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   OLG Köln, 02.04.2003 - 16 Wx 31/03   

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https://dejure.org/2003,4855
OLG Köln, 02.04.2003 - 16 Wx 31/03 (https://dejure.org/2003,4855)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.04.2003 - 16 Wx 31/03 (https://dejure.org/2003,4855)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. April 2003 - 16 Wx 31/03 (https://dejure.org/2003,4855)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestellung eines Rechtsanwalts als Verfahrenspfleger; Anordnung einer Betreuung; Erfordernis der Klarstellung, dass Betreuung im Rahmen anwaltlicher Berufsausübung erfolgt; Bekanntgabe der Statusentscheidung an Bezirksrevisor; Vermeidung unverhältnismäßigen ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschwerderecht des Bezirksrevisors

  • Judicialis

    FGG § 16 Abs. 2; ; FGG § ... 19; ; FGG § 22 Abs. 1; ; FGG § 27; ; FGG § 29; ; FGG § 29 Abs. 2; ; FGG § 56g Abs. 5; ; FGG § 56g Abs. 1; ; FGG § 67 Abs. 3; ; ZPO §§ 166 ff.; ; ZPO § 127 Abs. 3; ; ZPO § 127 Abs. 3 S. 3; ; ZPO § 127 Abs. 3 S. 4; ; ZPO § 127 Abs. 3 S. 5; ; ZPO § 127 Abs. 3 S. 6; ; ZPO § 174; ; ZPO § 569 Abs. 1; ; ZPO § 574 Abs. 1 Ziff. 2; ; BVormVG § 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 56g; ZPO § 127 Abs. 3
    Anfechtung der Feststellung, ein Rechtsanwalt sei im Rahmen seiner Berufsausübung zum Verfahrenspfleger bestellt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1012
  • FamRZ 2004, 715
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Köln, 12.01.2001 - 16 Wx 147/00

    Festsetzung der Vergütung bzw. des Aufwendungsersatzanspruchs eines bestellten

    Auszug aus OLG Köln, 02.04.2003 - 16 Wx 31/03
    Mit Beschluss vom 12.01.2001 - 16 Wx 147/00 - hat der Senat die Anregung des Bundesverfassungsgerichts an die Fachgerichte in dem Beschluss vom 07.06.2000 - 1 BvR 23/00 - (FamRZ 2000, 1280) aufgegriffen, in den Fällen, in denen anwaltsspezifische Tätigkeiten anfallen werden, bereits bei der Bestellung eines Rechtsanwalts als Verfahrenspfleger die Feststellung zu treffen, dass diese im Rahmen seiner anwaltlichen Berufsausübung erfolgt, weil dies der Rechtssicherheit und Klarheit diene.
  • OLG Köln, 11.05.2001 - 16 Wx 77/01

    Rechtsanwalt als Verfahrenspfleger

    Auszug aus OLG Köln, 02.04.2003 - 16 Wx 31/03
    Gegen die Entscheidung des Beschwerdegerichts sei sodann auch ohne Zulassung die einfache weitere Beschwerde nach den §§ 27, 29 FGG eröffnet (Senatsbeschluss vom 11.05.2001 - 16 Wx 77/01 - = FamRZ 2001, 1643 = OLGReport Köln 2001, 391 = NJWE-FER 2001, 290).
  • OLG Brandenburg, 14.05.2002 - 9 WF 60/02

    Anfechtbarkeit der Feststellung der berufsmäßigen Führung einer

    Auszug aus OLG Köln, 02.04.2003 - 16 Wx 31/03
    Die Entscheidung eines Familiensenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 14.05.2002 - 9 WF 60/02 - (FamRZ 2003, 323), wonach die Feststellung, dass eine Verfahrenspflegschaft berufsmäßig geführt werde, generell nicht anfechtbar sei, betrifft nicht die vorliegende Konstellation, in der auch von dem Vertreter der Staatskasse nicht in Zweifel gezogen wird, dass dem Beteiligten zu 2. jedenfalls eine Vergütung nach § 67 Abs. 3 FGG i. V. m. § 1 BVormVG zusteht.
  • BVerfG, 23.07.2002 - 1 BvR 1069/02

