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   OLG Karlsruhe, 16.09.1994 - 16 WF 199/93   

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OLG Karlsruhe, 16.09.1994 - 16 WF 199/93 (https://dejure.org/1994,3343)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.09.1994 - 16 WF 199/93 (https://dejure.org/1994,3343)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. September 1994 - 16 WF 199/93 (https://dejure.org/1994,3343)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 1287
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • OLG Karlsruhe, 25.07.2006 - 16 WF 37/06

    Prozesskostenhilfe in Familiensache: Antragstellung in der letzten mündlichen

    Voraussetzung für eine Bewilligung noch nach Abschluss des Verfahrens ist, dass der Bewilligungsantrag während des Verfahrens zu einem Zeitpunkt, zu dem noch Gebühren anfallen konnten (Senatsbeschluss vom 16. September 1994 - 16 WF 199/93 - FamRZ 1996, 1287; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. März 2006 a.a.O.), gestellt, aber nicht verbeschieden wurde.

    Hat die Partei die Antragstellung so weit verzögert, dass Gebühren nach Antragstellung überhaupt nicht mehr anfallen, ist für Prozesskostenhilfe ohnedies kein Bedürfnis (Senatsbeschluss vom 16. September 1994 a.a.O.).

  • LSG Sachsen, 15.12.2005 - L 6 B 10/05

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe im Zusammenhang mit der Zahlung einer

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  • LSG Sachsen, 15.12.2005 - L 6 B 10/05 R-KN
    Nach Anhörung des Beklagten zum gestellten Prozesskostenhilfeantrag noch in der mündlichen Verhandlung lehnte das Sozialgericht den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit Beschluss vom 02.11.2004 ab, weil aus den Gründen des Hauptsacheurteils keine hinreichende Erfolgsaussicht für die Klage bestehe und der Antrag ohnehin unzulässig sei, weil er erst in der letzten mündlichen Verhandlung gestellt worden sei, was in diesem Sinne sowohl das OLG Bamberg (JurBüro 1996, 254) als auch das OLG Karlsruhe (FamRZ 1996, 1287) entschieden habe.

    Da aber vorliegend - wie bereits ausgeführt - wegen der fehlenden Belege ein ordnungsgemäßer Prozesskostenhilfeantrag im Sinne des § 117 ZPO bis zum Abschluss des Verfahrens nicht gestellt wurde, konnte das Sozialgericht am 02.11.2004 auch eine rückwirkende Bewilligung auf den 28.10.2004 nicht mehr vornehmen (ebenso wie hier: OLG Brandenburg v. 13.06.1997, Az: 10 WF 20/97, FamRZ 1998, 249 f.; OLG Bamberg v. 09.01.1997, Az: 7 WF 190/96, FamRZ 1998, 250; OLG Karlsruhe v. 16.09.1994, Az: 16 WF 199/93, FamRZ 1996, 1287 f.).

  • OLG Karlsruhe, 16.03.2006 - 20 WF 28/06

    Prozesskostenhilfe in Ehesachen: Antragstellung erst im Haupttermin; Anfall der

    Anhaltspunkte dafür, dass der Prozesskostenhilfeantrag im Termin so spät gestellt worden ist, dass der Antragsteller danach der Hilfe eines Rechtsanwalts nicht mehr bedurfte (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 1996, 1287), hat das Familiengericht nicht festgestellt und sind auch sonst nicht ersichtlich.
  • OLG Köln, 19.02.2003 - 4 WF 12/03

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Beendigung des Verfahrens

    nicht gegen die Partei realisieren kann, nachträglich einen Anspruch gegen die Staatskasse zu verschaffen (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 1996, 1287, 1288).
  • OLG Celle, 13.11.2006 - 6 W 112/06

    Erhöhte Anforderungen an die finanzielle Sorgfaltspflicht einer Partei bei

    Es ist nämlich nicht Sinn der Prozesskostenhilfe, einer Partei, die ohne staatliche Hilfe das Verfahren geführt hat, nachträglich Verfahrenskosten zu erstatten oder einem Rechtsanwalt, der keinen Vorschuss von seiner Partei verlangt hat oder seinen Honoraranspruch gegen seine Partei nicht durchsetzen kann, nachträglich einen Anspruch gegen die Staatskasse zu verschaffen (OLG Karlsruhe, FamRZ 1996, 1287 f [OLG Karlsruhe 16.09.1994 - 16 WF 199/93] ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2000 - 11 A 1315/95

    Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    vgl. BVerwG, Beschluß vom 1. Juli 1991 - 5 B 26.91 -, Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 23; OLG Karlsruhe, Beschluß vom 16. September 1994 - 16 WF 199/93 - , FamRZ 1996, 1287 (1288).
  • KG, 05.07.1999 - 3 WF 1126/99

    Statthaftigkeit der Beschwerde eines Bezirksrevisors gegen die Bewilligung von

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  • OLG Frankfurt, 24.01.2001 - 6 WF 240/00

    Prozeßkostenhilfe, Instanzende, Wirkungszeitpunkt

    Die vom Amtsgericht zur Begründung seines ablehnenden Beschlusses zitierte Entscheidung des OLG Karlsruhe (FamRZ 1996, 1287) trifft auf die vorliegenden Gegebenheiten nicht zu.
  • ArbG Bonn, 30.03.2015 - 3 Ca 2964/14
    Mit anderen Worten, eine Rückwirkung ist auf den Zeitpunkt der Entscheidungsreife begrenzt (vgl. BAG, Beschl. v. 03.12.2003 - 2 AZB 19/03 - MdR 2004, 415; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 16.09.1994 - 16 WF 199/93 - FamRZ 1996, Seite 1287, VGH Baden-Württemberg, juristisches Büro 1991, 1115; OLG Schleswig, Beschl. v. 12.03.2001 - 2 W 167/00 - OLGR 2001, 340; Musielak/Fischer in: Musielak, Kommentar zur ZPO, 4. Aufl., § 119, Rn. 11 und § 115 Rn. 2; Germelmann ArbGG, 4. Aufl., § 11 a Rn. 76a; Rathmann/Pukall in: Hk-ZPO, 1. Aufl. 2006, § 127 Rn. 5 und § 119 ZPO Rn. 12; Zöller/Philippi, 25. Aufl., § 119 Rn. 41; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 63. Aufl., § 119 ZPO Rn. 10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2011 - 1 E 409/11

    Maßgeblicher Zeitpunkt für den Abschluss eines Rechtszuges im Hinblick auf einen

  • OLG Schleswig, 25.06.2007 - 13 WF 135/07

    Voraussetzungen für eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss des

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