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   OLG Köln, 10.10.2006 - 16 Wx 199/06   

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https://dejure.org/2006,8082
OLG Köln, 10.10.2006 - 16 Wx 199/06 (https://dejure.org/2006,8082)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.10.2006 - 16 Wx 199/06 (https://dejure.org/2006,8082)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Oktober 2006 - 16 Wx 199/06 (https://dejure.org/2006,8082)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über den Umfang der Betreuungsvergütung für einen mittellosen Betreuten mit gewöhnlichen Aufenthalt ein einem Heim; Rechtmäßigkeit der Abrechnung auf Basis eines reduzierten Stundenansatzes; Qualifizierung eines Hospizes als Einrichtung in diesem Sinne; Begriff ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung bei Hospizaufenthalt, Heimbegriff, gewöhnlicher Aufenthalt

  • Judicialis

    VBVG § 5 Abs. 2; ; VBVG § 5 Abs. 2 Satz 2; ; VBVG § 5 Abs. 3; ; VBVG § 5 Abs. 3 Satz 1; ; HeimG § 1 Abs. 4

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VBVG § 5 Abs. 2
    Betreuervergütung bei Hospizaufenthalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2007, 84
  • FamRZ 2007, 1044 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 09.06.2006 - 16 Wx 104/06

    Betreuervergütung: Heimunterbringung bei Unterbringung des Betreuten in einem

    Auszug aus OLG Köln, 10.10.2006 - 16 Wx 199/06
    Dies entspricht sowohl der bisherigen höchstrichterlichen Rechsprechung zum gewöhnlichen Aufenthalt (so z.B. BGH FamRZ 1993, 798), als auch der Rechtsprechung des Senats sowie weiteren Obergerichten zu § 5 Abs. 2 , Abs. 3 VBVG (vgl. Senat vom 29.06.2006 - 16 Wx 207/06; Senat vom 09.06.2006 - 16 Wx 104/06; OLG München vom 28.07.2006 -33 Wx 075/06; OLG München vom 04.07.2006 - 33 Wx 40/06 - je m.w.N.).

    Für diese Beurteilung ist für den Senat allerdings nicht die Frist des § 1 Abs. 4 HeimG (drei Monate) maßgebend (vgl. dazu die Entscheidung vom 09.06.2006, a.a.O.) Vielmehr sind zur abschließenden Beurteilung des Aufenthaltsortes die Gesamtumstände von Bedeutung.

  • BGH, 03.02.1993 - XII ZB 93/90

    Nachträgliche Durchführung des Versorgungsausgleichs bei in den Niederlanden

    Auszug aus OLG Köln, 10.10.2006 - 16 Wx 199/06
    Dies entspricht sowohl der bisherigen höchstrichterlichen Rechsprechung zum gewöhnlichen Aufenthalt (so z.B. BGH FamRZ 1993, 798), als auch der Rechtsprechung des Senats sowie weiteren Obergerichten zu § 5 Abs. 2 , Abs. 3 VBVG (vgl. Senat vom 29.06.2006 - 16 Wx 207/06; Senat vom 09.06.2006 - 16 Wx 104/06; OLG München vom 28.07.2006 -33 Wx 075/06; OLG München vom 04.07.2006 - 33 Wx 40/06 - je m.w.N.).
  • LG Köln, 15.08.2006 - 1 T 270/06
    Auszug aus OLG Köln, 10.10.2006 - 16 Wx 199/06
    Die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 15.08.2006 - 1 T 270/06 - wird zurückgewiesen.
  • OLG München, 04.07.2006 - 33 Wx 60/06

    Justizvollzugsanstalt als Heim im Sinne der Stundensatzregelung für Betreuer

    Auszug aus OLG Köln, 10.10.2006 - 16 Wx 199/06
    Unter diesen Voraussetzungen ist der Ort der Einrichtung sodann von Anfang an als gewöhnlicher Aufenthalt anzusehen (vgl. OLG München vom 4.7.2006 - 33 Wx 060/06).
  • OLG Köln, 26.09.2006 - 16 Wx 207/06

    Keine Heimunterbringung des Betreuten bei zeitweiliger medizinischer

    Auszug aus OLG Köln, 10.10.2006 - 16 Wx 199/06
    Dies entspricht sowohl der bisherigen höchstrichterlichen Rechsprechung zum gewöhnlichen Aufenthalt (so z.B. BGH FamRZ 1993, 798), als auch der Rechtsprechung des Senats sowie weiteren Obergerichten zu § 5 Abs. 2 , Abs. 3 VBVG (vgl. Senat vom 29.06.2006 - 16 Wx 207/06; Senat vom 09.06.2006 - 16 Wx 104/06; OLG München vom 28.07.2006 -33 Wx 075/06; OLG München vom 04.07.2006 - 33 Wx 40/06 - je m.w.N.).
  • OLG München, 28.07.2006 - 33 Wx 75/06

