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   OLG Frankfurt, 13.10.2016 - 16 W 57/16   

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https://dejure.org/2016,34048
OLG Frankfurt, 13.10.2016 - 16 W 57/16 (https://dejure.org/2016,34048)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.10.2016 - 16 W 57/16 (https://dejure.org/2016,34048)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Oktober 2016 - 16 W 57/16 (https://dejure.org/2016,34048)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1004 BGB, § 823 BGB, § 186 StGB
    Ehrenschutz: Zur Frage, wann in der Wiedergabe der Aussage eines Dritten eine eigene Äußerung des Zitierenden liegt

  • Telemedicus

    Haftung eines Bloggers bei Wiedergabe der Aussage eines Dritten

  • Telemedicus

    Haftung eines Bloggers bei Wiedergabe der Aussage eines Dritten

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Haftet ein Blogger, wenn er rechtsverletzende Äußerungen Dritter veröffentlicht?

  • JurPC

    Wiedergabe der Aussage eines Dritten als eigene Äußerung des Zitierenden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ehrenschutz: Zur Frage, wann in der Wiedergabe der Aussage eines Dritten eine eigene Äußerung des Zitierenden liegt

  • online-und-recht.de

    Haftung eines Bloggers bei Wiedergabe fremder Aussagen

  • kanzlei.biz

    Ehrenschutz: Wiedergabe der Aussage eines Dritten im Internet

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 GG

  • RA Kotz

    Anspruchs auf Unterlassung unrichtiger Tatsachenbehauptungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1004; BGB § 823; StGB § 186
    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Unterlassung unrichtiger Tatsachenbehauptungen

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Unterlassung unrichtiger Tatsachenbehauptungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Persönlichkeitsrecht: Wann liegt zu Eigen machen von Inhalten bei einem Zitat vor?

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Blogbetreiber haftet nicht automatisch für ehrenrührige Blog-Kommentare eines Dritten auch wenn er sich nicht distanziert

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftung eines Bloggers für Aussagen Dritter

  • tw-law.de (Kurzinformation)

    Zurechnung eines Zitats in einem Internet-Blog

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Haftung eines Bloggers bei Wiedergabe fremder Aussagen

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Haftung eines Bloggers für fremde Aussagen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2016, 850
  • ZUM 2017, 245
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.11.2009 - VI ZR 226/08

    Verbreiterhaftung bei Interviews: "Heute wird offen gelogen"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2016 - 16 W 57/16
    Das ist der Fall, wenn die fremde Äußerung so in die Gedankenführung eingefügt ist, dass die gesamte Äußerung als eigene erscheint, bzw. um als mehr oder minder bestätigende Aussage die Richtigkeit der eigenen Darstellung zu belegen [vgl. BGH Urt. v. 17.11.2009 - VI ZR 226/08 - Rn. 11 m.w.N].

    Die Beklagte hat sich die ehrenrührige Äußerung eines Dritten - des Sprechers der israelischen Botschaft - auch nicht schon mit deren Verbreitung dadurch zu Eigen gemacht, dass sie sich nicht ausdrücklich davon distanziert hat [vgl. BGH Urt. v. 6.4.1976 aaO. - Rn. 19; Urt. v. 17.11.2009 aaO. m.w.N.].

    Es ist Teil des meinungsbildenden Diskussionsprozesses, dessen Schutz Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG im Sinn hat, sich und andere auch über Stellungnahmen Dritter zu informieren, die aus Sicht des Verbreiters erwähnenswert sind [BGH Urt. v. 17.11.2009 aaO. - Rn. 13; BVerfG Beschl. v. 25.6.2009 aaO. - Rn. 58].

    Dabei ist die Presse in weiterem Umfang als Private gehalten, die Behauptung vor ihrer Weitergabe auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen [BGH Urt. v. 17.11.2009 aaO. - Rn. 13; BVerfG Beschl. v. 26.8.2003 - 1 BvR 2243/02 - Rn. 15; BVerfG Beschl. v. 25.6.2009 aaO. - Rn. 62].

