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   OLG Köln, 06.08.2009 - I-16 Wx 133/08, I-16 Wx 134/08, 16 Wx 133/08, 16 Wx 134/08   

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https://dejure.org/2009,4396
OLG Köln, 06.08.2009 - I-16 Wx 133/08, I-16 Wx 134/08, 16 Wx 133/08, 16 Wx 134/08 (https://dejure.org/2009,4396)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.08.2009 - I-16 Wx 133/08, I-16 Wx 134/08, 16 Wx 133/08, 16 Wx 134/08 (https://dejure.org/2009,4396)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. August 2009 - I-16 Wx 133/08, I-16 Wx 134/08, 16 Wx 133/08, 16 Wx 134/08 (https://dejure.org/2009,4396)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verweigerung der Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum

  • Judicialis

    ZPO § 263; ; WEG § 12; ; WEG § 12 Abs. 2; ; WEG § 47 a.F.; ; WEG § 47 S. 2 a.F.; ; WEG § 48 Abs. 3 a.F.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 12
    Verweigerung der Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zustimmung zur Veräußerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Pflichtwidrig versagte Zustimmung zur Veräußerung ist nichtig! (IMR 2010, 58)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2010, 557
  • ZMR 2010, 54
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 06.03.2003 - 2Z BR 90/02

    Wohnungseigentum: Feststellungsinteresse im Hinblick auf die Nichtigkeit eines

    Auszug aus OLG Köln, 06.08.2009 - 16 Wx 133/08
    Ein Beschluss, durch den die Zustimmung versagt wird, ist - sofern eine Pflicht zur Zustimmung besteht - wegen Verstoßes gegen die zwingende Vorschrift des § 12 Abs. 2 WEG nichtig (BayObLG NZM 2003, 481; Riecke/Schmid/Schneider, WEG, 2. Aufl., § 12 Rn 151; Palandt/Bassenge, BGB, 67. Aufl., § 12 WEG Rn 11; Jennißen/Baumann, WEG, § 12 Rn 26).
  • BayObLG, 29.06.1988 - BReg. 2 Z 164/87

    Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme eines Verwalters auf Erteilung oder

    Auszug aus OLG Köln, 06.08.2009 - 16 Wx 133/08
    Richtiger Antragsgegner des Antrages auf Erteilung der Zustimmung ist - wenn nach der Teilungserklärung die Veräußerung der Zustimmung des Verwalters bedarf - an sich dieser (BayObLG NJW-RR 1988, 1425).
  • OLG Zweibrücken, 08.11.2005 - 3 W 142/05

    Wohnungseigentumsrecht: Versagung der Zustimmung zur Veräußerung von

    Auszug aus OLG Köln, 06.08.2009 - 16 Wx 133/08
    Die bloße Antipathie reicht als wichtiger Grund für die Verweigerung der Zustimmung nicht aus (OLG Zweibrücken, NZM 2006, 144; Bärmann/Wenzel, WEG, 10. Aufl., § 12 Rn 44).
  • BGH, 14.09.2005 - VIII ZR 117/04

    Aktivlegitimation bei Geltendmachung von Ansprüchen einer BGB -Gesellschaft

    Auszug aus OLG Köln, 06.08.2009 - 16 Wx 133/08
    Es kann dahinstehen, ob hierin ein Beteiligtenwechsel lag oder bereits die ursprünglichen Anträge in Verbindung mit den vorgelegten Protokollen der Eigentümerversammlungen dahin auszulegen waren, dass Antragsgegner die T. GbR war (hierzu OLG Köln DWE 19995, 74; BGH NZM 2005, 942).
  • BGH, 11.10.2012 - V ZB 2/12

    Veräußerungsbeschränkung beim Wohnungseigentum: Ablauf der Verwalterbestellung

    Die Wohnungseigentümer können jederzeit - auch ohne eine Vorlage des Verwalters oder des betroffenen Wohnungseigentümers - dessen Zustimmungsbefugnis an sich ziehen und über die Erteilung der Zustimmung entscheiden (vgl. Senat, Urteil vom 13. Mai 2011 - V ZR 166/10, NJW-RR 2011, 1453, 1454 Rn. 9; BayObLGZ 1980, 29, 35; OLG Köln, NZM 2010, 557, 558).
  • BGH, 20.07.2012 - V ZR 241/11