    Vorläufige und endgültige Betreuung bei strafrechtlicher Unterbringung in

    Auszug aus OLG Köln, 10.10.2006 - 16 Wx 199/06
    Dies entspricht sowohl der bisherigen höchstrichterlichen Rechsprechung zum gewöhnlichen Aufenthalt (so z.B. BGH FamRZ 1993, 798), als auch der Rechtsprechung des Senats sowie weiteren Obergerichten zu § 5 Abs. 2 , Abs. 3 VBVG (vgl. Senat vom 29.06.2006 - 16 Wx 207/06; Senat vom 09.06.2006 - 16 Wx 104/06; OLG München vom 28.07.2006 -33 Wx 075/06; OLG München vom 04.07.2006 - 33 Wx 40/06 - je m.w.N.).
  • OLG Braunschweig, 07.02.2022 - 9 W 3/22

    Bindungswirkung; Daseinsmittelpunkt; Gerichtsstand; Gerichtsstandbestimmung;

    Dabei ist auch in den Fällen, in denen nach ärztlicher Einschätzung eine schwere, nicht mehr heilbare Erkrankung vorliegt und nicht damit zu rechnen ist, dass die betroffene Person wieder in ihre eigene Wohnung zurückkehrt, die Frage der Dauer des Aufenthalts und der hiermit einhergehenden sozialen Beziehungen zu berücksichtigen (OLG Brandenburg, a.a.O.; vgl. OLG Köln, FGPrax 2007, 84).
  • OLG Hamburg, 19.05.2016 - 2 AR 4/16
    Zu fordern ist einmal ein Aufenthalt von einer gewissen Dauer, die zum Unterschied von dem einfachen oder schlichten Aufenthalt nicht nur gering sein darf, zum anderen auch das Vorhandensein weiterer sozialer Beziehungen, in denen - im Vergleich zu einem sonst in Betracht kommenden Aufenthaltsort - der Schwerpunkt der Bindungen der betreffenden Person zu sehen ist (vgl. OLG Köln FGPrax 2007, 84 ).
  • OLG Köln, 15.02.2008 - 16 Wx 302/07

    Betreuungsrecht - Betreuervergütung; Kein erhöhter Stundensatz wegen eines

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung zu der Frage der Heimunterbringung im Rahmen der Vergütungsfestsetzung für den Berufsbetreuer jeweils auf die Umstände des Einzelfalles abgestellt (vgl. beispielsweise Senat vom 09.06.2006 - 16 Wx 104/06 - vom 07.07.2006 - 16 Wx 159/06 - vom 26.09.2006 - 16 Wx 207/06 - vom 10.10.2006 - 16 Wx 199/06 -).
  • OLG Brandenburg, 23.08.2019 - 1 AR 28/19

    Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung

    Dabei ist auch in den Fällen, in denen nach ärztlicher Einschätzung eine schwere, nicht mehr heilbare Erkrankung vorliegt und nicht damit zu rechnen ist, dass die Betroffene wieder in ihre eigene Wohnung zurückkehrt, die Frage der Dauer des Aufenthalts und der hiermit einhergehenden sozialen Beziehungen zu berücksichtigen (vgl. OLG Köln, FGPrax 2007, 84).
  • OLG Brandenburg, 29.03.2021 - 1 AR 13/21

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts in einer Nachlasssache

    Allerdings ist auch in den Fällen, in denen nach ärztlicher Einschätzung eine schwere, nicht mehr heilbare Erkrankung vorliegt und nicht damit zu rechnen ist, dass die Betroffene wieder in ihre eigene Wohnung zurückkehrt, die Frage der Dauer des Aufenthalts und der hiermit einhergehenden sozialen Beziehungen zu berücksichtigen (vgl. OLG Köln, FGPrax 2007, 84 Senat a. a. O.; KG a. a. O.).
  • LG Heilbronn, 15.06.2007 - 1 T 187/07

    Anspruch auf Vergütung unter Anwendung der Grundsätze des Vormünder- und

    Das ist bei einem stationären Hospiz nach Ansicht der Kammer ohne Zweifel der Fall (so auch OLG Köln, Beschluss vom 10.10.2006, AZ: 16 Wx 199/06).
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