  • BGH, 06.04.1976 - VI ZR 246/74

    Ersatz der Aufwendungen für eine Anzeigenaktion bei Verletzung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2016 - 16 W 57/16
    Nicht um eine eigene Äußerung des Autors handelt es sich indes, wenn das Verbreiten "schlicht Teil einer Dokumentation des Meinungsstands ist, in welcher - gleichsam wie auf einem "Markt der Meinungen" - Äußerungen und Stellungnahmen verschiedener Seiten zusammen- und gegenübergestellt werden" [vgl. BGH Urt. v. 6.4.1976 - VI ZR 246/74 - Rn. 18; Urt. 30.1.1996 - VI ZR 386/94 - Rn. 18; BVerfG Beschl. v. 25.6.2009 - 1 BvR 134/03 - Rn. 66].

    Die Beklagte hat sich die ehrenrührige Äußerung eines Dritten - des Sprechers der israelischen Botschaft - auch nicht schon mit deren Verbreitung dadurch zu Eigen gemacht, dass sie sich nicht ausdrücklich davon distanziert hat [vgl. BGH Urt. v. 6.4.1976 aaO. - Rn. 19; Urt. v. 17.11.2009 aaO. m.w.N.].

  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2016 - 16 W 57/16
    Zwar kann, wie im Bereich des Ehrenschutzes anerkannt ist, durchaus auch in der Wiedergabe der Aussage eines Dritten dann eine eigene Äußerung des Zitierenden liegen, wenn er sich den Inhalt der fremden Äußerung erkennbar zu eigen gemacht hat [BGH Urt. v. 30.1.1996 - VI ZR 386/94 - Rn. 18 m.w.N.].

    Nicht um eine eigene Äußerung des Autors handelt es sich indes, wenn das Verbreiten "schlicht Teil einer Dokumentation des Meinungsstands ist, in welcher - gleichsam wie auf einem "Markt der Meinungen" - Äußerungen und Stellungnahmen verschiedener Seiten zusammen- und gegenübergestellt werden" [vgl. BGH Urt. v. 6.4.1976 - VI ZR 246/74 - Rn. 18; Urt. 30.1.1996 - VI ZR 386/94 - Rn. 18; BVerfG Beschl. v. 25.6.2009 - 1 BvR 134/03 - Rn. 66].

  • BVerfG, 25.06.2009 - 1 BvR 134/03

    Haftung für Pressespiegel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2016 - 16 W 57/16
    Nicht um eine eigene Äußerung des Autors handelt es sich indes, wenn das Verbreiten "schlicht Teil einer Dokumentation des Meinungsstands ist, in welcher - gleichsam wie auf einem "Markt der Meinungen" - Äußerungen und Stellungnahmen verschiedener Seiten zusammen- und gegenübergestellt werden" [vgl. BGH Urt. v. 6.4.1976 - VI ZR 246/74 - Rn. 18; Urt. 30.1.1996 - VI ZR 386/94 - Rn. 18; BVerfG Beschl. v. 25.6.2009 - 1 BvR 134/03 - Rn. 66].
  • EGMR, 14.02.2008 - 20893/03

    JULY AND SARL LIBERATION v. FRANCE

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2016 - 16 W 57/16
    Insoweit reicht aus Sicht des Lesers als hinreichende Distanzierung aus, dass die Beklagte hier die angegriffene Äußerung eindeutig als Zitat kenntlich gemacht hat [vgl. BVerfG Beschl. v. 25.6.2009 aaO. - Rn. 67; EGMR (III. Sektion) Urt. v. 14.2.2008 - 20893/03 - Affaire July u. Sari Libération/Frankreich - Rn. 73].
  • BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 2243/02

    Zu den Sorgfaltsanforderungen für Presseagenturen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2016 - 16 W 57/16
    Dabei ist die Presse in weiterem Umfang als Private gehalten, die Behauptung vor ihrer Weitergabe auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen [BGH Urt. v. 17.11.2009 aaO. - Rn. 13; BVerfG Beschl. v. 26.8.2003 - 1 BvR 2243/02 - Rn. 15; BVerfG Beschl. v. 25.6.2009 aaO. - Rn. 62].
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