Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 16.02.2006 - 16 WF 26/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Unterhaltsanspruch: Geltungsdauer einer Aufforderung zur Auskunftserteilung; Verwirkung wegen Zeitablaufs
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Ehegattenunterhalt; Aufforderung zur Offenlegung über Einkünfte und Vermögen; Rückgriff auf rückständigen Unterhalt durch Inverzugsetzung
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Unterhaltsanspruch -Auskunftserteilung und Verwirkung wegen Zeitablaufs
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1613 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 § 242
Pflicht des Unterhaltsgläubigers zeitnah nach Aufforderung des Unterhaltsschuldners, über seine Einkünfte und sein Vermögen Auskunft zu geben, diesen zur Zahlung des Unterhalts aufzufordern - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Versäumte Bezifferung - rückwirkend Unterhalt?
Verfahrensgang
- AG Weinheim, 10.01.2006 - 4 F 80/05
- OLG Karlsruhe, 16.02.2006 - 16 WF 26/06
Papierfundstellen
- NJW 2006, 2420 (Ls.)
- NJW-RR 2006, 872
- FamRZ 2006, 1603
- FamRZ 2006, 1605
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.12.1987 - IVb ZR 99/86
Verzugszinsen für Unterhaltsrückstände; Beseitigung der Rechtsfolgen einer …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.02.2006 - 16 WF 26/06
Hat der Unterhaltsgläubiger den Unterhaltsschuldner zum Zwecke der Geltendmachung des Unterhaltsanspruches nur aufgefordert, über seine Einkünfte und sein Vermögen Auskunft zu erteilen, kann er, nachdem die Auskunft erteilt ist, die Wirkungen dieser Aufforderung nur dadurch aufrechterhalten, dass er nunmehr den Unterhaltsschuldner zur Zahlung eines bezifferten Unterhalts auffordert (im Anschluss an BGH Urt. vom 9. Dezember 1987 - IVb ZR 99/86 - FamRZ 1988, 478, 480).Im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. Dezember 1987 - IVb ZR 99/86 - FamRZ 1988, 478, 480 - heißt es dazu:.
- LG Heidelberg, 15.12.2009 - 2 S 33/09
Beratungshilfe: Geltendmachung des Rechtsanwaltshonorars für die Vertretung als …
Hinzu kommt auch, dass, wovon beide Parteien unstreitig ausgehen, im Unterhaltsrecht gemäß § 1361 Abs. 4 i.V.m. §§ 1360 a Abs. 3 und 1613 Abs. 1 BGB der Unterhaltsverpflichtete bereits durch ein Auskunftsverlangen bezüglich seiner Einkommensverhältnisse mit der Unterhaltsleistung in Verzug kommt (so auch OLG Karlsruhe, NJW-RR 2006, 872).