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   OLG Köln, 10.06.2005 - 16 Wx 39/05   

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https://dejure.org/2005,6968
OLG Köln, 10.06.2005 - 16 Wx 39/05 (https://dejure.org/2005,6968)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.06.2005 - 16 Wx 39/05 (https://dejure.org/2005,6968)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Juni 2005 - 16 Wx 39/05 (https://dejure.org/2005,6968)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen von baulichen Veränderungen i.S.v. § 22 Abs. 1 Wohnungseigentümergesetz (WEG) durch Veränderungen in einem Hausflur; Entbehrlichkeit der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer; Nachhaltige Störung des optischen Gesamteindrucks

  • Judicialis

    WEG § 14 Nr. 1; ; WEG § 22 I; ; FGG § 12

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 12; WEG § 14 Nr. 1 § 22 Abs. 1
    WEG -Recht: Fotos zur Feststellung einer nachteiligen baulichen Veränderung; Veränderung der Konzeption eines Treppenhauses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 07.10.1999 - 2Z BR 82/99

    Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage

    Auszug aus OLG Köln, 10.06.2005 - 16 Wx 39/05
    Aus der von der Rechtsbeschwerde zitierten Entscheidung des Bayerischen Oberlandesgerichts vom 7.10.1999 - 2 Z BR 82/99 - ergibt sich nichts anderes; das Bayerische Oberlandesgericht hat es vielmehr in dieser Entscheidung - wie auch in anderen (vgl. BayObLG ZMR 2001, 176; Beschluss vom 28.7.2004 - 2 ZBR 090/04) - ausdrücklich gebilligt, dass das Beschwerdegericht seine Entscheidung zu dem behaupteten Nachteil einer baulichen Veränderung auf aussagekräftige Lichtbilder stützte.
  • BayObLG, 28.07.2004 - 2Z BR 90/04

    Prüfung der Veränderung des optischen Gesamteindrucks - Auswirkungen der

    Auszug aus OLG Köln, 10.06.2005 - 16 Wx 39/05
    Aus der von der Rechtsbeschwerde zitierten Entscheidung des Bayerischen Oberlandesgerichts vom 7.10.1999 - 2 Z BR 82/99 - ergibt sich nichts anderes; das Bayerische Oberlandesgericht hat es vielmehr in dieser Entscheidung - wie auch in anderen (vgl. BayObLG ZMR 2001, 176; Beschluss vom 28.7.2004 - 2 ZBR 090/04) - ausdrücklich gebilligt, dass das Beschwerdegericht seine Entscheidung zu dem behaupteten Nachteil einer baulichen Veränderung auf aussagekräftige Lichtbilder stützte.
  • BVerfG, 22.12.2004 - 1 BvR 1806/04

    Begriff der Beeinträchtigung im WEG -Verfahren

    Auszug aus OLG Köln, 10.06.2005 - 16 Wx 39/05
    Dabei ist im Rahmen dieser Überprüfung zu berücksichtigen, dass es im Hinblick auf den Ausnahmecharakter des § 22 Abs. 1 S.2 WEG verfassungsrechtlich geboten ist, die Schwelle einer Beeinträchtigung der Rechte der Wohnungseigentümer durch eine bauliche Veränderung eines Wohnungseigentümers niedrig anzusetzen (BVerfG, Beschluss vom 22.12.2004 - 1 BvR 1806/04 in NJW-RR 2005, 454).
  • OLG Köln, 16.04.2008 - 16 Wx 33/08

    WEG -Recht - Entfernung eines Zaunes auf dem eines Sondernutzungsrechts

    Es entspricht einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung, die auch vom Senat geteilt wird, dass für eine Beeinträchtigung, die über das Maß der §§ 22 Abs. 1 Satz 2, 14 WEG hinausgeht, bereits eine nicht ganz unerhebliche Veränderung des optischen Eindrucks einer Anlage ausreicht (beispielsweise Senat vom 10.06.2005, OLGR 2005, 701; Senat vom 12.01.2000 - 16 Wx 149/99; BayObLG, NJW-RR 91, 722; OLG Düsseldorf NJWE-MieR 1997, 111; Bärmann/Pick, WEG (a.F.), 16. Aufl., § 22 Rdnr. 2 m.w.N.).
  • OLG Köln, 09.03.2006 - 16 Wx 27/06

    Entfernung eines integrierten Balkonschranks als bauliche Veränderung -

    Es verstößt nicht gegen § 12 FGG, angesichts des aussagekräftigen in den Akten befindlichen Fotomaterials von der Durchführung eines Ortstermins abzusehen (Senat vom 10.06.2005 -16 Wx 39/05 -).
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