    Beschlussanfechtungsklage im Wohnungseigentumsverfahren: Klagebefugnis eines

    Überwiegend wird angenommen, er sei gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1, § 23 Abs. 4 Satz 1 WEG nichtig (BayObLG, NZM 2003, 481, 482; OLG Köln, NZM 2010, 557, 558; LG Braunschweig, ZMR 2011, 158 f.; Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 23 Rn. 132; Elzer in Jennißen, WEG, 3. Aufl., § 23 Rn. 106; Timme/Hogenschurz, WEG, § 12 Rn. 51).
  • BGH, 13.05.2011 - V ZR 166/10

    Wohnungseigentum: Passivlegitimation der Wohnungseigentümer bei Verweigerung der

    Im Wesentlichen unumstritten ist andererseits, dass die Wohnungseigentümer selbst passivlegitimiert sind, wenn sie die, wie formuliert wird, "Erklärungskompetenz" an sich gezogen haben (BayObLG, BayObLGZ 1980, 29, 35; OLG Köln, ZMR 2010, 54, 55; OLG Zweibrücken, NJW-RR 1994, 1103 [in casu aber wegen Nichtbefassung verneint]; Klein in Bärmann, aaO, § 12 Rn. 42 aE; Kümmel in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 12 Rn. 62, Riecke/Schmid/Schneider, WEG, 3. Aufl., § 12 Rn. 152 aE; Gottschalg in FS Deckert [2002] S. 161, 168).
  • OLG Köln, 06.08.2009 - 16 Wx 134/08

    Verweigerung der Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum

    16 Wx 133/08 16 Wx 134/08.

    Der Geschäftswert wird für die Verfahren 204 II 117/05 AG Köln = 29 T 250/06 LG Köln = 16 Wx 133/08 OLG Köln und 204 II 83/05 AG Köln = 29 T 289/06 = 16 Wx 134/08 OLG Köln auf jeweils 3.000 EUR und für das Rechtsbeschwerdeverfahren nach Verbindung auf insgesamt 6.000 EUR festgesetzt.

    Diese Beschlüsse haben die Antragsteller mit Schriftsatz vom 6.4.2005, Eingang 7.4.2005 angefochten (Verfahren 204 II 117/05 AG Köln = 29 T 250/06 LG Köln = 16 Wx 133/08).

    Im Verfahren 204 II 117/05 AG Köln = 29 T 250/06 LG Köln = 16 Wx 133/08 hat das Amtsgericht den Beschluss vom 23.3.2005 zu TOP 2 für ungültig erklärt und den Antrag auf Ungültigerklärung des Beschlusses zu TOP 3 abgewiesen.

  • AG Philippsburg, 19.01.2018 - 1 C 167/17

    WEG - Verweigerung der Veräußerungszustimmung

    Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der Erwerber im Hinblick auf seine Person oder seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit für die anderen Wohnungseigentümer unzumutbar ist, weil aufgrund konkreter Anhaltspunkte objektiv begründete Zweifel bestehen, die erwarten lassen, dass der Erwerber nicht willens oder in der Lage sein wird, seinen Pflichten gegenüber dem Verband Wohnungseigentümergemeinschaft nachzukommen und die Rechte der anderen Wohnungseigentümer zu achten (Hügel/Elzer, WEG, 2. Auflage 2018, § 12 Rn. 55; BGH NJW 2012, 2434; OLG Köln ZMR 2010, 54; OLG Frankfurt am Main NZM 2006, 380).
  • AG Hamburg-St. Georg, 31.03.2023 - 980a C 20/22

    Durch (Negativ-) Beschluss verweigerte Zustimmung zur Veräußerung

    Dem schließt sich das erkennende Gericht an (so auch H./El., a.a.O., § 12, Rn. 70; Suilmann, in: Bärmann, a.a.O, § 12, Rn. 57); frühere - dem entgegen stehende - Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Köln, ZWE 2010, 42 = ZMR 2010, 54; BayObLG, NZM 2003, 481, 482 = ZMR 2003, 689) ist überholt.
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