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   OLG Stuttgart, 10.09.2003 - 16 WF 156/03   

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https://dejure.org/2003,6865
OLG Stuttgart, 10.09.2003 - 16 WF 156/03 (https://dejure.org/2003,6865)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.09.2003 - 16 WF 156/03 (https://dejure.org/2003,6865)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. September 2003 - 16 WF 156/03 (https://dejure.org/2003,6865)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Postulationsfähigkeit in Ehesachen; Rücknahme eines Scheidungsantrags ohne prozesswirksame Einwilligung des Gegners

  • Judicialis

    ZPO § 78; ; ZPO § 137; ; ZPO § 269

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 78; ZPO § 137; ZPO § 269
    Zur Wirksamkeit der Rücknahme des Scheidungsantrags bei fehlender Einwilligung des Antragsgegners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Scheidungsantrag zurücknehmen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 957
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.06.1993 - X ZR 25/86

    Rücknahme der Patentnichtigkeitsklage - Hartschaumplatten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.09.2003 - 16 WF 156/03
    Nach der klaren gesetzlichen Regelung bedarf es somit keiner Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung, auch wenn die Wirksamkeit der Klagrücknahme streitig ist (BGH, NJW-RR 1993, 1470; a.M. Zöller/Greger, ZPO, 23. Aufl., § 269 Rdnr. 19 b).
  • OLG Rostock, 18.03.2021 - 10 WF 27/21

    Wirksamkeit einer Antragsrücknahme in Familienstreitsache; Auslegung einer

    Dann aber ist auch über einen Streit über die Wirksamkeit einer Antragsrücknahme in einer Familienstreitsache - wenn das Familiengericht die Wirksamkeit bejaht - nicht durch eine mit der Beschwerde nach §§ 58 ff., 117 FamFG anfechtbare Endentscheidung, sondern durch einen nach § 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG i.V.m. § 269 Abs. 5 Satz 1 ZPO mit der sofortigen Beschwerde anfechtbaren Beschluss zu entscheiden (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 10.09.2003, 16 WF 156/03, juris).
  • OLG Stuttgart, 19.07.2004 - 17 WF 106/04

    Ehescheidungsverfahren: Antragsrücknahme ohne Zustimmung des Antragsgegners

    Äußerungen des anwaltlich nicht vertretenen Antragsgegners nach § 613 ZPO sind noch keine Verhandlung im Sinne des § 269, so dass der Antrag ohne seine Einwilligung zurückgenommen werden kann (Johannes/Henrich, Eherecht, 4. Aufl. § 617 ZPO Rn. 5, OLG Stuttgart, FamRZ 2004, 957).
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