird der Betroffene allein durch die Bereithaltung eines zu einem früheren Zeitpunkt erschienenen zulässigen Artikels in einem Archiv nicht erneut an das Licht der Öffentlichkeit gezerrt, da sich der Äußerungsgehalt lediglich in einem Hinweis auf eine in der Vergangenheit zulässige Berichterstattung erschöpft (OLG Frankfurt, AfP 2006, 568; AfP 2006, 571; NJW 2007, 1366).
  • OLG Düsseldorf, 27.10.2010 - 15 U 79/10

    Pflicht zur Ergänzung von Onlineberichten nach Abschluss eines

    Ein solches läge vielmehr nur dann vor, wenn nicht zweifelsfrei erkennbar wäre, dass es sich um keine aktuelle Berichterstattung handelte (Molle, Die Verdachtsberichterstattung ZUM 10, 331, 335; OLG Köln, Beschluss vom 14.11.05, 15 W 60/05, AfP 07, 126; OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.09.06, 16 W 55/06, AfP 06, 569).
  • OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 11 U 71/06

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Anspruch eines wegen Mordes verurteilten

    Die Archivierung von Informationen, die im Zeitpunkt ihrer Erstveröffentlichung nach äußerungsrechtlichen Maßstäben nicht zu beanstanden waren, bleibt nach in der Rechtsprechung überwiegend vertretener Auffassung, der der Senat jedenfalls für den vorliegenden Fall folgt, zulässig ( KG, Beschluss v. 19.10.2001 - 9 W 132/01; OLG Köln, Beschluss v. 14.11.2005 15 W 60/05; OLG Frankfurt, Beschlüsse v. 20.09.2006 16 W 54/06; 56/06 = OLGR 2007, 335; 57/06 ).
  • OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 11 U 72/06

    Unterlassung: Anspruch eines wegen Mordes verurteilten Straftäters auf

    Die Archivierung von Informationen, die im Zeitpunkt ihrer Erstveröffentlichung nach äußerungsrechtlichen Maßstäben nicht zu beanstanden waren, bleibt nach in der Rechtsprechung überwiegend vertretener Auffassung, der der Senat jedenfalls für den vorliegenden Fall folgt, zulässig ( KG, Beschluss v. 19.10.2001 - 9 W 132/01;OLG Köln, Beschluss v. 14.11.2005 15 W 60/05; OLG Frankfurt, Beschlüsse v. 20.09.2006 16 W 54/06; 56/06 = OLGR 2007, 335; 57/06 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2009 - 13 A 2852/08

    Darlegungserfordernisse des Antrags auf Zulassung der Berufung; Unterlassen

    vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 12. Juli 2007 - 16 U 2/07 -, ZUM 2007, 915, Beschluss vom 20. September 2006 - 16 W 55/06 -, NJW 2007, 1366.
  • OLG Frankfurt, 15.07.2008 - 11 U 6/08

    Persönlichkeitsschutz in der Presse: Rechtmäßigkeit der Herausgabe von

    Die Archivierung von Informationen, die im Zeitpunkt ihrer Erstveröffentlichung nach äußerungsrechtlichen Maßstäben nicht zu beanstanden waren, bleibt nach in der Rechtsprechung überwiegend vertretener Auffassung, der der Senat jedenfalls für den vorliegenden Fall folgt, zulässig (KG, Be-schluss vom 19.10.2001 - 9 W 132/01; OLG Köln, Beschlüsse vom 14.11.2005, 15 W 60/05; OLG Frankfurt. Beschlüsse vom 20.9.2006 - 16 W 54/06; 56/06 = OLGR 2007, 335; 57/06).
  • LG München I, 13.06.2007 - 9 O 2295/07
    Dies würde zudem zu einer Verfälschung der historischen Abbildung führen und der besonderen Bedeutung von Archiven nicht gerecht werden (so zur Bereithaltung früherer Berichterstattungen über Straftaten in Online-Archiven OLG Frankfurt, NJW 2007, 1366).
  • LG Düsseldorf, 23.06.2010 - 12 O 159/10

    Beeinträchtigung des Rechts auf Schutz der Persönlichkeit und Achtung des

    Auch vorliegend gilt der Grundsatz, dass eine ursprünglich zulässige Berichterstattung in einem Online-Pressearchiv keine aktuelle oder "spätere Berichterstattung" über eine Straftat darstellt (vgl. OLG Frankfurt, NJW 2007, 1366 ff.).
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