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   OLG Karlsruhe, 25.04.2003 - 16 WF 6/03   

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https://dejure.org/2003,6152
OLG Karlsruhe, 25.04.2003 - 16 WF 6/03 (https://dejure.org/2003,6152)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.04.2003 - 16 WF 6/03 (https://dejure.org/2003,6152)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. April 2003 - 16 WF 6/03 (https://dejure.org/2003,6152)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutzinteresse des Antragstellers nach Rechtshängigkeit eines Scheidungsantrags; Klage auf vorzeitigen Zugewinnausgleich

  • Judicialis

    BGB § 1385

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1385
    Zum Rechtsschutzinteresse eines rechtshängigen Scheidungsantrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 466
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 02.04.1982 - 5 WF 147/82
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.04.2003 - 16 WF 6/03
    Dies ist richtig und findet auch Bestätigung in der Rechtsprechung (OLG Hamm, Beschl. v. 02.04.1982 - 5 WF 147/82 - FamRZ 1982, 609).
  • OLG Stuttgart, 27.06.2016 - 18 UF 51/16

    Ehescheidungsverfahren: Voraussetzungen für die Abtrennung einer Folgesache aus

    Das in diesem Zusammenhang anhängig gemachte Verfahren gemäß § 1386 BGB wird sich durch die Rechtskraft des Scheidungsausspruchs erledigen (OLG Karlsruhe FamRZ 04, 466; OLG Düsseldorf FamRZ 02, 1572).
  • OLG Frankfurt, 25.05.2018 - 8 UF 97/17

    Vermögensausgleich aus geschiedener Ehe zwischen Polin und Bosnier nach deutschem

    Dabei ist durch Obergerichte entschieden worden, dass im Falle der Parallelität von Scheidungsverfahren und Verfahren auf vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft derjenige der nach den §§ 1384, 1386 BGB maßgeblichen Zeitpunkte für die Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung letztlich entscheidend sei, der früher liege (vergl. OLG Hamm, FamRZ 1982, 609f., OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 466).
  • OLG Köln, 27.05.2008 - 21 UF 43/08

    Ermittlung des Stichtags für den Zugewinnausgleich

    Dass auf den Tag der Zustellung des ersten Scheidungsantrages und nicht auf die Rechtshängigkeit des neuen Scheidungsantrag abzustellen ist, wenn dem Antragsgegner gemäß § 626 Abs. 2 ZPO vorbehalten wurde, die Folgesache Zugewinn als selbstständige Familiensache fortzuführen, entsprach und entspricht auch heute noch der herrschenden Meinung (KG FamRZ 2005, 806; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 466, OLG Bamberg FamRZ 1997, 92; Staudinger, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Neubearbeitung 2007, § 1384 Rnr. 8, § 1387 Rnr. 4).
  • OLG Karlsruhe, 19.12.2013 - 23 SchH 2/13

    Überlange Verfahrensdauer: Entschädigungsanspruch bei Verzögerung eines

    Die Gestaltungsklage auf vorzeitigen Zugewinn kann auch während des Scheidungsverfahrens - allerdings nicht im Verbund - anhängig gemacht werden (OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 466; OLG Düsseldorf FamRZ 2002, 1572; Bamberger/Roth , BGB, 2. Auflage 2008, § 1386 Rz. 5; Schröder/Bergschneider , a.a.O., Rz. 4.489 f.).
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