Weitere Entscheidungen unten: OLG Köln, 04.06.2004 | OLG Frankfurt, 15.03.2004

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 13.04.2004 - 16 W 7/04   

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https://dejure.org/2004,10705
OLG Schleswig, 13.04.2004 - 16 W 7/04 (https://dejure.org/2004,10705)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13.04.2004 - 16 W 7/04 (https://dejure.org/2004,10705)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13. April 2004 - 16 W 7/04 (https://dejure.org/2004,10705)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliches Interesse an der Durchführung eines beantragten selbständigen Beweisverfahrens; Offensichtliches Fehlen einer Anspruchsgrundlage für einen behaupteten Schadensersatzanspruch; Falsche Erstellung eines Wertgutachtens durch einen Sachverständigen

  • Judicialis

    ZPO § 485 II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fehlendes rechtliches Interesse für selbständiges Beweisverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausnahme vom Verbot der Schlüssigkeitsprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fehlendes rechtliches Interesse im selbständigen Beweisverfahren (IBR 2004, 478)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.05.2003 - VI ZR 312/02

    Haftung des mit der Ermittlung des Verkehrswerts im Zwangsversteigerungsverfahren

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.04.2004 - 16 W 7/04
    Auch trifft zu, dass die vorgelegte Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 20. Mai 2003 (abgedruckt: VersR 2003, 1049) so verstanden werden könnte, als hielte der Bundesgerichtshof § 839 a BGB für Fälle der vorliegenden Art für einschlägig.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 04.06.2004 - 16 W 7/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8573
OLG Köln, 04.06.2004 - 16 W 7/04 (https://dejure.org/2004,8573)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.06.2004 - 16 W 7/04 (https://dejure.org/2004,8573)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. Juni 2004 - 16 W 7/04 (https://dejure.org/2004,8573)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Verfahrensgang

  • LG Aachen - 1 O 602/03
  • OLG Köln, 04.06.2004 - 16 W 7/04
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 14.03.2007 - XII ZB 174/04

    Vollstreckbarerklärung ausländischer Titel; Rechte des Schuldners im Rahmen eines

    Diese Ansicht wird auch mit der Modifikation vertreten, dass § 12 AVAG gemeinschaftsrechtskonform zu reduzieren sei und nur solche "liquiden" Einwendungen zugelassen werden könnten, die entweder unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 2005, 933, 934 f. und FamRZ 2006, 803, 804; OLG Köln OLGR 2004, 359, 360; Zöller/Geimer ZPO 26. Aufl. Art. 45 EG-VO Zivil- und Handelssachen Rdn. 1; Geimer/Schütze aaO Art. 45 EuGVVO Rdn. 11; Geimer IPrax 2003, 337, 339; Münzberg in FS Geimer [2002], S. 745, 751 f.; Musielak/Lackmann ZPO 5. Aufl. Art. 45 Verordnung (EG) Nr. 44/2001 Rdn. 2 und § 12 AVAG Rdn. 2; wohl auch Rauscher/Mankowski aaO Art. 45 Brüssel I-VO Rdn. 6 und 6 a; Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann ZPO 63. Aufl. Art. 45 EuGVVO Rdn. 1; Schlosser, EU-Zivilprozessrecht, 2. Aufl. Art. 43 Rdn. 14).
  • BGH, 12.07.2012 - IX ZB 267/11

    Vollstreckbarerklärung nach der EuGVVO: Zulässigkeit von nachträglich

    Zum gleichen Ergebnis kommt die Ansicht, die im Bereich der Verordnung § 12 AVAG einschränkend dahingehend auslegt, dass der Schuldner im Beschwerdeverfahren nur liquide Einwendungen erheben kann (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2005, 933, 934 f; FamRZ 2006, 803, 804; OLG Köln, OLGR 2004, 359, 360; Zöller/Geimer, ZPO, 29. Aufl., Art. 45 EuGVVO Rn. 1; MünchKomm-ZPO/Gottwald, 3. Aufl., Art. 43 EuGVVO Rn. 7; Geimer/Schütze, Europäisches Zivilverfahrensrecht, 3. Aufl., Art. 45, Rn. 11; Schlosser, EU-Zivilprozessrecht, 3. Aufl., Art. 43 EuGVVO Rn. 14).
  • OLG Frankfurt, 13.07.2005 - 20 W 239/04

