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   OLG Köln, 22.03.2013 - I-16 Wx 16/12   

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https://dejure.org/2013,7005
OLG Köln, 22.03.2013 - I-16 Wx 16/12 (https://dejure.org/2013,7005)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.03.2013 - I-16 Wx 16/12 (https://dejure.org/2013,7005)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. März 2013 - I-16 Wx 16/12 (https://dejure.org/2013,7005)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Überwachung des Datenverkehrs mit dem Verteidiger

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Überwachung des Datenverkehrs mit dem Verteidiger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZfDG § 20a Abs. 5
    Zulässigkeit der Überwachung des Datenverkehrs mit dem Verteidiger

  • rechtsportal.de

    ZfDG § 20a Abs. 5
    Zulässigkeit der Überwachung des Datenverkehrs mit dem Verteidiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "Rechtfertigt veraltete Hard-/Software einen Grundrechtseingriff?” - natürlich nicht…

  • heise.de (Pressebericht, 11.04.2013)

    Überwachung per Staatstrojaner: Technische Ausstattung muss verfassungskonform sein

  • netzpolitik.org (Pressebericht, 09.04.2013)

    Zollkriminalamt und DigiTask-Software wegen rechtswidriger Schnüffelei verurteilt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 2365
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 236/08

    TKÜ-Neuregelung

    Auszug aus OLG Köln, 22.03.2013 - 16 Wx 16/12
    Dieses Schutzkonzept entspricht der parallelen Regelung für strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen (§ 160a StPO) und ist aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden (BVerfG Beschl. v. 12.10.2011 - 2 BvR 236/08 u.a., Rn.214 ff, zu § 100a StPO und Rn. 244 ff. zu § 160a StPO, NJW 2012, 833).

    Es ist geboten, aber auch ausreichend, in der Auswertungsphase für einen hinreichenden Schutz zu sorgen (BVerfG Beschl. v. 12.10.2011 - 2 BvR 236/08 u.a., Rn. 213, NJW 2012, 833).

    Von Verfassungs wegen ist eine Echtzeitkontrolle, welche einen sofortigen Abbruch der Maßnahme ermöglicht, nicht gefordert (BVerfG Beschl. v. 12.10.2011 - 2 BvR 236/08 u.a., Rn. 218 ff, NJW 2012, 833), eine solche Echtzeitkontrolle schreibt auch das ZfDG nicht vor.

  • BGH, 10.03.2005 - 3 StR 233/04

    Urteil im "Landser"-Verfahren rechtskräftig

    Auszug aus OLG Köln, 22.03.2013 - 16 Wx 16/12
    Eine inhaltliche Auswertung der Daten ist in diesen Fällen unzulässig (BGH Urt. v. 10.3.2005 - 3 StR 233/04, NJW 2005, 1668).
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