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   OLG Karlsruhe, 17.05.2002 - 16 WF 39/02   

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https://dejure.org/2002,6254
OLG Karlsruhe, 17.05.2002 - 16 WF 39/02 (https://dejure.org/2002,6254)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.05.2002 - 16 WF 39/02 (https://dejure.org/2002,6254)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. Mai 2002 - 16 WF 39/02 (https://dejure.org/2002,6254)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrufung des Familiengerichts ; Einschaltung des Jugendamtes; Mutwilligkeit; Versagung der Prozeßkostenhilfe

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; BGB § 1684

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114; BGB § 1684
    Prozeßkostenhilfe wenn Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg hat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1712
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 05.03.1998 - 2 WF 146/97

    PKH; Mutwilligkeit; Kostenentscheidung; Kostenverteilung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.05.2002 - 16 WF 39/02
    1 KostO die Gerichtskosten und gemäß § 13 a FGG die außergerichtlichen Kosten des anderen Elternteils auferlegt werden müssen (Unterform der Mutwilligkeit; vergl. zur Prozesskostenhilfe für ein mit neuem § 97 ZPO unterfallendem Sachvortrag zu begründendem Rechtsmittel OLG Karlsruhe 2. Zivilsenat - Familiensenat, Beschluss vom 5. März 1998 - 2 WF 146/97 FuR 1998, 376).
  • OLG Düsseldorf, 16.01.1989 - 8 W 84/88
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.05.2002 - 16 WF 39/02
    Prozesskostenhilfe kann grundsätzlich nicht unter Hinweis auf die Möglichkeit außergerichtlicher Streitschlichtung versagt werden (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1989, 826 für das Verfahren bei der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler).
  • OLG Karlsruhe, 07.01.2016 - 20 WF 209/15

    Verfahrenskostenhilfe: Mutwilligkeit eines Antrags auf gerichtliche

    Es ist nicht grundsätzlich mutwillig im Sinne der §§ 76 FamFG, 114 ZPO, einen Antrag auf Umgangsregelung beim Familiengericht zu stellen, ohne zuvor die Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt nachgesucht zu haben (Anschluss an OLG Karlsruhe - 2. Senat für Familiensachen, FamRZ 2004, 1115; OLG Karlsruhe - 16. Senat für Familiensachen, FamRZ 2002, 1712).

    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des 2. und des 16. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Karlsruhe (FamRZ 2002, 1712; FamRZ 2004, 1115; ebenso etwa OLG München FamRZ 2008, 1089; a. A. etwa OLG Hamm NZFam 2015, 510; OLG Köln FamRZ 2013, 1241), welche die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe grundsätzlich nicht von der vorangegangenen Wahrnehmung einer Beratung und Vermittlung durch das Jugendamt abhängig machen.

  • OLG Frankfurt, 27.03.2017 - 2 WF 164/16

    Keine Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung in Sorgerechts- und Umgangsverfahren

    Keinesfalls darf die Verweigerung der Verfahrenskostenhilfe zu einer reinen Sanktion dagegen werden, dass der antragstellende Elternteil die Beratung und die Hilfe des Jugendamtes vorgerichtlich nicht in Anspruch genommen hat (ähnlich OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1712).
  • OLG Frankfurt, 27.03.2017 - 2 WF 163/16

    Mutwilligkeit bei Antrag auf Verfahrenskostenhilfe

    Keinesfalls darf die Verweigerung der Verfahrenskostenhilfe zu einer reinen Sanktion dagegen werden, dass der antragstellende Elternteil die Beratung und die Hilfe des Jugendamtes vorgerichtlich nicht in Anspruch genommen hat (ähnlich OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1712).
  • OLG Karlsruhe, 14.02.2003 - 2 WF 142/02

    Prozesskostenhilfe für Umgangsrechtsverfahren

    Dass Prozesskostenhilfe grundsätzlich nicht unter Hinweis auf die Möglichkeit außergerichtlicher Streitschlichtung versagt werden kann, muss in der Regel auch für die Hilfe des Jugendamts in Angelegenheiten der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts gelten (so auch der 16. Zivilsenat, Familiensenat, des Oberlandesgerichts Karlsruhe, Beschluss vom 17.05.2002 in FamRZ 2002, 1712).
  • OLG Brandenburg, 24.09.2012 - 3 WF 85/12

    Verfahrenskostenhilfe: Mutwilligkeit bei Einleitung eines Umgangsverfahrens ohne

    Schließlich wird die - vermittelnde - Auffassung vertreten, die Einschaltung des Jugendamtes sei je nach Lage des Einzelfalles erforderlich, wenn davon auszugehen sei, dass die Vermittlungsbemühungen des Jugendamtes in angemessener Zeit zum Erfolg geführt hätten (OLG Düsseldorf, FamRZ 2011, 51, 52; OLG Koblenz, NJW 2009, 1425; OLG Schleswig, BeckRS 2008, 02579; OLG Karlsruhe, FPR 2002, 543; OLG Celle, ZKJ 2012, 358; Zöller/Geimer, ZPO, 29. Auflage, § 114 Rn. 31; Reichling, in: Vorwerk/Wolf, BeckOK ZPO, 5. Edition, § 114 Rn. 63.1).
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