    Vollstreckbarerklärung einer englischen Gerichtsentscheidung, die neben der

    Dabei kann hier offen bleiben, ob der in der Literatur vertretenen Auffassung zu folgen wäre, dass § 12 AVAG mit der Vorschrift des Art. 45 Abs. 1 EuGVVO unvereinbar ist und mithin eine Reduktion auf liquide Einwendungen erforderlich ist (vgl. dazu Geimer/Schütze, a.a.O., Art. 45 EuGVVO Rz. 11 ff; Zöller/Geimer, a.a.O., § 12 AVAG Rz. 4; Geimer, a.a.O., Rz. 3152a; Rauscher/ Mankowski, a.a.0., Art. 45 Brüssel I-VO Rz. 6; Thomas/Putzo/Hüßtege, a.a.O., Art. 45 EuGVVO Rz. 3; Münchener Kommentar/Gottwald, a.a.O., Art. 43 EuGVVO Rz. 7; Schlosser, EU-Zivilprozessrecht, 2. Aufl., Art. 43 EuGVVO Rz. 14; Bülow/Böckstiegel/Zerr, a.a.O., EL 28, Art. 43 EuGVVO Rz. 26; Hub NJW 2001, 3145, 3146/3147, je m. w. N.; vgl. auch die Nachweise bei OLG Köln OLGR 2004, 359; OLG Köln, Beschluss vom 17.11.2004, 16 W 31/04, OLGR 2005, 83, zit. nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 01.03.2005 - 3 W 335/04

    Beschwerde gegen die Vollstreckbarerklärung eines niederländischen Urteils nach

    Das nimmt das OLG Köln an und verweist darauf, in diesem Zusammenhang könne nichts anderes gelten als etwa bei der Handlungsvollstreckung nach den §§ 887, 888 ZPO, bei der ebenfalls in den Fällen, in denen die dem Erfüllungseinwand zu Grunde liegenden Tatsachen unstreitig seien, nach zutreffender Auffassung einem Vollstreckungsantrag des Gläubigers bereits das Rechtsschutzbedürfnis fehle (NJOZ 2004, 3448 f.).
  • OLG Köln, 17.11.2004 - 16 W 31/04

    Vollstreckung aus einem italienischen Vollstreckungsbescheid

    Der Senat hat diese Frage vom Grundsatz her bisher offen gelassen, jedoch entschieden, dass jedenfalls eine unstreitige Erfüllung beachtlich ist; denn in einem solchen Falle fehlt einem Gläubiger unabhängig von der Frage, wie Art. 45 EuGVVO auszulegen ist, das Rechtsschutzinteresse an einer Vollstreckbarkeitserklärung (vgl. Senat OLGReport Köln 2004, 359 = NJOZ 2004, 3448).
  • OLG Zweibrücken, 25.08.2005 - 3 W 96/05

    Vollstreckung: Vollstreckbarerklärung eines österreichischen Urteils

    Demgegenüber ist die weitere Antragsreduzierung wegen der unstreitigen (und deshalb im Verfahren der Vollstreckbarerklärung zu berücksichtigenden, vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 2005, 933; OLG Köln InVO 2005, 110; Senat, Beschluss vom 3. November 2003 - 3 W 149/03 -) Teilleistungen der Schuldnerin in Höhe von insgesamt 5 408, 65 EUR der Sache nach als übereinstimmende Teilerledigungserklärung der Verfahrensbeteiligten auszulegen.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.03.2004 - 16 W 7/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,34449
OLG Frankfurt, 15.03.2004 - 16 W 7/04 (https://dejure.org/2004,34449)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.03.2004 - 16 W 7/04 (https://dejure.org/2004,34449)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. März 2004 - 16 W 7/04 (https://dejure.org/2004,34449)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • damm-legal.de

    § 269 Abs. 3 S. 2, S. 3 ZPO
    Welche Kosten entstehen, wenn ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen eines Zustellungsmangels und erst nach Abgabe einer Unterlassungserklärung zurückgenommen wird?

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Kosten bei Rücknahme eines Antrags auf Erlass eines einstweiligen Verfügung nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Main - 3 O 219/03
  • OLG Frankfurt, 15.03.2004 - 16 W 7/04
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