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   OLG Köln, 16.03.1998 - 16 Wx 48/98   

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https://dejure.org/1998,2478
OLG Köln, 16.03.1998 - 16 Wx 48/98 (https://dejure.org/1998,2478)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.03.1998 - 16 Wx 48/98 (https://dejure.org/1998,2478)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. März 1998 - 16 Wx 48/98 (https://dejure.org/1998,2478)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Berücksichtigung des Willens des Betreuten bei der Betreuerbestellung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 1897
    Berücksichtigung des Willens des Betreuten bei der Betreuerbestellung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unbedingter Vorrang des Willens des Betreuten bei der Auswahl seines Betreuers

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Betreuerbestellung, Wille des Betreuten, Vorschlag des Betroffenen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 811
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 14.06.1996 - 3Z BR 125/96

    Berücksichtigung des Vorschlags eines Betroffenen, eine bestimmte Person zu

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.1998 - 16 Wx 48/98
    Seine Verwirklichung kann allerdings entfallen, wenn sie dem Wohl des Betreuten zuwiderläuft, was sich nach der Person des Vorgeschlagenen, dessen Verhältnis zum Betreuten sowie den gesamten Lebensumständen beurteilt (vgl. MünchKomm, a.a.O., Rz. 18, 22 f.; BayObLG FamRZ 96, 1374 m.w.N.; OLG Düsseldorf FamRZ 96, 1373).

    Die bisher nicht geklärten Umstände hinsichtlich des Verbleibs ihres Sparvermögens können ebensowenig ein dauerhaftes Hindernis für eine Betreuerstellung des Beteiligten zu 3. begründen, da etwaigen Zweifeln an seiner Zuverlässigkeit in Fragen der Vermögensverwaltung durch Aufspaltung der Betreuerbestellung auf verschiedene Aufgabengebiete begegnet werden könnte (vgl. dazu BayObLG FamRZ 94, 323; FamRZ 96, 1374, 1375).

  • OLG Köln, 17.12.1997 - 16 Wx 288/97

    Wichtiger Grund zur Ablösung eines Betreuers

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.1998 - 16 Wx 48/98
    Denn zum Wohle des Betreuten trägt auch die Möglichkeit bei, weiterhin in vertrauter Umgebung leben und den täglichen Ablauf nach eigenen Wünschen und Gewohnheiten gestalten zu können, soweit dies ohne ernsthaften Schäden möglich ist (vgl. Senat v. 17.12.1997, 16 Wx 288/97).
  • OLG Düsseldorf, 12.06.1996 - 25 Wx 8/96
    Auszug aus OLG Köln, 16.03.1998 - 16 Wx 48/98
    Seine Verwirklichung kann allerdings entfallen, wenn sie dem Wohl des Betreuten zuwiderläuft, was sich nach der Person des Vorgeschlagenen, dessen Verhältnis zum Betreuten sowie den gesamten Lebensumständen beurteilt (vgl. MünchKomm, a.a.O., Rz. 18, 22 f.; BayObLG FamRZ 96, 1374 m.w.N.; OLG Düsseldorf FamRZ 96, 1373).
  • BayObLG, 07.10.1993 - 3Z BR 184/93

    Beschwerde; Weitere Beschwerde; Auswahl; Betreuer; Rechtsmittel; Zulässigkeit;

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.1998 - 16 Wx 48/98
    Die bisher nicht geklärten Umstände hinsichtlich des Verbleibs ihres Sparvermögens können ebensowenig ein dauerhaftes Hindernis für eine Betreuerstellung des Beteiligten zu 3. begründen, da etwaigen Zweifeln an seiner Zuverlässigkeit in Fragen der Vermögensverwaltung durch Aufspaltung der Betreuerbestellung auf verschiedene Aufgabengebiete begegnet werden könnte (vgl. dazu BayObLG FamRZ 94, 323; FamRZ 96, 1374, 1375).
  • BayObLG, 23.03.2004 - 3Z BR 265/03

    Betreuungssache; Betreuerbestellung; Erforderlichkeit; Vorsorgevollmacht;

    Allgemeine Befürchtungen nachteiligen Handelns reichen ebenso wenig aus wie die Möglichkeit, dass noch geeignetere Personen zur Verfügung stehen (BayObLG FamRZ 1999, 53; BtPrax 2002, 36/37; OLG Köln FamRZ 1999, 811).
  • OLG Zweibrücken, 07.03.2002 - 3 W 14/02

    Betreuungsverfahren: Vorrang des Vorschlags des Betreuten für die

    Zu der Frage, ob die aufgezeigte Bindung an den Vorschlag der Betroffenen hier ausnahmsweise entfällt (vgl. Senat aaO; BayObLG FamRZ 1997, 900; 1999, 53; OLG Köln FamRZ 1999, 811; OLG Brandenburg NJWE-FER 2001, 208; Palandt/Diederichsen aaO), vermag der Senat dem angefochtenen Beschluss - auch nach dem Zusammenhang seiner Begründung - keine Anhaltspunkte zu entnehmen.
  • BayObLG, 18.03.2002 - 3Z BR 22/02

