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   OLG Köln, 12.03.1997 - 16 Wx 68/97   

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https://dejure.org/1997,6682
OLG Köln, 12.03.1997 - 16 Wx 68/97 (https://dejure.org/1997,6682)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.03.1997 - 16 Wx 68/97 (https://dejure.org/1997,6682)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. März 1997 - 16 Wx 68/97 (https://dejure.org/1997,6682)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • jurpage.net (Leitsatz)
  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Können Erben in die Betreuungsakten sehen?

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Anspruch eines Miterben auf Einsicht in Betreuungsakten, Akteneinsicht, Beschwerderecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FGG § 20 Abs. 1, § 29 Abs. 4; FGG § 34
    Akteneinsicht im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 438
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 28.10.2009 - 20 W 151/09

    Ende des Amts des Verfahrenspflegers

    Der unbestimmte Rechtsbegriff des "berechtigten Interesses" ist vom Landgericht rechtsfehlerfrei und in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung interpretiert und angewendet worden (vgl. hierzu BayObLG BtPrax 1998, 78; OLG Köln NJW-RR 1998, 438; OLG München, Beschluss vom 27.07.2007 - 33 Wx 34/07 - zitiert nach juris; OLG Frankfurt, FGPrax 2005, 154).
  • OLG Köln, 17.07.1997 - 16 Wx 127/97

    Einsichtsrecht der leiblichen Eltern, denen die elterliche Sorge entzogen wurde,

    Insbesondere ist die Beteiligte zu 4) nach §§ 20 Abs. 1, 29 Abs. 4 FGG im eigenen Namen beschwerdebefugt ( vgl. Senat, Beschluß vom 12. März 1997, - 16 Wx 68/97 - ).
  • OLG Frankfurt, 25.06.2019 - 5 UF 35/19

    Akteneinsichtsgesuch nach § 58 Abs. 1 FamFG

    Ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 13 Abs. 2 FamFG ist ein nach vernünftigen Erwägungen durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse, das rechtlicher, tatsächlicher, wirtschaftlicher oder wissenschaftlicher Art sein kann, über die bloße Neugier hinausgeht und die Akteneinsicht geeignet ist, das künftige Verhalten des auskunftsersuchenden Dritten zu beeinflussen (OLG Köln NJW-RR 1998, 438; Keidel/Sternal, FamFG, § 13, Rdnr. 30).
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