    Keine Verletzung von Grundrechten durch Bestellung eines Rechtsanwalts als

    Auszug aus OLG Köln, 02.04.2003 - 16 Wx 31/03
    Eine Verfassungsbeschwerde gegen den auf dieser Linie liegenden Senatsbeschluss vom 08.05.2002 - 16 Wx 72/02 - , mit dem die dortige Statusentscheidung aufgehoben worden war, hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 23.07.2002 - 1 BvR 1069/02 - nicht zur Entscheidung angenommen, aber in den Gründen betont, es sei unter dem Gesichtspunkt der Rechtsklarheit verfassungsrechtlich geboten, das Verfahren so zu gestalten, dass die Statusentscheidung darüber, ob rechtsanwaltsspezifische Tätigkeiten durch den Verfahrenspfleger zu erwarten sind, möglichst abschließend getroffen werde, bevor ein Rechtsanwalt seine Tätigkeit als Verfahrenspfleger aufnehme.
  • OLG Köln, 08.05.2002 - 16 Wx 72/02

    Ausgestaltung des Verfahrens über die Vergütung eines Verfahrenspflegers;

    Auszug aus OLG Köln, 02.04.2003 - 16 Wx 31/03
    Eine Verfassungsbeschwerde gegen den auf dieser Linie liegenden Senatsbeschluss vom 08.05.2002 - 16 Wx 72/02 - , mit dem die dortige Statusentscheidung aufgehoben worden war, hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 23.07.2002 - 1 BvR 1069/02 - nicht zur Entscheidung angenommen, aber in den Gründen betont, es sei unter dem Gesichtspunkt der Rechtsklarheit verfassungsrechtlich geboten, das Verfahren so zu gestalten, dass die Statusentscheidung darüber, ob rechtsanwaltsspezifische Tätigkeiten durch den Verfahrenspfleger zu erwarten sind, möglichst abschließend getroffen werde, bevor ein Rechtsanwalt seine Tätigkeit als Verfahrenspfleger aufnehme.
  • OLG Köln, 07.02.2003 - 16 Wx 9/03

    Ausschlussfrist für die Anfechtung der Bestellung eines Verfahrenspflegers als

    Auszug aus OLG Köln, 02.04.2003 - 16 Wx 31/03
    Entsprechend dieser Anregung hat der Senat sodann mit Beschluss vom 07.02.2003 - 16 Wx 9/03 - zunächst entschieden, dass auf die Erstbeschwerde des Bezirksrevisors die Ausschlussfrist des § 127 Abs. 3 S. 4, 5 ZPO entsprechend anwendbar ist, also eine Beschwerde nach Ablauf von drei Monaten ab Wirksamwerden der Bestellung unstatthaft ist.
  • BVerfG, 07.06.2000 - 1 BvR 23/00

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit der Vergütung von

    Auszug aus OLG Köln, 02.04.2003 - 16 Wx 31/03
    Mit Beschluss vom 12.01.2001 - 16 Wx 147/00 - hat der Senat die Anregung des Bundesverfassungsgerichts an die Fachgerichte in dem Beschluss vom 07.06.2000 - 1 BvR 23/00 - (FamRZ 2000, 1280) aufgegriffen, in den Fällen, in denen anwaltsspezifische Tätigkeiten anfallen werden, bereits bei der Bestellung eines Rechtsanwalts als Verfahrenspfleger die Feststellung zu treffen, dass diese im Rahmen seiner anwaltlichen Berufsausübung erfolgt, weil dies der Rechtssicherheit und Klarheit diene.
  • BVerfG, 28.06.1994 - 1 BvL 14/88

    Es verstößt nicht gegen das Willkürverbot, dass sich der Bezirksrevisor bei der

    Auszug aus OLG Köln, 02.04.2003 - 16 Wx 31/03
    Damit kann einerseits dem Interesse des Pflegers, alsbald Klarheit darüber zu erlangen, wie er seine Vergütung abrechnen kann, und andererseits dem öffentlichen Interesse Rechnung getragen werden, einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand zu verhindern, der entstehen würde, wenn man jede Pflegerbestellung mit einer Statusentscheidung dem Bezirksrevisor bekannt geben müsste (vgl. zu den Erwägungen, die § 127 Abs. 3 S. 4, 6 ZPO zugrunde liegen und deren verfassungsrechtliche Zulässigkeit BVerfG NJW 1995, 581).
  • OLG Köln, 29.09.2003 - 16 Wx 165/03

    Zum Umfang des Vergütungsanspruchs eines "als Rechtsanwalt" im

    nur die Stundensätze des § 1 BVormVG liquidieren zu können, zumal die Statusentscheidung, dass die Verfahrenspflegschaft eine anwaltliche ist, bei einer Beschwer der Staatskasse von mehr als 150, 00 EUR von dem Bezirksrevisor innerhalb der entsprechend anwendbaren 3-Monatsfrist des § 127 Abs. 3 S. 3 ZPO mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden kann (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 02.04.2003 - 16 Wx 31/03 -).
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