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   OLG Köln, 31.05.2006 - 16 Wx 11/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2246
OLG Köln, 31.05.2006 - 16 Wx 11/06 (https://dejure.org/2006,2246)
OLG Köln, Entscheidung vom 31.05.2006 - 16 Wx 11/06 (https://dejure.org/2006,2246)
OLG Köln, Entscheidung vom 31. Mai 2006 - 16 Wx 11/06 (https://dejure.org/2006,2246)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht der übrigen Wohnungseigentümer zur Duldung einer Werbetafel; Zulässigkeit der gewerblichen Nutzung von Wohnungeigentum; Rechtsstellung der Verwalterin im Streit zwischen Wohnungseigentümern

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Reklametafel (beleuchtete) - Entfernungsanspruch

  • Judicialis

    WEG § 14; ; WEG § 22

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 22 § 14
    Beleuchtete Reklametafel an Außenfassade einer Wohnungseigentumsanlage als bauliche Veränderung - ortsübliche und angemessene Werbung bei fehlender Beeinträchtigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Duldung einer Leuchtreklame

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 12 (Kurzinformation)

    Werbeanlagen sind bei der Nutzung von Teileigentum durch Gewerbetreibende zu dulden

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Wohnungseigentümergemeinschaft muss Leuchtreklame dulden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wohnungseigentümer müssen ortsübliche Leuchtreklame dulden - Leuchtreklame darf nicht über zumutbares Maß hinaus beeinträchtigen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Ortsübliche Leuchtreklame muss von Wohnungseigentümern gedulden werden

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Muss Leuchtreklame geduldet werden? (IMR 2006, 1078)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2007, 92 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 06.10.2000 - 2Z BR 74/00

    Erforderlichkeit der Zustimmung für Leuchtreklame am gemeinschaftlichen Eigentum

    Auszug aus OLG Köln, 31.05.2006 - 16 Wx 11/06
    Wird Sondereigentum in zulässiger Weise gewerblich genutzt, dann muss von den übrigen Wohnungseigentümern nicht nur diese Nutzung, sondern auch die Anbringung von Werbeanlagen zur ortsüblichen und angemessenen Werbung für das betreffende Gewerbe geduldet werden (BayObLG WuM 2000, 686; Bärmann/Pick/Merle a. a. O. § 22 Rdn. 241).
  • BayObLG, 20.09.2001 - 2Z BR 118/01

    Nachteilige Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage

    Auszug aus OLG Köln, 31.05.2006 - 16 Wx 11/06
    Die Feststellung, ob die bauliche Veränderung hinzunehmen ist, ob es sich also um eine ortsübliche und angemessene Werbung handelt, liegt grundsätzlich auf tatrichterlichem Gebiet und kann daher vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf etwaige Rechtsfehler überprüft werden (vgl. z. B. Senat OLGReport Köln 2003, 147; BayObLG ZWE 2002, 75 u. 358), also nur darauf, ob das Landgericht den Begriff der Beeinträchtigung i. S. d. § 22 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 14 Nr. 1 WEG , ob es den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG), alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) und nicht gegen gesetzliche Auslegungs- oder Beweisregeln, gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. Keidel/Kuntze/Sternal, FGG 15. Auflage, § 27 Rdn. 46).
  • OLG Zweibrücken, 21.11.2002 - 3 W 179/02

    Wohnungseigentum: Feststellung einer nachteiligen baulichen Veränderung durch

    Auszug aus OLG Köln, 31.05.2006 - 16 Wx 11/06
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von dem Antragsteller angeführten Entscheidung des OLG Zweibrücken vom 21.11.2002 - 3 W 179/02 (FGPrax 2003, 60), die gerade keine Werbeanlage betrifft, sondern sich auf eine sonstige bauliche Veränderung der Fassade bezieht.
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