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   OLG Köln, 07.01.2009 - 16 Wx 233/08   

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https://dejure.org/2009,6938
OLG Köln, 07.01.2009 - 16 Wx 233/08 (https://dejure.org/2009,6938)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.01.2009 - 16 Wx 233/08 (https://dejure.org/2009,6938)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. Januar 2009 - 16 Wx 233/08 (https://dejure.org/2009,6938)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mittellosigkeit des betreuten Erben, Verwertbarkeit von Vermögen, Der Testamentsvollstreckung unterliegendes Vermögen ist nicht als einsetzbares Vermögen bei Gewährung von Sozialhilfe einzuordnen

  • Judicialis

    BGB § 1835 Abs. 4; ; BGB § ... 1836 Abs. 1; ; BGB § 1836 c; ; BGB § 1836 c Nr. 2; ; BGB § 1836 d; ; BGB § 1908 i; ; VBVG § 1 Abs. 2; ; VBVG § 4 Abs. 1; ; FGG § 22 Abs. 2; ; SGB XII § 85; ; SGB XII § 90; ; SGB XII § 90 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der Verwertung des Vermögens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2009, 163
  • FamRZ 2009, 1091
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 27.07.2001 - 3Z BR 182/01

    Schriftform einer Beschwerdeschrift, der die Unterschrift des Bezirksrevisors

    Auszug aus OLG Köln, 07.01.2009 - 16 Wx 233/08
    Es fehlt an einer Verwertbarkeit, wenn dieser ein rechtliches oder tatsächliches Hindernis entgegensteht oder die Verwertung wirtschaftlich unvertretbar wäre (so m.w.n. BayObLG, NJW-RR 2001, 1515; OLG Frankfurt v. 11.8.2008 - 20 W 211/08- in juris).
  • OLG Frankfurt, 11.08.2008 - 20 W 211/08

    Betreuervergütung: Festsetzung von Regresszahlungen gegen den Betreuten zum Zweck

    Auszug aus OLG Köln, 07.01.2009 - 16 Wx 233/08
    Es fehlt an einer Verwertbarkeit, wenn dieser ein rechtliches oder tatsächliches Hindernis entgegensteht oder die Verwertung wirtschaftlich unvertretbar wäre (so m.w.n. BayObLG, NJW-RR 2001, 1515; OLG Frankfurt v. 11.8.2008 - 20 W 211/08- in juris).
  • LSG Hamburg, 13.09.2012 - L 4 AS 167/10
    Testamentsvollstreckung kann - wie im Fall des sog. Behindertentestaments - auch im Fall der Vorerbenschaft angeordnet werden (BGH, Urteil vom 21.3.1990, IV ZR 169/89) und führt unabhängig von den aus der Stellung als Vorerbe resultierenden Beschränkungen der §§ 2113 ff. BGB (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29.9.2009, L 8 SO 177/09 B ER) zu einem rechtlichen Verfügungshindernis, das dem Grundsatz nach zugleich die Verwertbarkeit i.S.d. § 12 Abs. 1 SGB II ausschließt (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 9.10.2007, L 7 AS 3528/07 ER-B; zu dem bis 31.12.2004 geltenden Sozialhilferecht etwa VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.1.1992, 6 S 384/90; aus dem Schrifttum etwa Löns, a.a.O.; Striebinger, in: Gagel, SGB II / SGB III, 45. EL 2012, § 12 SGB II Rn. 30; zur parallelen Problematik im Rahmen von § 90 SGB XII auch OLG Köln, Beschluss vom 7.1.2009, 16 Wx 233/08).
  • LG Köln, 05.12.2011 - 1 T 211/11

    Rechtmäßigkeit der Entnahme einer sog. Betreuervergütung aus dem Nachlassvermögen

    In die grundsätzlich gleiche Richtung geht die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (Beschl. vom 07.01.2009 - 16 Wx 233/08 -, FamRZ 2009, 1091), bei der ein Zugriff auf das Nachlassvermögen für die Betreuervergütung nur deswegen verneint worden ist, weil nach der dort getroffenen testamentarischen Anweisung für die Testamentsvollstreckung ein Zugriff auf die Substanz des Nachlasses nur gestattet war, soweit er der beruflichen Aus- oder Fortbildung des Betroffenen diente.
  • LG Wuppertal, 30.04.2015 - 9 T 76/15
    Mithin ist der Betroffene insoweit nicht vermögend (vgl. auch OLG Köln, ZEV 2009, 402, zu einem "Behindertentestament", bei dem Sonderzahlungen des Testamentsvollstreckers nur erlaubt waren, soweit sie der beruflichen Aus- oder Fortbildung dienten).
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