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OLG Köln, 10.06.2003 - 16 Wx 130/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Annahme eines Haftgrundes; Verletzung von Mitwirkungspflichten
- Judicialis
FEVG § 3; ; FEVG § 5 Abs. 3 Satz 2; ; FEVG § 7; ; FGG § 12; ; FGG § ... 27; ; FGG § 27 Abs. 1; ; FGG § 29; ; ZPO § 546; ; AuslG § 5 Abs. 3 Satz 2; ; AuslG § 57 Abs. 2; ; AuslG § 57 Abs. 2 Satz 1 Ziffer 4; ; AuslG § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5; ; AuslG § 103 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AuslG § 57 Abs. 2 Nr. 5
Abschiebehaft nicht allein zur Erleichterung der Verwaltungsarbeit der Ausländerbehörde
Verfahrensgang
- AG Kerpen - 68 XIV 18/03
- LG Köln, 15.05.2003 - 6 T 164/03
- OLG Köln, 10.06.2003 - 16 Wx 130/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.09.1980 - VII ZB 5/80
Abschiebungshaft und Asylantrag
Auszug aus OLG Köln, 10.06.2003 - 16 Wx 130/03
Für den Fall aber, dass der Betroffene - wie sein Verfahrensbevollmächtigter angekündigt hat - vorläufigen verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen sollte, muss durch eine entsprechende zeitliche Gestaltung des Abschiebehaftverfahrens gewährleistet sein, dass den Rechten des Betroffenen Geltung verschafft werden kann (vgl. BGHZ 78, 145 ff., 151).