Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 07.05.2009 - 16 WF 61/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,9470
OLG Karlsruhe, 07.05.2009 - 16 WF 61/09 (https://dejure.org/2009,9470)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.05.2009 - 16 WF 61/09 (https://dejure.org/2009,9470)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. Mai 2009 - 16 WF 61/09 (https://dejure.org/2009,9470)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,9470) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Zuständigkeit in Sorgerechtsfragen bei Doppelwohnsitz des Kindes

  • Judicialis

    BGB § 7; ; BGB § 11; ; ZPO § 571 Abs. 2; ; ZPO § 621a Abs. 1 S. 2; ; FGG § 43 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtliche Zuständigkeit in Sorgerechtsfragen bei Doppelwohnsitz des Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1598
  • MDR 2009, 931
  • FamRZ 2009, 1768
  • Rpfleger 2009, 504
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 07.07.1967 - IV ZB 179/67

    Kindeswohnsitz bei Getrenntleben der Eltern

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.05.2009 - 16 WF 61/09
    Trennt sich ein Ehegatte von dem anderen und begründet einen neuen Wohnsitz, so vermittelt er dem Kind zusätzlich einen weiteren Wohnsitz, wenn das Personensorgerecht - wie hier - ihm zusammen mit dem anderen Ehegatten zusteht (st. Rspr., vgl. nur BGHZ 48, 228; BGH NJW-RR 1994, 322, jeweils mwN).

    Es trifft entgegen dem Vorbringen des Vaters nicht zu, dass die Entscheidung BGHZ 48, 228 ausschließlich den Fall betreffe, dass die gesamtvertretungsberechtigten Eltern unabhängig voneinander den bisherigen gemeinschaftlichen Wohnsitz aufgegeben und getrennte Wohnsitze begründet haben, so dass der konkludente Wille der Eltern für Begründung und Aufhebung des Kindeswohnsitzes nach § 8 BGB unterstellt werden könne.

  • BGH, 03.11.1993 - XII ARZ 27/93

    Bindungswirkung einer Verweisung in einem Verfahren betreffend die elterliche

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.05.2009 - 16 WF 61/09
    Trennt sich ein Ehegatte von dem anderen und begründet einen neuen Wohnsitz, so vermittelt er dem Kind zusätzlich einen weiteren Wohnsitz, wenn das Personensorgerecht - wie hier - ihm zusammen mit dem anderen Ehegatten zusteht (st. Rspr., vgl. nur BGHZ 48, 228; BGH NJW-RR 1994, 322, jeweils mwN).

    Werden beide örtlich zuständigen Gerichte angerufen, ist nach §§ 621 a Abs. 1 S. 2, 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO das Gericht berufen, das zuerst nach § 43 Abs. 1 FGG mit der Angelegenheit befasst wird (vgl. BGH NJW-RR 1994, 322; BGH NJWE-FER 1997, 136).

  • OLG Hamm, 17.06.1999 - 2 UF 231/99

    Wohnsitzbegründung durch Aufenthalt im Frauenhaus

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.05.2009 - 16 WF 61/09
    Anders als in den Fällen, in denen der Aufenthalt nur als vorübergehende Zuflucht gedacht ist (vgl. hierzu BGH NJW-RR 1993, 4; NJW 1995, 1224; OLG Köln FamRZ 1992, 976), begründet der Aufenthalt im Frauenhaus daher dann einen Wohnsitz, wenn die ins Frauenhaus ziehende Frau die Absicht hat, sich dauerhaft am Ort des Frauenhauses aufzuhalten und dort den Schwerpunkt ihrer Lebensverhältnisse zu begründen (vgl. OLG Nürnberg FamRZ 1997, 1400; OLG Hamm FamRZ 2000, 1294; Staudinger - Weick aaO Rdn. 11).
  • OLG Bamberg, 04.01.2000 - 7 UF 137/99

    Zum Wohnsitz von Kindern

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.05.2009 - 16 WF 61/09
    Soweit in der Rechtsprechung demgegenüber teilweise (BGH NJW-RR 1992, 258; OLG Bamberg FamRZ 2001, 777) auf das erste Tätigwerden in der Sache nach § 4 FGG abgestellt wird, übersieht dies, dass die Anwendung von § 4 FGG in isolierten Sorgerechtsverfahren nach § 621 a Abs. 1 S. 2 ZPO ausdrücklich ausgeschlossen ist.
  • BGH, 14.12.1994 - XII ARZ 33/94

    Begründung eines Wohnsitzes der getrennt lebenden Ehefrau durch Aufenthalt in

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.05.2009 - 16 WF 61/09
    Anders als in den Fällen, in denen der Aufenthalt nur als vorübergehende Zuflucht gedacht ist (vgl. hierzu BGH NJW-RR 1993, 4; NJW 1995, 1224; OLG Köln FamRZ 1992, 976), begründet der Aufenthalt im Frauenhaus daher dann einen Wohnsitz, wenn die ins Frauenhaus ziehende Frau die Absicht hat, sich dauerhaft am Ort des Frauenhauses aufzuhalten und dort den Schwerpunkt ihrer Lebensverhältnisse zu begründen (vgl. OLG Nürnberg FamRZ 1997, 1400; OLG Hamm FamRZ 2000, 1294; Staudinger - Weick aaO Rdn. 11).
  • OLG Nürnberg, 15.11.1996 - 10 WF 3644/96

