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   OLG Köln, 16.01.2002 - 16 Wx 274/2001   

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https://dejure.org/2002,4520
OLG Köln, 16.01.2002 - 16 Wx 274/2001 (https://dejure.org/2002,4520)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.01.2002 - 16 Wx 274/2001 (https://dejure.org/2002,4520)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Januar 2002 - 16 Wx 274/2001 (https://dejure.org/2002,4520)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfahrenspfleger für das Vergütungsverfahren

  • Judicialis

    FGG § 22; ; FGG § 27; ; FGG § 67; ; FGG § 29 Abs. 2; ; FGG § 56 g Abs. 5; ; FGG § 56 g Abs. 4 S. 1; ; FGG § 56 g Abs. 5 S. 2; ; FGG § 67 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 1903

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 67
    Bestellung eines Verfahrenspflegers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Verfahrenspfleger, wenn der Betroffene seine Rechte wahrnehmen kann

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 171
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Aurich, 14.12.1995 - 1 T 167/95
    Auszug aus OLG Köln, 16.01.2002 - 16 Wx 274/01
    Der Gesichtspunkt des rechtlichen Gehörs, der bei der Schaffung des § 67 FGG im Vordergrund gestanden hatte (vgl. näher hierzu BayObLG FamRZ 93, 348; OLG Oldenburg FamRZ 96, 758), gebot daher nicht die Beiordnung eines Verfahrenspflegers.
  • BayObLG, 01.10.1992 - 3Z BR 120/92

    Erforderlichkeit eines Verfahrenspflegers in Betreuungsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 16.01.2002 - 16 Wx 274/01
    Der Gesichtspunkt des rechtlichen Gehörs, der bei der Schaffung des § 67 FGG im Vordergrund gestanden hatte (vgl. näher hierzu BayObLG FamRZ 93, 348; OLG Oldenburg FamRZ 96, 758), gebot daher nicht die Beiordnung eines Verfahrenspflegers.
  • OLG Karlsruhe, 04.11.2002 - 11 Wx 52/02

    Vergütung des Berufsbetreuers: Bestellung eines Verfahrenspflegers für den

    Das wird etwa dann anzunehmen sein, wenn sich der Betroffene schriftlich meldet und seinem Schreiben zu entnehmen ist, dass er sich differenziert und verständlich äußern kann (vgl. zu einem solchen Fall OLG Köln OLG-Report 2002, S. 273).
  • BayObLG, 02.04.2004 - 3Z BR 43/03

    Fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers als absoluter Beschwerdegrund

    Ist der Betroffene persönlich nicht mehr in der Lage, seine Rechte wahrzunehmen, d. h. insbesondere die Reichweite eines Antrags zu erfassen und sich zu ihm zu äußern, muss ihm ein Verfahrenspfleger als gesetzlicher Vertreter bestellt werden (vgl. OLG Frankfurt BtPrax 1997, 201; OLG Köln FamRZ 2003, 171; OLG Karlsruhe FamRZ 2003, 405).
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