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   OLG Karlsruhe, 08.10.2004 - 16 WF 118/04   

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https://dejure.org/2004,5891
OLG Karlsruhe, 08.10.2004 - 16 WF 118/04 (https://dejure.org/2004,5891)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.10.2004 - 16 WF 118/04 (https://dejure.org/2004,5891)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. Oktober 2004 - 16 WF 118/04 (https://dejure.org/2004,5891)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsstreit eines Ehegatten zur Abwehr von Unterhaltsansprüchen eines aus einer früheren Ehe stammenden Kindes als persönliche Angelegenheit; Zweck von für den Unterhalt gezahlten Geldmitteln

  • Judicialis

    BGB § 1360 a Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1360a Abs. 4
    Zur Abwehr von Unterhaltsansprüchen eines Ehegatte bei einem aus einer früheren Ehe stammenden Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1744
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.12.1959 - IV ZR 145/59

    Prozeßkostenvorschuß unter Ehegatten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.10.2004 - 16 WF 118/04
    In dem gemeinsamen Einsatz der Ehegatten für die Sicherung dieser Existenz, wie er nach den Gegebenheiten der jeweiligen Ehe geboten sei, könne die persönliche Verbundenheit der Ehegatten zu einem wesentlichen Teil ihren Inhalt und ihre Gestaltung finden (BGHZ 31, 384, 386).

    Ohne dass dies im Beschluss vom 24. Juli 2003 deutlich wird, greift der Bundesgerichtshof der Sache nach auf die Entscheidungen BGHZ 31, 384 und BGHZ 41, 104, 109 insoweit zurück, als er eine persönliche Angelegenheit nicht schon deshalb annimmt, weil das Insolvenzverfahren mit dem Ziel der Restschuldbefreiung ein Verfahren ist, welches die wirtschaftliche und soziale Stellung des berechtigten Ehegatten in entscheidendem Maße beeinflusst, einen in den genannten Entscheidungen bereits verworfenen Gesichtspunkt.

  • BGH, 30.01.1964 - VII ZR 5/63

    Schiedsvertrag

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.10.2004 - 16 WF 118/04
    Die Annahme einer persönlichen Angelegenheit hat er verneint für einen Rechtsstreit - ein Schiedsgerichtsverfahren -, in dem der Kläger sein Auseinandersetzungsguthaben nach seinem Ausschluss aus einer Gesellschaft verlangte, in welcher er persönlich haftender und geschäftsführender Gesellschafter war (BGHZ 41, 104, 109).

    Ohne dass dies im Beschluss vom 24. Juli 2003 deutlich wird, greift der Bundesgerichtshof der Sache nach auf die Entscheidungen BGHZ 31, 384 und BGHZ 41, 104, 109 insoweit zurück, als er eine persönliche Angelegenheit nicht schon deshalb annimmt, weil das Insolvenzverfahren mit dem Ziel der Restschuldbefreiung ein Verfahren ist, welches die wirtschaftliche und soziale Stellung des berechtigten Ehegatten in entscheidendem Maße beeinflusst, einen in den genannten Entscheidungen bereits verworfenen Gesichtspunkt.

  • OLG Koblenz, 06.01.1986 - 13 WF 1515/85
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.10.2004 - 16 WF 118/04
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung hat man deshalb auch nicht gezögert, Rechtsstreitigkeiten, die ihre Wurzeln in der verwandtschaftlichen Beziehung oder der Ehe haben, auch dann als die Person betreffend anzusehen, wenn sie nicht um der Befriedigung persönlicher Bedürfnisse willen geführt werden: etwa die Klage der Ehefrau gegenüber ihrem früheren Ehemann auf Erstattung der durch die Zustimmung zum sogenannten Realsplitting entstandenen Steuern (OLG Hamm, B.v. 16. Juni 1988, 9 WF 209/88 - FamRZ 1989, 277); oder die Rechtsverteidigung des aus geschiedener Ehe wegen Zugewinnausgleichs in Anspruch genommenen Ehegatten (OLG Koblenz, B.v. 06. Januar 1986 - 13 WF 1515/85 - FamRZ 1986, 466).
  • OLG Hamm, 16.06.1988 - 9 WF 209/88

