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   OLG Köln, 11.01.2002 - 16 Wx 283/01   

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https://dejure.org/2002,7554
OLG Köln, 11.01.2002 - 16 Wx 283/01 (https://dejure.org/2002,7554)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.01.2002 - 16 Wx 283/01 (https://dejure.org/2002,7554)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Januar 2002 - 16 Wx 283/01 (https://dejure.org/2002,7554)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    FEVG § 14; ; FEVG § 15; ; FEVG § 3 Satz 2; ; FEVG § 7 Abs. 1; ; AuslG § 103 Abs. 2; ; AuslG § 57 Abs. 2; ; AuslG § 57 Abs. 2 S. 4; ; AuslG § 57 Abs. 2 S. 1 Nr. 1; ; AuslG § 57 Abs.... 2 Satz 1 Nr. 5; ; AsylVfG § 14 Abs. 4 S. 3; ; AsylVfG § 14 Abs. 4 Ziff. 4; ; FGG § 13 a Abs. 1 Satz 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103
    Rechtliches Gehör in der Beschwerdeinstanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.02.2000 - V ZB 5/00

    Zulässigkeit der Abschiebehaft

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2002 - 16 Wx 283/01
    Es ist schon vom Gesetzeswortlaut und von der Gesetzessystematik her nicht zweifelhaft, dass die verschiedenen Haftgründe des § 57 Abs. 2 AuslG sich nicht gegenseitig ausschließen, und es ist demzufolge auch vom Bundesgerichtshof entschieden, dass der Haftgrund des § 57 Abs. 2 Nr. 5 neben demjenigen der Nr. 1 anwendbar ist, und zwar auch dann, wenn der Verdacht, dass sich der Betroffene der Abschiebung entziehen wird, auf Umstände anlässlich der Art und Weise der Einreise ( z. B. mit Hilfe eines Schleusers ) gestützt wird (vgl. BGH NVwZ 2000, 965 = FGPrax 2000, 130).

    Die Schlussfolgerung des Landgerichts, dass wegen bestimmter Umstände der begründete Verdacht einer Entziehungsabsicht besteht, ist als tatrichterliche Feststellung im Rechtsbeschwerdeverfahren nur auf Rechtsfehler überprüfbar und darauf zu beschränken, ob der von einem richtigen rechtlichen Ausgangspunkt auf der Grundlage bestimmter Tatsachen gezogene Schluss als möglich erscheint (vgl. BGH NVwZ 2000, 965 = FGPrax 2000, 130).

  • OLG Köln, 23.11.2001 - 16 Wx 253/01

    Abschiebung nach Indien

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2002 - 16 Wx 283/01
    Alleine die Tatsache, dass der Betroffene Inder ist, lässt nicht den Schluss zu, dass eine Abschiebung innerhalb der Regelfrist von drei Monaten nicht möglich ist (vgl. näher Senatsbeschluss vom 23.11.2001 - 16 Wx 253/01 -).
  • BayObLG, 23.11.2000 - 3Z BR 360/00

    Einreise eines Ausländers mit Hilfe eines Schleusers

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2002 - 16 Wx 283/01
    Gerade der Umstand, dass im Falle einer erzwungenen Ausreise die in die Fluchthilfe getätigten Investitionen umsonst erfolgt wären, erlaubt in Verbindung mit dem Umstand, dass der Betroffene über keine Ausweispapiere verfügt, keinen festen Wohnsitz hat und mittellos ist, die Prognose einer Entziehungsabsicht ( vgl. auch BGH a.a.O.; BayObLG, InfAuslR 2001, 174 ).
  • OLG Köln, 28.03.2001 - 16 Wx 49/01

    Asylrecht: Amtsermittlung durch persönliche Anhörung des Betroffenen

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2002 - 16 Wx 283/01
    Im übrigen dient das Erfordernis der erneuten mündlichen Anhörung eines Betroffenen in zweiter Instanz primär der Sachaufklärung, so dass von ihr abgesehen werden kann, wenn mit Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass diese keine neuen Erkenntnisse bringen wird ( vgl. z. B. Senat, Beschluss vom 28.03.2001 - 16 Wx 49/01 - mit Nachweisen).
  • OLG Köln, 19.06.2002 - 16 Wx 41/02

    Unterlassene persönliche Anhörung in der Beschwerdeinstanz

    Die Pflicht des Beschwerdegerichts zur erneuten Anhörung des Betroffenen dient daher primär der Sachaufklärung, und es kann von einer erneuten Anhörung dann abgesehen werden, wenn mit Sicherheit davon ausgegangen kann, dass die Anhörung keine neuen Erkenntnisse bringen wird (Senat in st. Rspr., z. B. Beschluss vom 11.01.2002 - 16 Wx 283/01 - vgl. weiter BGH NJW 1995, 2226; BayObLG InfAuslR 1999, 239; Senatsbeschluss vom 09.03.2001 - 16 Wx 33/01 - OLG Celle Nds.…
  • OLG Köln, 18.03.2005 - 16 Wx 41/05

    Pflicht des Beschwerdegerichts zur erneuten Anhörung des Betroffenen und zur

    Von einer erneuten Anhörung in zweiter Instanz kann daher nur dann abgesehen werden, wenn auch unter Berücksichtung der Amtsermittlungspflicht mit Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass die Anhörung keine neuen Erkenntnisse bringen wird (Senat OLGReport Köln 2002, 365).
  • OLG Köln, 02.07.2004 - 16 Wx 131/04

    Ermöglichung des rechtlichen Gehörs im Beschwerdeverfahren

    Von ihr kann daher im Erstbeschwerdeverfahren nur abgesehen werden, wenn auch unter Berücksichtung der Amtsermittlungspflicht mit Sicherheit davon ausgegangen kann, dass die Anhörung keine neuen Erkenntnisse bringen wird (vgl. Senat, Beschluss vom 11.01.2002 - 16 Wx 283/01 - = OLGReport Köln 2002, 365).
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OLG Köln, Entscheidung vom 23.11.2001 - 16 Wx 283/01 (https://dejure.org/2001,30936)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. November 2001 - 16 Wx 283/01 (https://dejure.org/2001,30936)
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