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   OLG Köln, 17.03.2009 - 16 Wx 169/08   

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https://dejure.org/2009,6839
OLG Köln, 17.03.2009 - 16 Wx 169/08 (https://dejure.org/2009,6839)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.03.2009 - 16 Wx 169/08 (https://dejure.org/2009,6839)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. März 2009 - 16 Wx 169/08 (https://dejure.org/2009,6839)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    ZPO § 538

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 538
    Voraussetzungen der Zurückverweisung im Beschwerdeverfahren nach dem FGG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Zurückverweisung bei Rechtsfehlern!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beschwerdeentscheidung - keine Zurückverweisung an das Amtsgericht (IMR 2009, 255)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2009, 627
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • KG, 18.11.1998 - 24 W 4180/97

    Stimmrecht bei Unterteilung; Kausalität des Einberufungsmangels

    Auszug aus OLG Köln, 17.03.2009 - 16 Wx 169/08
    Nach ständiger Rechtsprechung beruht eine Beschlussfassung nicht auf einem formellen Mangel, wenn feststeht, dass der angefochtene Beschluss auch bei ordnungsgemäßer Einberufung ebenso gefasst worden wäre (BGH NJW 2002, 1647, 1651; Senat v. 9.1.1996, OLGR 1996, 209; BayObLG, NJW-RR 1997, 289; KG, ZMR 1999, 426; OLG Hamm, WE 1996, 33).
  • OLG Köln, 20.09.2002 - 16 Wx 31/02

    Amtsermittlungsgrundsatz und Darlegungslast im Wohnungseigentumsverfahren -

    Auszug aus OLG Köln, 17.03.2009 - 16 Wx 169/08
    Auf diesen Vortrag hat sich jedoch die die Anfechtung geltend machende Antragstellerin vor dem Amtsgericht nicht mehr bezogen, obgleich ihr die Darlegungslast im Anfechtungsverfahren obliegt, aus welchen Gründen sie die Beschlüsse anfechten will (so Rspr. des Senats, Beschluss vom 20.09.2002, OLGR 2003, 97).
  • BayObLG, 10.07.1996 - 3Z BR 78/96

    Ungültigkeit einer Wahl bei Ladungsmängeln

    Auszug aus OLG Köln, 17.03.2009 - 16 Wx 169/08
    Nach ständiger Rechtsprechung beruht eine Beschlussfassung nicht auf einem formellen Mangel, wenn feststeht, dass der angefochtene Beschluss auch bei ordnungsgemäßer Einberufung ebenso gefasst worden wäre (BGH NJW 2002, 1647, 1651; Senat v. 9.1.1996, OLGR 1996, 209; BayObLG, NJW-RR 1997, 289; KG, ZMR 1999, 426; OLG Hamm, WE 1996, 33).
  • BGH, 07.03.2002 - V ZB 24/01

    Stimmrecht des mit einem Nießbrauch belasteten Wohnungseigentümers

    Auszug aus OLG Köln, 17.03.2009 - 16 Wx 169/08
    Nach ständiger Rechtsprechung beruht eine Beschlussfassung nicht auf einem formellen Mangel, wenn feststeht, dass der angefochtene Beschluss auch bei ordnungsgemäßer Einberufung ebenso gefasst worden wäre (BGH NJW 2002, 1647, 1651; Senat v. 9.1.1996, OLGR 1996, 209; BayObLG, NJW-RR 1997, 289; KG, ZMR 1999, 426; OLG Hamm, WE 1996, 33).
  • BayObLG, 19.12.2001 - 3Z BR 280/01

    Sofortige Beschwerde gegen Löschungsankündigung des Beschwerdegerichts -

    Auszug aus OLG Köln, 17.03.2009 - 16 Wx 169/08
    Soweit im Einzelfall darauf abgestellt wird, dass durch das Erstgericht eine ganz ungenügende Aufklärung des Sachverhalts erfolgt ist, so dass auch deshalb eine Zurückverweisung gerechtfertigt sein könnte (so BayObLG, NJW-RR 2002, 679), handelt es sich um einen Sonderfall, in dem das Obergericht als Erstbeschwerde entschieden hat.
  • OLG Schleswig, 15.04.1996 - 2 W 10/96

    Beschränkung der Nutzung von Teileigentum durch Bauordnungsrecht

    Auszug aus OLG Köln, 17.03.2009 - 16 Wx 169/08
    Nach ständiger Rechtsprechung beruht eine Beschlussfassung nicht auf einem formellen Mangel, wenn feststeht, dass der angefochtene Beschluss auch bei ordnungsgemäßer Einberufung ebenso gefasst worden wäre (BGH NJW 2002, 1647, 1651; Senat v. 9.1.1996, OLGR 1996, 209; BayObLG, NJW-RR 1997, 289; KG, ZMR 1999, 426; OLG Hamm, WE 1996, 33).
  • BayObLG, 20.02.2002 - 3Z BR 34/02

    Zurückverweisung an Tatsacheninstanz durch Beschwerdegericht bei schwerwiegendem

    Auszug aus OLG Köln, 17.03.2009 - 16 Wx 169/08
    Eine ausnahmsweise Zurückverweisung ist nur zulässig, wenn das Verfahren des Gerichts erster Instanz an schwerwiegenden Verfahrensmängeln leidet (BayObLG, BayObLGR 1995, 2; BayObLG, NJW-RR 2002, 1086; OLG Frankfurt, FamRZ 1996, 819; OLG L, FamRZ 1971, 188).
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