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   OLG Köln, 16.12.2002 - 16 Wx 231/02   

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https://dejure.org/2002,3692
OLG Köln, 16.12.2002 - 16 Wx 231/02 (https://dejure.org/2002,3692)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.12.2002 - 16 Wx 231/02 (https://dejure.org/2002,3692)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Dezember 2002 - 16 Wx 231/02 (https://dejure.org/2002,3692)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Verbindung eines Anfechtungsantrags mit einem Antrag auf Bestellung eines neuen Verwalters durch das Wohnungseigentumsgericht; Zur Pflicht des Gerichts im Erstbeschwerdeverfahren zu einer eigenständigen Ermessensentscheidung

  • Judicialis

    WEG § 26 Abs. 3; ; WEG § 43 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 26 Abs. 3 § 43 Abs. 1
    WEG -Verwalterbestellung bei Streit innerhalb der Gemeinschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bestellung eines Verwalters durch das Gericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2003, 244
  • ZMR 2003, 960
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 12.12.1988 - BReg. 2 Z 49/88

    Antrag auf Abberufung eines Verwalters von gemeinschaftlichem Wohneigentum;

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2002 - 16 Wx 231/02
    Das Wohnungseigentumsgericht kann nämlich gerade in den Fällen, in denen tiefgreifende Meinungsverschiedenheiten zwischen mehreren Gruppen von Wohnungseigentümern bestehen oder eine Gruppe die andere majorisiert, im Verfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG auf Antrag eines Wohnungseigentümers zur Verwirklichung seines Anspruchs auf ordnungsgemäße Verwaltung auch dann einen Verwalter bestellen, wenn die Voraussetzungen für eine Bestellung nach § 26 Abs. 3 i. V. m. § 43 Abs. 1 Nr. 3 WEG nicht vorliegen (vgl. BayObLG NZM 1999, 713 = ZMR 1999, 497, BayObLG NJW-NJW-RR 1989, 461; Weitnauer/Hauger, WEG, 8. Auflage § 26 Rdn. 8, 22; Niedenführ/Schulze, WEG, 5. Auflage, § 43 Rdn. 36; Palandt/Bassenge, BGB, 61. Auflage, § 26 WEG Rdn. 4; a. A. Merle in Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 43 Rdn. 24, 48).
  • BayObLG, 25.03.1999 - 2Z BR 169/98

    Ersetzung eines fehlerhaften Negativbeschlusses durch einen positiven Beschluss

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2002 - 16 Wx 231/02
    Das Wohnungseigentumsgericht kann nämlich gerade in den Fällen, in denen tiefgreifende Meinungsverschiedenheiten zwischen mehreren Gruppen von Wohnungseigentümern bestehen oder eine Gruppe die andere majorisiert, im Verfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG auf Antrag eines Wohnungseigentümers zur Verwirklichung seines Anspruchs auf ordnungsgemäße Verwaltung auch dann einen Verwalter bestellen, wenn die Voraussetzungen für eine Bestellung nach § 26 Abs. 3 i. V. m. § 43 Abs. 1 Nr. 3 WEG nicht vorliegen (vgl. BayObLG NZM 1999, 713 = ZMR 1999, 497, BayObLG NJW-NJW-RR 1989, 461; Weitnauer/Hauger, WEG, 8. Auflage § 26 Rdn. 8, 22; Niedenführ/Schulze, WEG, 5. Auflage, § 43 Rdn. 36; Palandt/Bassenge, BGB, 61. Auflage, § 26 WEG Rdn. 4; a. A. Merle in Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 43 Rdn. 24, 48).
  • BGH, 09.10.1997 - V ZB 3/97

    Beteiligteneigenschaft des Verwalters im Beschlußanfechtungsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2002 - 16 Wx 231/02
    Auch werden durch den angefochtenen Beschluss zu TOP 4 der Eigentümerversammlung vom 11.12.2001 dessen Interessen nicht berührt; insbesondere hat er den Anfechtungsgrund nicht zu vertreten (vgl. BGH NZM 1998, 78 = MDR 1998, 29).
  • OLG Saarbrücken, 06.02.2004 - 5 W 255/03

    Wohnungseigentum: Voraussetzungen einer gerichtlichen Verwalterbestellung

    Mit zutreffenden Gründen ist das Landgericht davon ausgegangen dass das Wohnungseigentumsgericht nicht nur unter den strengen Voraussetzungen des § 43 Abs. 1 Ziff. 3 WEG, sondern auch nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG zur Bestellung eines Verwalters befugt ist, sofern der antragstellende Wohnungseigentümer dies nach § 20 Abs. 2, § 21 Abs. 4 WEG als Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung verlangen kann (OLG Köln, ZMR 2003, 960; BayObLG ZMR 1999, 496; …

    Diese Ermessensentscheidung des Gerichts ist im Rahmen der Rechtsbeschwerde nur eingeschränkt dahin überprüfbar, ob die tatsächlichen Voraussetzungen der Ermessensgewährung vorgelegen und das Gericht hiervon rechtsfehlerfrei Gebrauch gemacht hat (OLG Köln, ZMR 2003, 960; OLG Düsseldorf, NZM 2000, 833).

    Eine richterliche Bestellung kommt erst dann in Betracht, wenn sich die Wohnungseigentümer zu einer der ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechenden Willensbildung außer Stande sehen, wie es beispielsweise bei tiefgreifenden Meinungsverschiedenheiten oder auch dann der Fall sein kann, wenn sich ein für das Zustandekommen einer positiven Beschlussfassung relevanter Teil der Wohnungseigentümer aus sachfremden Gründen einer gebotenen Maßnahme verweigert (OLG Köln, ZMR 2003, 960; BayObLG, ZMR 1999, 495; …

  • AG Niebüll, 09.03.2023 - 18 C 10/23

    Einstweilige Verfügung; Verwalterbestellung

    Dies beinhaltet auch einen unverjährbaren Anspruch auf Bestellung eines Verwalters (BGH NZM 2011, 630 Rn. 11; LG Hamburg ZWE 2013, 34 = BeckRS 2012, 17576; OLG Köln NZM 2003, 244).
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