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   OLG Köln, 05.04.2006 - 16 Wx 49/06   

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https://dejure.org/2006,6987
OLG Köln, 05.04.2006 - 16 Wx 49/06 (https://dejure.org/2006,6987)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.04.2006 - 16 Wx 49/06 (https://dejure.org/2006,6987)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. April 2006 - 16 Wx 49/06 (https://dejure.org/2006,6987)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuervergütung, Monatspauschale des Betreuers nach dem Tod des Betreuten

  • Judicialis

    BGB § 1836; ; VBVG § 5 IV 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1836; VBVG § 5 Abs. 4 S. 2
    Betreuervergütung nach dem Tod des Betreuten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Tod des Betreuten - zeitanteilige Vergütung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2006, 163
  • FamRZ 2006, 1787 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 06.04.2016 - XII ZB 83/14

    Vergütung des Betreuers: Fortsetzung der Betreuertätigkeit in Unkenntnis des

    Über bloße Abwicklungstätigkeiten, die mit der Pauschalvergütung abgegolten werden (OLG München FamRZ 2006, 1787; OLG Köln FG-Prax 2006, 163; OLG Dresden FamRZ 2006, 1483; MünchKommBGB/Fröschle 6. Aufl. § 5 VBVG Rn. 37), hinausgehende Tätigkeiten des Betreuers sind aber nicht vorgetragen worden.
  • OLG München, 09.08.2006 - 33 Wx 249/05

    Betreuervergütung bei Tod des Betreuten - Vergütung unaufschiebbarer

    Abwicklungstätigkeiten wie z.B. die Schlussabrechnung sind mit der vorherigen Pauschalvergütung abgegolten (im Anschluss an OLG Köln Beschluss vom 5.4.2006 - 16 Wx 49/06; OLG Dresden Beschluss vom 23.1.2006 - 3 W 1523/05).

    Dies ergibt sich eindeutig aus den Gesetzgebungsmaterialien (vgl. BT-Drucks. 15/2494 S. 34, wo dies in einer Beispielsrechnung eindeutig zum Ausdruck kommt; so auch OLG Köln Beschluss vom 5.4.2006 - 16 Wx 49/06; OLG Dresden Beschluss vom 23.1.2006 - 3 W 1523/05).

  • LG München I, 09.08.2006 - 13 T 1565/06

    Zwangshypothek bei GbR

    Dies ergibt sich eindeutig aus den Gesetzgebungsmaterialien (vgl. BT-Drucks. 15/2494 S. 34, wo dies in einer Beispielsrechnung eindeutig zum Ausdruck kommt; so auch OLG Köln v. 5.4.2006, 16 Wx 49/06; OLG Dresden v. 23.1.2006, 3 W 1523/05).
  • LG Meiningen, 19.12.2006 - 3 T 249/06
    So könnten Betreuer versucht sein, die nach dem Tode noch zu erbringenden Leistungen möglichst spät durchzuführen, um möglichst lange die Pauschalvergütung zu erhalten (vgl. LG Wuppertal, FamRZ 2006/1063 ; LG Duisburg, Bt-Prax 2006, 117; OLG Dresden, FamRZ 2006, 1483 ; OLG Köln, FG-Prax 2006, 163; OLG München, Beschluss vom 09.08.2006, Az. 33 Wx 249/05 ).
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