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   OLG Köln, 09.06.1999 - 16 Wx 56/99   

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https://dejure.org/1999,2433
OLG Köln, 09.06.1999 - 16 Wx 56/99 (https://dejure.org/1999,2433)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.06.1999 - 16 Wx 56/99 (https://dejure.org/1999,2433)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Juni 1999 - 16 Wx 56/99 (https://dejure.org/1999,2433)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 16
  • NZM 1999, 1103
  • ZMR 2000, 59
  • BauR 2000, 305 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 29.01.1999 - 2Z BR 135/98

    Anspruch auf Anbringung einer Parabolantenne als Ausfluss des Grundrechts der

    Auszug aus OLG Köln, 09.06.1999 - 16 Wx 56/99
    Als solcher Nachteil kann eine durch die Baumaßnahme veranlaßte Veränderung des Gebäudes dann angesehen werden, wenn sie eine Verschlechterung und damit eine nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung bedeutet oder wenn sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der entsprechenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann (vgl. BGH NJW 92, 978; Senat WE 97, 43o; BayObLG NZM 99, 423; OLG Schleswig NZM 99, 422).

    Das Landgericht hat solche Erwägungen nicht angestellt, die sie deshalb gegebenenfalls nachzuholen haben wird und die für das Rechtsbeschwerdegericht Voraussetzung dafür sind, eine tatsächliche Würdigung gemäß §§ 27 Abs. 1 S.2 FGG, 561 Abs. 2 ZPO zwar nicht auf ihre sachliche Richtigkeit aber darauf zu überprüfen, ob ihr Ergebnis auf einem Rechtsfehler beruht (vgl. BGH NJW 92, 978; OLG Zweibrücken WE 98, 237; BayObLG NZM 99, 423 + 98, 98o und ZMR 97, 152 = WuM 97, 186).

  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Auszug aus OLG Köln, 09.06.1999 - 16 Wx 56/99
    Als solcher Nachteil kann eine durch die Baumaßnahme veranlaßte Veränderung des Gebäudes dann angesehen werden, wenn sie eine Verschlechterung und damit eine nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung bedeutet oder wenn sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der entsprechenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann (vgl. BGH NJW 92, 978; Senat WE 97, 43o; BayObLG NZM 99, 423; OLG Schleswig NZM 99, 422).

    Das Landgericht hat solche Erwägungen nicht angestellt, die sie deshalb gegebenenfalls nachzuholen haben wird und die für das Rechtsbeschwerdegericht Voraussetzung dafür sind, eine tatsächliche Würdigung gemäß §§ 27 Abs. 1 S.2 FGG, 561 Abs. 2 ZPO zwar nicht auf ihre sachliche Richtigkeit aber darauf zu überprüfen, ob ihr Ergebnis auf einem Rechtsfehler beruht (vgl. BGH NJW 92, 978; OLG Zweibrücken WE 98, 237; BayObLG NZM 99, 423 + 98, 98o und ZMR 97, 152 = WuM 97, 186).

  • OLG Schleswig, 27.01.1999 - 2 W 90/98

    Zustimmungspflichtige bauliche Veränderung bei Verschlechterung - Optischer

    Auszug aus OLG Köln, 09.06.1999 - 16 Wx 56/99
    Als solcher Nachteil kann eine durch die Baumaßnahme veranlaßte Veränderung des Gebäudes dann angesehen werden, wenn sie eine Verschlechterung und damit eine nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung bedeutet oder wenn sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der entsprechenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann (vgl. BGH NJW 92, 978; Senat WE 97, 43o; BayObLG NZM 99, 423; OLG Schleswig NZM 99, 422).
  • BayObLG, 19.10.1995 - 2Z BR 110/95

    Beschränkung einer gewerblichen oder beruflichen Nutzung einer Wohnung durch die

    Auszug aus OLG Köln, 09.06.1999 - 16 Wx 56/99
    Ferner ist bei Baumaßnahmen der vorliegenden Art in Rechnung zu stellen, daß ihre tatsächliche Ausführung von der unbedenklichen Planung abweichen kann (vgl. OLG Hamm NJW-MietR 97, 277 = DWE 97, 1o7; BayObLGZ 9o, 12o = ZMR 9o, 39o = WE 91, 254 und NJW-RR 96, 1165 = ZMR 96, 57o = WuM 96, 495).
  • BayObLG, 09.05.1996 - 2Z BR 27/96