    Begriff des Wohnsitzes; Wohnsitz der Kinder bei Trennung der Eltern

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.05.2009 - 16 WF 61/09
    Anders als in den Fällen, in denen der Aufenthalt nur als vorübergehende Zuflucht gedacht ist (vgl. hierzu BGH NJW-RR 1993, 4; NJW 1995, 1224; OLG Köln FamRZ 1992, 976), begründet der Aufenthalt im Frauenhaus daher dann einen Wohnsitz, wenn die ins Frauenhaus ziehende Frau die Absicht hat, sich dauerhaft am Ort des Frauenhauses aufzuhalten und dort den Schwerpunkt ihrer Lebensverhältnisse zu begründen (vgl. OLG Nürnberg FamRZ 1997, 1400; OLG Hamm FamRZ 2000, 1294; Staudinger - Weick aaO Rdn. 11).
  • BGH, 04.12.1991 - XII ARZ 33/91

    Örtliche Zuständigkeit in Familiensachen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.05.2009 - 16 WF 61/09
    Soweit in der Rechtsprechung demgegenüber teilweise (BGH NJW-RR 1992, 258; OLG Bamberg FamRZ 2001, 777) auf das erste Tätigwerden in der Sache nach § 4 FGG abgestellt wird, übersieht dies, dass die Anwendung von § 4 FGG in isolierten Sorgerechtsverfahren nach § 621 a Abs. 1 S. 2 ZPO ausdrücklich ausgeschlossen ist.
  • OLG Köln, 03.01.1992 - 26 WF 236/91

    Ehegatte; Trennung; Umzug; Frauenhaus; Wohnsitz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.05.2009 - 16 WF 61/09
    Anders als in den Fällen, in denen der Aufenthalt nur als vorübergehende Zuflucht gedacht ist (vgl. hierzu BGH NJW-RR 1993, 4; NJW 1995, 1224; OLG Köln FamRZ 1992, 976), begründet der Aufenthalt im Frauenhaus daher dann einen Wohnsitz, wenn die ins Frauenhaus ziehende Frau die Absicht hat, sich dauerhaft am Ort des Frauenhauses aufzuhalten und dort den Schwerpunkt ihrer Lebensverhältnisse zu begründen (vgl. OLG Nürnberg FamRZ 1997, 1400; OLG Hamm FamRZ 2000, 1294; Staudinger - Weick aaO Rdn. 11).
  • BGH, 26.08.1992 - XII ARZ 21/92

    Kein Wohnungswechsel einer Frau, die den Aufenthalt von einem Frauenhaus in ein

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.05.2009 - 16 WF 61/09
    Anders als in den Fällen, in denen der Aufenthalt nur als vorübergehende Zuflucht gedacht ist (vgl. hierzu BGH NJW-RR 1993, 4; NJW 1995, 1224; OLG Köln FamRZ 1992, 976), begründet der Aufenthalt im Frauenhaus daher dann einen Wohnsitz, wenn die ins Frauenhaus ziehende Frau die Absicht hat, sich dauerhaft am Ort des Frauenhauses aufzuhalten und dort den Schwerpunkt ihrer Lebensverhältnisse zu begründen (vgl. OLG Nürnberg FamRZ 1997, 1400; OLG Hamm FamRZ 2000, 1294; Staudinger - Weick aaO Rdn. 11).
  • OLG Saarbrücken, 14.10.1996 - 6 WF 89/96

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für Unterhaltsansprüche eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.05.2009 - 16 WF 61/09
    Werden beide örtlich zuständigen Gerichte angerufen, ist nach §§ 621 a Abs. 1 S. 2, 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO das Gericht berufen, das zuerst nach § 43 Abs. 1 FGG mit der Angelegenheit befasst wird (vgl. BGH NJW-RR 1994, 322; BGH NJWE-FER 1997, 136).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2016 - L 20 AY 38/16

    Anspruch auf Asylbewerberleistungen bei der Unterbringung in einem Frauenhaus;

    Anders als in den Fällen, in denen der Aufenthalt nur als vorübergehende Zuflucht gedacht ist, begründet der Aufenthalt im Frauenhaus daher dann einen Wohnsitz, wenn die in das Frauenhaus ziehende Frau die Absicht hat, sich dauerhaft am Ort des Frauenhauses aufzuhalten und dort den Schwerpunkt ihrer Lebensverhältnisse zu begründen (vgl. OLG Karlsruhe vom 07.05.2009 - 16 WF 61/09 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 05.06.2015 - 18 UF 265/14

    Internationale Zuständigkeit: Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts eines

    dd) Von einer Beibehaltung eines gewöhnlichen Aufenthalts von ... in ... unter dem Gesichtspunkt eines grundsätzlich zu erwägenden mehrfachen gewöhnlichen Aufenthalts (vgl. OLG Karlsruhe vom 28.01.2004 - 18 UF 138/03, juris Rn. 12 f. m.w.N.; BayObLG vom 05.02.1980, BReg 1Z 25/79, FamRZ 1980, 883, juris Rn. 23 f.; Rahm/Künkel/Breuer, a.a.O., Rn. 122 für Berufspendler; vgl. auch OLG Karlsruhe vom 07.05.2009 - 16 WF 61/09, FamRZ 2009, 1768, Rn. 10 f. für den Wohnsitz) ist trotz der wiederholten Aufenthalte des Kindes beim Vater im ... nicht auszugehen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2016 - L 20 AY 43/16

    Leistungen nach dem AsylbLG ; Kosten für die Unterbringung in einem Frauenhaus;

    Anders als in den Fällen, in denen der Aufenthalt nur als vorübergehende Zuflucht gedacht ist, begründet der Aufenthalt im Frauenhaus daher dann einen Wohnsitz, wenn die in das Frauenhaus ziehende Frau die Absicht hat, sich dauerhaft am Ort des Frauenhauses aufzuhalten und dort den Schwerpunkt ihrer Lebensverhältnisse zu begründen (vgl. OLG Karlsruhe vom 07.05.2009 - 16 WF 61/09 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht