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   OLG Köln, 14.11.1997 - 16 Wx 275/97   

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https://dejure.org/1997,2326
OLG Köln, 14.11.1997 - 16 Wx 275/97 (https://dejure.org/1997,2326)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.11.1997 - 16 Wx 275/97 (https://dejure.org/1997,2326)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. November 1997 - 16 Wx 275/97 (https://dejure.org/1997,2326)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    WEG § 14 NR. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verschärfung der gesetzlich geregelten Pflichten der Eigentümer aus dem Gemeinschaftsverhältnis bzgl. eines Trittschallschutzes i.R.d. speziellen Regelungen für bauliche Maßnahmen innerhalb des Sondereigentums

  • rewis.io
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 14 Nr. 1
    Verpflichtung zu besonderen Schallschutzmaßnahmen innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1312
  • NZM 1998, 673
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 01.06.2012 - V ZR 195/11

    Klage eines Wohnungseigentümers gegen den Eigentümer der darüber liegenden

    Voraussetzung hierfür ist, dass der Gemeinschaftsordnung Regelungen zum Schallschutz zu entnehmen sind, die über den Mindeststandard hinausgehen (vgl. OLG Köln, NJW-RR 1998, 1312), oder dass die Wohnanlage aufgrund tatsächlicher Umstände, wozu etwa die bei ihrer Errichtung vorhandene Ausstattung oder das Wohnumfeld zählen, ein besonderes Gepräge erhalten hat (vgl. OLG München, NJW 2008, 592 f.; Klein in Bärmann, aaO, § 14 Rn. 13; Kümmel in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 14 Rn. 13; Timme/Dötsch, WEG, § 14 Rn. 21).
  • OLG München, 09.01.2008 - 34 Wx 114/07

    Wohnungseigentum: Erforderliche Trittschalldämmung bei nachteiliger Veränderung

    Als Anhaltspunkte zur Bestimmung des Gepräges können die Baubeschreibung (vgl. OLG München NZM 2005, 509), Regelungen in der Gemeinschaftsordnung (OLG Köln NJW-RR 1998, 1312; auch BayObLG NZM 2002, 493; vgl. Hogenschurz MDR 2003, 201/203) und das tatsächliche Wohnumfeld bilden.

    Derartige Klauseln sind, auf die hiesige Frage bezogen, als Vereinbarung eines erhöhten Schallschutzes zu interpretieren, weil sie auf die Wahrung des baulich vorgegebenen Standards abzielen (vgl. OLG Köln NJW-RR 1998, 1312; Hogenschurz MDR 2003, 201/203).

  • OLG Köln, 30.08.2000 - 16 Wx 115/00

    Einbau eines Elektromotors zum Betrieb der Rolläden

    Zum einen sind für die Erheblichkeit einer Lärmbelästigung die - vom Landgericht rechtsfehlerfrei gewürdigten - Umstände des Einzelfalles maßgebend, wobei einschlägigen DIN-Normen, also privaten technischen Regeln mit Empfehlungscharakter (vgl. BGH MDR 1998, 1026) nur erhebliches Gewicht mit einer Art Indizwirkung zukommt (vgl. BayObLG NZM 2000, 504 = ZMR 2000, 311 = ZWE 2000, 174; Senat NZM 1998, 673 = WuM 1998, 238 zum Trittschall für den Fall eines nach der Gemeinschaftsordnung vorgegebenen höheren Standards; Palandt/Bassenge, BGB 59. Auflage, § 906 Rdn. 17 m. w. Nachw.).
  • OLG Hamm, 15.03.2001 - 15 W 39/01

    Wohnungseigentum - Ersetzung des Bodenbelags durch Fliesen - Verringerung des

    Eine erhebliche Verschlechterung des Trittschallschutzes durch die Art und Weise des in der Wohnung der Beteiligten zu 2) verlegten Fliesenbodens wird darüber hinaus nur festgestellt werden können, wenn Trittschallmessungen in Vergleichswohnungen der Anlage durchgeführt und ausgewertet worden sind (vgl. OLG Köln NJW-RR 1998, 1312).
  • OLG Köln, 04.12.2002 - 16 Wx 180/02

    Änderung des Trittschalls durch Veränderung des Bodenbelages

    Es ist deshalb zur Definition der Anforderung des Schallschutzes nicht auf die maßgeblichen DIN-Vorschriften abzustellen, die nur einen Mindeststandard sichern, sondern Maßstab ist ausschließlich das in der konkreten Wohnungseigentumsanlage vorhandene bauliche Niveau (vgl. Beschluss des Senats 14.11.1997 - 16 Wx 275/97).
  • OLG Köln, 28.09.2001 - 16 Wx 206/01
    bereits in seiner Entscheidung vom 14.11.1997 - 16 Wx 275/97 - festgestellt hatte.
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