    Bauliche Änderung durch Bepflanzung einer zuvor bekiesten Dachterrasse

    Auszug aus OLG Köln, 09.06.1999 - 16 Wx 56/99
    Ferner ist bei Baumaßnahmen der vorliegenden Art in Rechnung zu stellen, daß ihre tatsächliche Ausführung von der unbedenklichen Planung abweichen kann (vgl. OLG Hamm NJW-MietR 97, 277 = DWE 97, 1o7; BayObLGZ 9o, 12o = ZMR 9o, 39o = WE 91, 254 und NJW-RR 96, 1165 = ZMR 96, 57o = WuM 96, 495).
  • BayObLG, 05.12.1996 - 2Z BR 82/96

    Untersagung der Entnahme von Wasser zu gewerblichen Zwecken aus dem gemeindlichen

    Auszug aus OLG Köln, 09.06.1999 - 16 Wx 56/99
    Das Landgericht hat solche Erwägungen nicht angestellt, die sie deshalb gegebenenfalls nachzuholen haben wird und die für das Rechtsbeschwerdegericht Voraussetzung dafür sind, eine tatsächliche Würdigung gemäß §§ 27 Abs. 1 S.2 FGG, 561 Abs. 2 ZPO zwar nicht auf ihre sachliche Richtigkeit aber darauf zu überprüfen, ob ihr Ergebnis auf einem Rechtsfehler beruht (vgl. BGH NJW 92, 978; OLG Zweibrücken WE 98, 237; BayObLG NZM 99, 423 + 98, 98o und ZMR 97, 152 = WuM 97, 186).
  • OLG Köln, 10.01.2005 - 16 Wx 217/04

    Eigentümerbeschluss bei Nutzungsänderung einer Dachterrasse als Dachgarten

    Dass eine Dachterrasse etwas ganz anderes ist als ein intensiv begrünter Dachgarten, dessen Pflanzen innerhalb einer auf der Dachfläche aufgeschütteten Erdschicht wie in einem Garten auf der natürlichen Erdoberfläche wachsen, hat der Senat in seinen Entscheidungen vom 9.6.1999 - 16 Wx 56/99 - und vom 19.9.2003 - 16 Wx 139/03 -, die auf einen entsprechenden Hinweis des Landgerichts hin Gegenstand intensiver Erörterungen in der Vorinstanz waren und auf die hier deshalb insoweit Bezug genommen werden kann, bereits ausführlich begründet.
  • OLG Köln, 14.04.2000 - 16 Wx 17/00

    Unwirksamer Zweitbeschluss

    Wenn allerdings die Terrasse aufgrund von baulichen Mängeln der zum gemeinschaftlichen Eigentum gehörenden Unterkonstruktion nicht als solche genutzt werden kann, sondern derzeit die statischen Gegebenheiten nur für ein "Schneelastdach" ausreichen, hat der Eigentümer der Wohnung gegen die Gemeinschaft einen aus § 21 Abs. 4, Abs. 5 Ziff. 2 WEG folgenden Anspruch auf erstmalige Herstellung eines dem Aufteilungsplan entsprechenden Zustandes der Wohnungsanlage (vgl. BayObLG WE 1997, 73; Senat OLGR Köln 1999, 365; Merle a.a.O. § 21 Rdn. 121).
  • OLG Köln, 24.01.2000 - 16 Wx 185/99

    Bauliche Veränderung bei Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes

    Damit war ein gegenüber der ursprünglichen Anlage vor der Dachsanierung erheblich veränderter baulicher Zustand geschaffen, praktisch ein neuer Dachgarten angelegt worden (vgl. zum Dachgarten als bauliche Veränderung Senat OLGR 1999, 365 = ZMR 2000, 59 = NZM 1999, 1103 = NJW-RR 2000, 16; OLG Hamm OLGR 1997, 161; Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 22 Rdn. 44).
  • LG Bonn, 26.05.2021 - 1 O 5/20

    Gegen eigene Vertragsklauseln gibt es kein Hilfsmittel!

    Diese Norm ist abdingbar (BGH NJW-RR 2000, 16; MüKoBGB/Busche, 8. Aufl. 2020, BGB § 634a Rn. 59).
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