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   OLG Köln, 27.06.2005 - 16 Wx 58/05   

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https://dejure.org/2005,4675
OLG Köln, 27.06.2005 - 16 Wx 58/05 (https://dejure.org/2005,4675)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.06.2005 - 16 Wx 58/05 (https://dejure.org/2005,4675)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. Juni 2005 - 16 Wx 58/05 (https://dejure.org/2005,4675)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen ein Mitglied auf Rückgängigmachung eines Wanddurchbruchs; Wanddurchbruch als bauliche Maßnahme; Zulässigkeit der unabgesprochenen Errichtung eines Kaninchengeheges im Gemeinschaftsgarten

  • Judicialis

    WEG § 14 Nr. 1; ; WEG § 16; ; WEG § 22 I

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 14 Nr. 1 §§ 16 22 Abs. 1
    Bewässerungskosten für Sondernutzungsfläche im Garten - Einbau eines Zwischenzählers zur getrennten Erfassung der Bewässerungskosten - Wanddurchbruch zu Bastelraum als bauliche Veränderung - keine Zustimmungspflicht bei unauffälligem Kaninchengehege im Spielbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wanddurchbruch als bauliche Veränderung?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ein paar Kaninchen krempeln noch keinen Garten um - Wohnungseigentümer muss Gehege nicht entfernen

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Kaninchengehege im Garten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1541
  • NZM 2005, 785
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.12.2000 - V ZB 45/00

    Eintritt eines nicht hinnehmbaren Nachteils durch Durchbruch einer tragenden Wand

    Auszug aus OLG Köln, 27.06.2005 - 16 Wx 58/05
    Im Hinblick auf die nunmehr vorhandene bessere Belichtung und Belüftung des Bastlerraums besteht abstrakt die Möglichkeit einer intensiveren Benutzung der auch vergrößerten Räumlichkeit (vgl. BGH NJW 2001, 1212 m. w. N.).

    Ein Nachteil ist nicht hinzunehmen, wenn er eine nicht ganz unerhebliche, konkrete und objektive Beeinträchtigung darstellt, wobei entscheidend ist, ob sich ein Wohnungseigentümer nach der Verkehrsanschauung verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann (vgl. BGH NJW 2001, 1212ff).

  • BGH, 10.10.2014 - V ZR 315/13

    Wohnungseigentümerbeschluss: Schwebende Unwirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses

    Hierzu zählen nach gefestigter Rechtsprechung neben der für den Erhalt der Pflanzen notwendigen Bewässerung insbesondere der übliche Baumschnitt, das Auslichten von Bäumen, die Erneuerung abgestorbener Pflanzen sowie das Rasenmähen und Heckenschneiden (vgl. OLGR Düsseldorf 2004, 95, 97; OLGR Schleswig 2007, 881, 882; OLG Köln, NJW-RR 2005, 1541, 1542; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. Juni 2003 - 20 W 254/01, juris Rn. 9; LG Hamburg, NZM 2011, 589, 593; Merle in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 21 Rn. 113).
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