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   OLG Karlsruhe, 12.11.2003 - 16 WF 152/03   

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https://dejure.org/2003,7966
OLG Karlsruhe, 12.11.2003 - 16 WF 152/03 (https://dejure.org/2003,7966)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.11.2003 - 16 WF 152/03 (https://dejure.org/2003,7966)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. November 2003 - 16 WF 152/03 (https://dejure.org/2003,7966)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umdeutung einer gegen einen Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss eingelegte Gegenvorstellung in eine sofortige Beschwerde; Geltung des Grundsatzes einer Umdeutungsmöglichkeit aus dem materiellen Recht im Verfahrensrecht; Möglichkeit einer Umdeutung von Anträgen bei ...

  • Judicialis

    ZPO § 127 Abs. 2 S. 3; ; BGB § 140

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 127 Abs. 2 S. 3; BGB § 140
    Zur Umdeutung einer die Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss eingelegten Gegendarstellung in eine sofortige Beschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 49
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.03.1986 - I ZB 12/85

    Verspätete Einlegung einer sofortigen Beschwerde - Möglichkeit der Umdeutung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.11.2003 - 16 WF 152/03
    Zwar gilt in entsprechender Anwendung des § 140 BGB auch im Verfahrensrecht der Grundsatz, dass eine fehlerhafte Parteihandlung in eine zulässige, wirksame und vergleichbare umzudeuten ist, wenn deren Voraussetzungen eingehalten sind, die Umdeutung dem mutmaßlichen Parteiwillen entspricht und kein schutzwürdiges Interesse des Gegners entgegensteht (BGH FamRZ 1983, 892; Versicherungsrecht 1986, 785; NJW 2001, 1217 m.w.N.).

    Nicht miteinander vergleichbar sind etwa auch der Wiedereinsetzungsantrag und die sofortige Beschwerde (BGH, Versicherungsrecht 1986, 785).

  • BGH, 06.12.2000 - XII ZR 219/98

    Umdeutung eines Rechtsmittels in einen Beitritt als Nebenintervenient

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.11.2003 - 16 WF 152/03
    Zwar gilt in entsprechender Anwendung des § 140 BGB auch im Verfahrensrecht der Grundsatz, dass eine fehlerhafte Parteihandlung in eine zulässige, wirksame und vergleichbare umzudeuten ist, wenn deren Voraussetzungen eingehalten sind, die Umdeutung dem mutmaßlichen Parteiwillen entspricht und kein schutzwürdiges Interesse des Gegners entgegensteht (BGH FamRZ 1983, 892; Versicherungsrecht 1986, 785; NJW 2001, 1217 m.w.N.).

    Gegenvorstellung und sofortige Beschwerde sind jedoch nicht vergleichbar, anders etwa Abänderungsklage und Leistungsklage (BGH, FamRZ 1983, 892) oder die Berufung einer vermeintlichen Partei mit der Berufung des Nebenintervenienten (BGH, NJW 2001, 1217).

  • BGH, 01.06.1983 - IVb ZR 565/81

    Erhöhung von Unterhaltsleistungen - Unterhaltsanspruch eines Kindes - Vorliegen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.11.2003 - 16 WF 152/03
    Zwar gilt in entsprechender Anwendung des § 140 BGB auch im Verfahrensrecht der Grundsatz, dass eine fehlerhafte Parteihandlung in eine zulässige, wirksame und vergleichbare umzudeuten ist, wenn deren Voraussetzungen eingehalten sind, die Umdeutung dem mutmaßlichen Parteiwillen entspricht und kein schutzwürdiges Interesse des Gegners entgegensteht (BGH FamRZ 1983, 892; Versicherungsrecht 1986, 785; NJW 2001, 1217 m.w.N.).

    Gegenvorstellung und sofortige Beschwerde sind jedoch nicht vergleichbar, anders etwa Abänderungsklage und Leistungsklage (BGH, FamRZ 1983, 892) oder die Berufung einer vermeintlichen Partei mit der Berufung des Nebenintervenienten (BGH, NJW 2001, 1217).

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.11.2003 - 16 WF 152/03
    Die Gegenvorstellung ist ein im Gesetz nicht geregelter, gleichwohl allgemein anerkannter Rechtsbehelf, dessen Anwendungsbereich durch die neuere Rechtsprechung noch erweitert wurde (vgl. BGH, NJW 2002, 1577; OLG Celle, NJW 2002, 3715; Senatsbeschluss vom 27. Juni 2003 - 16 WF 85/03 - nicht veröffentlicht).
  • OLG Celle, 24.09.2002 - 2 W 57/02

    Sofortige weitere Beschwerde - Wegfall des außergerichtlichen Rechtsbehelfs der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.11.2003 - 16 WF 152/03
    Die Gegenvorstellung ist ein im Gesetz nicht geregelter, gleichwohl allgemein anerkannter Rechtsbehelf, dessen Anwendungsbereich durch die neuere Rechtsprechung noch erweitert wurde (vgl. BGH, NJW 2002, 1577; OLG Celle, NJW 2002, 3715; Senatsbeschluss vom 27. Juni 2003 - 16 WF 85/03 - nicht veröffentlicht).
  • OLG Koblenz, 17.02.2005 - 12 W 34/05

    Prozesskostenhilfe: Beachtung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit bei nicht

    Die Gegenvorstellung vom 15. Dezember 2004 (Bl. 47 GA) kann zwar nicht als sofortige Beschwerde ausgelegt werden (vgl. OLG Karlsruhe OLG-Report Karlsruhe 2004, 342, 343).
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