Rechtsprechung
OLG Köln, 08.11.2007 - 16 Wx 255/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufhebung der Anordnung der Sicherungshaft wegen Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot im Rahmen der Abschiebung eines Ausländers; Vorrangige und beschleunigte Bearbeitung von Freiheitsentziehungsmaßnahmen; Antrag auf die Verlängerung von Ersatzpapieren
- Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthG § 62 Abs. 2
D (A), Abschiebungshaft, Sicherungshaft, Beschleunigungsgebot, Passersatzbeschaffung, Togo, Togoer, Bundespolizei, Amtshilfe, Mitwirkungspflichten - Judicialis
AufenthG § 50 Abs. 1; ; AufenthG § ... 58; ; AufenthG § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; ; AufenthG § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5; ; FEVG § 3 Satz 2; ; FEVG § 7 Abs. 1; ; FGG § 13 a Abs. 1 Satz 1; ; FGG § 27; ; FGG § 29
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AufenthG § 62 Abs. 2
Verstoß gegen Beschleunigungsgebot bei Abschiebungshaft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Aachen, 20.08.2007 - 41 XIV 5942
- LG Aachen, 24.09.2007 - 3 T 344/07
- OLG Köln, 08.11.2007 - 16 Wx 255/07
Papierfundstellen
- FGPrax 2008, 91
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 1309/76
Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Beschleunigungsgebot in Haftsachen
Auszug aus OLG Köln, 08.11.2007 - 16 Wx 255/07
Dieses beruht bei Freiheitsentziehungsmaßnahmen auf Art. 2 Abs. 2 GG und verlangt, dass Freiheitsentziehungen vorrangig und beschleunigt zu bearbeiten sind (BVerfGE 46, 194; 61, 28). - BVerfG, 06.07.1982 - 2 BvR 856/81
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer der Auslieferungshaft
Auszug aus OLG Köln, 08.11.2007 - 16 Wx 255/07
Dieses beruht bei Freiheitsentziehungsmaßnahmen auf Art. 2 Abs. 2 GG und verlangt, dass Freiheitsentziehungen vorrangig und beschleunigt zu bearbeiten sind (BVerfGE 46, 194; 61, 28). - BayObLG, 07.07.2000 - 3Z BR 197/00
Asylverfahren minderjähriger Ausländer
Auszug aus OLG Köln, 08.11.2007 - 16 Wx 255/07
Für die Abschiebungshaft bedeutet dies, dass die Freiheitsentziehung auf den unbedingt erforderlichen Zeitraum zu beschränken ist, der für die Vorbereitung und Durchführung der Abschiebung benötigt wird (BayObLGZ 2000, 203; OLG Düsseldorf vom 16.07.2007 - I- 3 Wx 156/07; v. 16.10.2006 - I-3 Wx 217/06-).
- OLG Karlsruhe, 20.04.2009 - 11 Wx 38/09
Abschiebungshaftverfahren: Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot bei …
Unzuträglichkeiten in der behördlichen Zusammenarbeit dürfen sich nicht zu Lasten des inhaftierten Betroffenen auswirken (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 8. November 2007 - 16 Wx 255/07, FGPrax 2008, 91). - AG Bremen, 01.04.2009 - 91 XIV 8/09
Abschiebungshaft, Zurückschiebungshaft, Beschleunigungsgebot, Dublin II-VO, …
Insoweit ist es für die Beurteilung unerheblich, ob die Verzögerung auch auf strukturellen Gegebenheiten beruht, wie z.B. Erkrankung/Urlaubsabwesenheit von Mitarbeitern usw. Derartige Umstände können nicht zu Lasten des inhaftierten Betroffenen gehen (vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 08.11.2007, Az. 16 Wx 255/07).