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   OLG Karlsruhe, 02.08.2007 - 16 WF 139/07   

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https://dejure.org/2007,11559
OLG Karlsruhe, 02.08.2007 - 16 WF 139/07 (https://dejure.org/2007,11559)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.08.2007 - 16 WF 139/07 (https://dejure.org/2007,11559)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. August 2007 - 16 WF 139/07 (https://dejure.org/2007,11559)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren: Abzugsfähigkeit von Bausparraten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der Höhe der Monatsraten bei der Gewährung von Prozesskostenhilfe; Bausparraten als Kosten einer Unterkunft

  • Judicialis

    ZPO § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3
    PKH: Bausparraten als Kosten der Unterkunft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 70
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 13.10.1987 - 16 WF 156/87

    Prozeßkosten; Unzumutbar; Festsetzung; Monatsrate

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.08.2007 - 16 WF 139/07
    Beides ist grundsätzlich zumutbar (Senatsbeschluss vom 13. Oktober 1987 - 16 WF 156/87 - FamRZ 1988, 858; Beschluss vom 3. März 2005 - 16 WF 179/04).
  • OLG Karlsruhe, 03.03.2005 - 16 WF 179/04

    Prozesskostenhilfe: Zumutbarkeit des Einsatzes eines Bausparguthabens

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.08.2007 - 16 WF 139/07
    Beides ist grundsätzlich zumutbar (Senatsbeschluss vom 13. Oktober 1987 - 16 WF 156/87 - FamRZ 1988, 858; Beschluss vom 3. März 2005 - 16 WF 179/04).
  • OLG Brandenburg, 03.05.2010 - 9 WF 129/10

    Pflicht zum Einsatz eines Bausparguthabens und einer Lebensversicherung zur

    Etwas anders kann gelten, wenn der Vertrag in eine bereits bestehende Baufinanzierung zwingend eingebunden ist, z.B. Bausparsofortfinanzierung (vgl. auch OLG Karlsruhe, FamRZ 2008, 70 für die auf den Bausparvertrag gezahlten Raten) oder wenn der Vertrag für zwingend notwendige Sanierungsmaßnahmen benötigt wird (AG Andernach, FamRZ 2006, 628 ).
  • OLG Karlsruhe, 09.05.2023 - 7 W 25/23

    Anrechenbarkeit von Bausparvermögen im PKH-Verfahren

    So wird eine Unzumutbarkeit teilweise angenommen, wenn der Vertrag aus vermögenswirksamen Leistungen finanziert wird und die Arbeitnehmerzulage bei Auflösung zurückzuzahlen wäre (OLG Nürnberg, Beschluss vom 21.3.2006 - 10 WF 338/06 -, Rn. 3, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 13.4.2021 - 9 WF 97/21 -, Rn. 3, juris; BeckOK ZPO/Reichling, 48. Ed. 1.3.2023, ZPO § 115 Rn. 83.3; a.A. (wohl) OLG Karlsruhe, Beschluss vom 2. August 2007 - 16 WF 139/07 -, Rn. 1, juris) oder wenn das Bausparguthaben bereits fest in die Finanzierung eines nach § 90 Abs. 2 Nr. 3 oder Nr. 8 SGB XII privilegierten Hausgrundstücks eingebunden ist (BeckOK ZPO/Reichling, 48. Ed. 1.3.2023, ZPO § 115 Rn. 83.3 i.V.m. Rn. 63; MüKoZPO/Wache, 6. Aufl. 2020, ZPO § 115 Rn. 88).
  • OLG Karlsruhe, 20.09.2022 - 7 W 25/23

    Anrechenbarkeit von Bausparvermögen im PKH-Verfahren

    So wird eine Unzumutbarkeit teilweise angenommen, wenn der Vertrag aus vermögenswirksamen Leistungen finanziert wird und die Arbeitnehmerzulage bei Auflösung zurückzuzahlen wäre (OLG Nürnberg, Beschluss vom 21.3.2006 - 10 WF 338/06 -, Rn. 3, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 13.4.2021 - 9 WF 97/21 -, Rn. 3, juris; BeckOK ZPO/Reichling, 48. Ed. 1.3.2023, ZPO § 115 Rn. 83.3; a.A. (wohl) OLG Karlsruhe, Beschluss vom 2. August 2007 - 16 WF 139/07 -, Rn. 1, juris) oder wenn das Bausparguthaben bereits fest in die Finanzierung eines nach § 90 Abs. 2 Nr. 3 oder Nr. 8 SGB XII privilegierten Hausgrundstücks eingebunden ist (BeckOK ZPO/Reichling, 48. Ed. 1.3.2023, ZPO § 115 Rn. 83.3 i.V.m. Rn. 63; MüKoZPO/Wache, 6. Aufl. 2020, ZPO § 115 Rn. 88).
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