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   OLG Köln, 19.05.1999 - 16 Wx 33/99   

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https://dejure.org/1999,3526
OLG Köln, 19.05.1999 - 16 Wx 33/99 (https://dejure.org/1999,3526)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.05.1999 - 16 Wx 33/99 (https://dejure.org/1999,3526)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Mai 1999 - 16 Wx 33/99 (https://dejure.org/1999,3526)
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Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 512
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 22.11.1995 - 3Z BR 230/95

    Auswahl eines Betreuers

    Auszug aus OLG Köln, 19.05.1999 - 16 Wx 33/99
    Die Beurteilung der Geeignetheit als unbestimmten Rechtsbegriff (vgl. MünchKomm/Schwab, BGB 3. Aufl., § 1897 Rn. 25 i.V.m. § 1779 Rn. 4 f; BayObLG FamRZ 1996, 507 m.w.N.) kann vom Rechtsbeschwerdegericht allein darauf überprüft werden, ob der Rechtsbegriff als solcher verkannt worden, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder wesentliche Umstände unberücksichtigt geblieben sind (vgl. Senatsbeschluß vom 11.12.1998 - 16 Wx 180/98 - BayObLG, aaO; ferner FamRZ 1994, 530).

    Im übrigen sind Angemessenheit und Zweckmäßigkeit der Auswahl des Betreuers der Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht grundsätzlich entzogen (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 507, 508).

  • OLG Köln, 11.12.1998 - 16 Wx 180/98

    Geeignetheit eines Betreuers

    Auszug aus OLG Köln, 19.05.1999 - 16 Wx 33/99
    Die Beurteilung der Geeignetheit als unbestimmten Rechtsbegriff (vgl. MünchKomm/Schwab, BGB 3. Aufl., § 1897 Rn. 25 i.V.m. § 1779 Rn. 4 f; BayObLG FamRZ 1996, 507 m.w.N.) kann vom Rechtsbeschwerdegericht allein darauf überprüft werden, ob der Rechtsbegriff als solcher verkannt worden, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder wesentliche Umstände unberücksichtigt geblieben sind (vgl. Senatsbeschluß vom 11.12.1998 - 16 Wx 180/98 - BayObLG, aaO; ferner FamRZ 1994, 530).

    Im übrigen ist es nicht Aufgabe des Vormundschaftsgerichts, durch die Bestellung eines "neutralen" Betreuers auf vorhandene familiäre Konflikte Einfluß zu nehmen, wenn gleichzeitig ein geeigneter Familienangehöriger als Betreuer zur Verfügung steht, der die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt (vgl. Senatsbeschluß vom 11.12.1998 - 16 Wx 180/98 -).

  • OLG Köln, 06.10.1995 - 16 Wx 144/95

    Auswahlkriterien für einen Betreuer

    Auszug aus OLG Köln, 19.05.1999 - 16 Wx 33/99
    Da der Beteiligte zu 4. sich neben dem Beteiligten zu 5. noch als einziger Verwandter zur Übernahme der Vermögensbetreuung bereit erklärt hat, der Beteiligte zu 5. indessen aus den nicht zu beanstandenden Gründen der Entscheidungen des Amtsgerichts Gummersbach vom 25.3.1998 sowie den weiteren Gründen der angefochtenen Beschwerdeentscheidung ausscheidet, wird das in § 1897 Abs. 5 BGB geregelte Auswahlermessen dahingehend gebunden, daß ein geeigneter Verwandter vor anderen Personen bei der Betreuerauswahl vorrangig zu berücksichtigen ist (vgl. MünchKomm/Schwab, aaO., § 1779 Rn. 6 und § 1897 Rn. 26 m.w.N.; zur Betreuerauswahl auch Senat, Beschluß vom 6.10.1995, FamRZ 1996, 506; Beschluß vom 9.9.1998 - 16 Wx 117/98 -).
  • BayObLG, 18.11.1993 - 3Z BR 148/93

    Weitere Beschwerde; Auswahl; Betreuer; Beschränkung; Zulässigkeit; Eignung;

    Auszug aus OLG Köln, 19.05.1999 - 16 Wx 33/99
    Die Beurteilung der Geeignetheit als unbestimmten Rechtsbegriff (vgl. MünchKomm/Schwab, BGB 3. Aufl., § 1897 Rn. 25 i.V.m. § 1779 Rn. 4 f; BayObLG FamRZ 1996, 507 m.w.N.) kann vom Rechtsbeschwerdegericht allein darauf überprüft werden, ob der Rechtsbegriff als solcher verkannt worden, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder wesentliche Umstände unberücksichtigt geblieben sind (vgl. Senatsbeschluß vom 11.12.1998 - 16 Wx 180/98 - BayObLG, aaO; ferner FamRZ 1994, 530).
  • OLG Köln, 18.09.2002 - 16 Wx 176/02

    Eignung zum Betreueramt

    Die Beurteilung der Geeignetheit als unbestimmter Rechtsbegriff (vgl. MünchKomm/Schwab, BGB 3. Aufl., § 1897 Rn. 25 i.V.m. § 1779 Rdnr. 4 f; BayObLG FamRZ 1996, 507 m.w.N.) kann vom Rechtsbeschwerdegericht darauf überprüft werden, ob relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder wesentliche Umstände unberücksichtigt geblieben sind (vgl. Senatsbeschluß vom 19.5.1999 - 16 Wx 33/99 -/FamRZ 2000, 512 m. w. N.; BayObLG aaO).

    Die Annahme setzt mithin die ernsthafte Gefahr von Interessenkollisionen voraus, die sich schädlich auf das Wohl der Betreuten auswirken würden, eine nur abstrakte Gefahr einer Interessenkollision oder nur geringfügiger Interessenkonflikte könnte hingegen nicht ausreichen, einen nahen Angehörigen zu übergehen (vgl. Senat in FamRZ 99, 54 m. w. N. und FamRZ 2000, 512; BayObLG Rpfleger 94, 110; Palandt/Diederichsen aaO).

    Schließlich können allein die erheblichen Spannungen zwischen den Halbgeschwistern ebenso wenig einen Grund abgeben, die Eignung des Beteiligten zu 3) als Betreuer für die betreuungsbedürftige Mutter in Frage zu stellen, denn nichts ist dafür ersichtlich oder dargetan, dass der Umstand - was hierfür aber erforderlich wäre (vgl. den Beschluss des Senats vom 19.5.1999 - 16 Wx 33/99 = FamRZ 2000, 512) - für eine objektive und sachgerechte Betreuungstätigkeit durch den Beteiligten zu 3) in nennenswertem Ausmaß abträglich ist und dessen Betreuung sich also nachteilig auf deren Wohl auswirken würde.

  • OLG Brandenburg, 18.04.2002 - 11 Wx 43/01

    Interessenkonflikt von Gewicht, der einer Bestellung als Betreuer entgegensteht

    Ein Interessenkonflikt von Gewicht, der der Bestellung eines Betreuers entgegenstehen kann (BayObLG FamRZ 2000, 1183; FamRZ 1999, 49, FamRZ 2000, 1183 sowie OLG Köln FamRZ 2000, 512) ist nicht erkennbar.
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