    Persönliche Angelegenheit; Prozeßkostenvorschußpflicht; Wiederverheiratete

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.10.2004 - 16 WF 118/04
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung hat man deshalb auch nicht gezögert, Rechtsstreitigkeiten, die ihre Wurzeln in der verwandtschaftlichen Beziehung oder der Ehe haben, auch dann als die Person betreffend anzusehen, wenn sie nicht um der Befriedigung persönlicher Bedürfnisse willen geführt werden: etwa die Klage der Ehefrau gegenüber ihrem früheren Ehemann auf Erstattung der durch die Zustimmung zum sogenannten Realsplitting entstandenen Steuern (OLG Hamm, B.v. 16. Juni 1988, 9 WF 209/88 - FamRZ 1989, 277); oder die Rechtsverteidigung des aus geschiedener Ehe wegen Zugewinnausgleichs in Anspruch genommenen Ehegatten (OLG Koblenz, B.v. 06. Januar 1986 - 13 WF 1515/85 - FamRZ 1986, 466).
  • BGH, 24.07.2003 - IX ZB 539/02

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Insolvenzverfahren; Statthaftigkeit der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.10.2004 - 16 WF 118/04
    Für ein Insolvenzverfahren mit dem Ziel der Restschuldbefreiung hat der Bundesgerichtshof darauf abgestellt, ob die Insolvenz im Wesentlichen auf vorehelichen Schulden oder solchen Verbindlichkeiten beruht, die weder zum Aufbau oder zur Erhaltung einer wirtschaftlichen Existenz der Eheleute eingegangen worden seien noch aus sonstigen Gründen mit der gemeinsamen Lebensführung in Zusammenhang stünden (Beschluss vom 24. Juli 2003 - IX ZB 539/02 - FamRZ 2003, 1651).
  • BGH, 03.06.1953 - IV ZB 39/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.10.2004 - 16 WF 118/04
    Dies hat der Bundesgerichtshof bereits in einem Beschluss vom 03. Juni 1953 - IV ZB 39/53 - NJW 1953, 1546 aus Anlass der Auslegung des § 74 EheG in der bis zum Gleichberechtigungsgesetz geltenden Fassung ausgeführt.
  • OLG Düsseldorf, 01.12.1983 - 10 U 102/83
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.10.2004 - 16 WF 118/04
    Oder anders: Aus einer Gesamtschau der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann nicht entnommen werden, bei einem Rechtsstreit aus einem Rechtsverhältnis mit einem Dritten setze die Annahme einer persönlichen Angelegenheit voraus, dass Ansprüche sich aus der Sicherung der ehelichen Lebensgemeinschaft des Ehegatten ergeben müssten, gegen den der Prozesskostenvorschussanspruch geltend gemacht wird (so aber unzutreffend bereits OLG Düsseldorf, B.v. 01. Dezember 1983 - 10 U 102/83 - FamRZ 1984, 388).
  • OLG Celle, 23.01.2008 - 17 UF 190/07

    Voraussetzungen und Umfang der Prozesskostenvorschusspflicht des neuen Ehegatten

    Gleiches wurde auch für die Abwehr von Unterhaltsansprüchen der aus geschiedener Ehe hervorgegangenen Kinder (OLG Karlsruhe FamRZ 2005, 1744 [OLG Karlsruhe 08.10.2004 - 16 WF 118/04] f; zustimmend Palandt/Brudermüller BGB 66. Aufl. § 1360a Rdn. 14; Prütting/Wegen/Weinreich/Kleffmann BGB 2. Aufl. § 1360a Rdn. 16) sowie für die Klage gegen den früheren Ehegatten auf Erstattung des durch die Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung entstandenen Steuernachteils (OLG Hamm FamRZ 1989, 277, 278) angenommen.
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