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   OLG Karlsruhe, 21.06.1989 - 16 WF 90/89   

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OLG Karlsruhe, 21.06.1989 - 16 WF 90/89 (https://dejure.org/1989,7124)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.06.1989 - 16 WF 90/89 (https://dejure.org/1989,7124)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Juni 1989 - 16 WF 90/89 (https://dejure.org/1989,7124)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1990, 74
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Stuttgart, 08.05.2007 - 6 W 35/07

    Stufenklage; Kostenentscheidung: Bedeutung der Schlüssigkeit einer Klage für die

    Nicht unumstritten, aber nach Auffassung des Senats genauso zutreffend, ist seine weitere Überlegung, dass im Rahmen der Ermessensentscheidung des § 91a ZPO auch berücksichtigt werden kann und muss, wenn dem Kläger ein materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch zusteht (wie hier OLG Brandenburg NJW-RR 2003, 795 mwN; aA z.B. OLG Dresden OLGR 2001, 85, 88 oder OLG Karlsruhe FamRZ 1990, 74 mwN).
  • OLG Karlsruhe, 21.08.1998 - 2 WF 154/97

    Stufenklage; Unterbleiben der Bezifferung; Kostentragung

    Eine Auffassung stellt für die Kostenentscheidung im wesentlichen auf den Erfolg bzw. die Erfolgsaussicht der in der Stufenklage enthaltenen Unterhaltsklage und weniger auf den Erfolg des mit der Klage auch geltend gemachten Auskunftsanspruch ab, da der Kläger dieses Risiko mit der Klageerhebung eingegangen sei (vgl. OLG Karlsruhe, 16. ZS-FamS, FamRZ 1990, 74 und die dort zitierten weiteren Nachweise sowie Beschluß v. 6.2.1996 - 16 WF 52/95).

    Soweit der Senat in früheren Entscheidungen (vgl. z.B. Beschluß v. 29.10.1990 - 2 WF 67/90) allein auf die Bewertung des Auskunftsanspruchs bei Nichtbezifferung der Leistungsstufe abgestellt hat, hält er hieran nicht mehr fest und schließt sich der Auffassung des 16. Zivilsenats (FamS) des Oberlandesgerichts Karlsruhe an (FamRZ 1990, 74 und Beschluß v. 6.2.1996 - 16 WF 52/95- ebenso OLG Bamberg, FamRZ 1994, 640 - nur LS- Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 11. Aufl., Stichwort Stufenklage Rn. 4233, 4253, 4256, 4259 f.; a.A. OLG Schleswig, MDR 1995, 642 ,643).

  • OLG Karlsruhe, 18.04.2002 - 16 WF 36/02

    Kostenentscheidung bei Erledigung einer Stufenklage auf Zugewinn durch

    Darauf aber schon eine Kostenbelastung des Klägers zu stützen (so aber noch Senatsbeschluss vom 21. Juni 1989 - 16 WF 90/89 - FamRZ 1990, 74; die dort vertretene Rechtsauffassung gibt der Senat auf; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Mai 1988 - 6 WF 93/88 - FamRZ 1988, 1071; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 28. August 1984 - 6 W 23/83 - NJW 1986, 939) wäre in unzulässiger Weise formal und ließe insbesondere außer Betracht, dass sich der Kläger die ihm gerade auferlegten Kosten über einen materiellen Schadensersatzanspruch von der Beklagten erstatten lassen könnte.
  • OLG Dresden, 03.08.2000 - 7 W 1019/00

    Kostenverteilung bei verzögerter Erteilung einer Auskunft über den Wert des

    Ob und inwieweit der Kläger ohne den Vergleich mit seinen Zahlungsvorstellungen durchgedrungen wäre, kann nicht hinreichend sicher beurteilt werden, nach derzeitigem Sach- und Streitstand spricht aber vieles dafür, dass er allenfalls zu einem verhältnismäßig geringen Bruchteil Erfolg gehabt hätte (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 1990, 74).
  • OLG Köln, 22.01.2003 - 2 W 6/03

    Streitwertbestimmung bei einer sogenannten "steckengebliebenen Stufenklage"

    Danach ist für die Wertberechnung, wenn mit der Klage auf Rechnungslegung oder auf Vorlegung eines Vermögensverzeichnisses oder auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zugleich die Klage auf Herausgabe desjenigen verbunden ist, was der Beklagte aus dem zugrunde liegenden Rechtsverhältnis schuldet, nur einer der verbundenen Ansprüche, und zwar der höhere maßgebend (Senat, Beschluß vom 16. November 1998, 2 W 202/98; OLG Karlsruhe, FamRZ 1990, 74; OLG Köln [4. Senat], FamRZ 1998, 1601).
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