    Verlängerung der Betreuerbestellung - Berücksichtigung der Wünsche des

    Allgemeine Befürchtungen nachteiligen Handelns reichen ebenso wenig aus (OLG Zweibrücken BtPrax 1997, 164) wie die Möglichkeit, dass noch geeignetere Personen zur Verfügung stehen (BayObLG FamRZ 1999, 53; NJWE-FER 2001, 234; BtPrax 2002, 36/37; OLG Köln FamRZ 1999, 811).
  • BayObLG, 22.08.2001 - 3Z BR 221/01

    Vorschlag eines nicht geschäftsfähigen Betroffenen, eine bestimmte Person zu

    b) Der Vorschlag des Betroffenen, eine bestimmte Person zu seinem Betreuer zu bestellen, begründet unabhängig von der Geschäftsfähigkeit des Betroffenen (BayObLGZ 1996, 136; OLG Düsseldorf FGPrax 1996, 184; OLG Hamm BtPrax 1996, 189; Jürgens Betreuungsrecht 2. Aufl. § 1897 BGB Rn. 16; HK-BUR/Bauer § 1897 BGB Rn. 59; Palandt/Diederichsen BGB 60. Aufl. § 1897 Rn. 17) einen Vorrang dieser Person vor allen anderen in Betracht kommenden Personen (OLG Köln FamRZ 1999, 811).
  • OLG Köln, 06.09.2002 - 16 Wx 104/02

    Voraussetzungen für einen Betreuerwechsel; Berücksichtigung der Wünsche des

    Dementsprechend kann dem Wunsch des Betreuten nach einem Betreuerwechsel nur eingeschränkt stattgegeben werden, nämlich unter der Voraussetzung, dass der Betreute einen gleichgeeigneten Betreuer vorschlägt, der Vorschlag seinem ureigenen Willen entspricht und nicht auf den Einfluss eines Dritten zurückgeht (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 95, 1234 m. w. N.), und der Betreuerwechsel seinem Wohl nicht zuwiderläuft (vgl. Senat zB in FamRZ 2000, 513 und 1999, 811; BayObLG BtPrax 2000, 260).
  • BayObLG, 18.06.2003 - 3Z BR 108/03

    Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Vorschlags bei Bestellung eines

    Allgemeine Befürchtungen nachteiligen Handelns reichen ebenso wenig aus (OLG Zweibrücken BtPrax 1997, 164) wie die Möglichkeit, dass noch geeignetere Personen zur Verfügung stehen (BayObLG FamRZ 1999, 53; NJWE-FER 2001, 234; BtPrax 2002, 36/37 und 165; OLG Köln FamRZ 1999, 811).
  • BayObLG, 21.01.2004 - 3Z BR 225/03

    Betreuerauswahl entgegen dem Vorschlag des Betreuten bei Zuwiderlaufen gegen das

    Allgemeine Befürchtungen nachteiligen Handelns reichen ebenso wenig aus (OLG Zweibrücken BtPrax 1997, 164) wie die Möglichkeit, dass noch geeignetere Personen zur Verfügung stehen (BayObLG FamRZ 1999, 53; NJWE-FER 2001, 234; BtPrax 2002, 36/37; OLG Köln FamRZ 1999, 811).
  • LG Regensburg, 20.08.2020 - 52 T 76/20

    Zur Auswahl der Person des Betreuers bei einer Verlängerung der Betreuung

    Die Eignung entscheidet erst wieder zwischen mehreren Personen derselben Rangstufe (Roth in: Erman, BGB, 16. Auflage 2020, Rz. 2; OLG Köln FamRZ 1999, 811 zum Fall eines vorgeschlagenen Betreuers).
  • OLG Köln, 02.12.2002 - 16 Wx 222/02

    Vorschlag des Betroffenen zur Person des Betreuers

    Der Vorschlag eines Betroffenen, eine bestimmte Person zum Betreuer zu bestellen, ist für das Vormundschaftsgericht - unabhängig von der Geschäftsfähigkeit des Betroffenen - bindend, sofern nicht das Wohl des Betroffenen entgegensteht oder die Gefahr von Interessenkonflikten besteht, § 1897 Abs. 4 BGB ( st. Rspr. des Senats, Senat vom 16.3.1998, - 16 Wx 48/98 - v. 23.12.98 - 16 Wx 179/98 - vgl. BayObLGZ 96, 136 BayObLGZ 96, 136 ).
  • OLG Köln, 17.03.1999 - 16 Wx 18/99

    Auswahl des Betreuers

    Das Übergehen der Beteiligten zu 3) setzt mithin voraus, daß Anhaltspunkte dargetan oder ersichtlich sind, die die ernsthafte Gefahr begründen können, die Beteiligten zu 3) werden ihr Amt nicht zum Wohle der Betroffenen führen (vgl. Senatsbeschluß vom 16.3.98 - 16 Wx 48/98 = NJW-FER 99, 57), wenn etwa nicht unerhebliche Interessenkonflikte bestehen (vgl. BayObLG Rpfleger 94, 11o).
  • OLG Köln, 27.05.1998 - 16 Wx 84/98

    Ungeeignetheit eines Betreuers

  • BayObLG, 09.08.2000 - 3Z BR 230/00

    Betreuer für den Aufgabenkreis Vermögenssorge, der vom Vorschlag des Betroffenen

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