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   OLG Köln, 31.07.1997 - 16 Wx 78/97   

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https://dejure.org/1997,4134
OLG Köln, 31.07.1997 - 16 Wx 78/97 (https://dejure.org/1997,4134)
OLG Köln, Entscheidung vom 31.07.1997 - 16 Wx 78/97 (https://dejure.org/1997,4134)
OLG Köln, Entscheidung vom 31. Juli 1997 - 16 Wx 78/97 (https://dejure.org/1997,4134)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Verwirkung von Unterlassungsansprüchen unter Miteigentümern

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    WEG §§ 15, 14
    Verwirkung von Unterlassungsansprüchen unter Miteigentümern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwirkung eines Anspruchs auf Unterlassung der zweckwidrigen Nutzung bestimmter dem Sondereigentum unterliegender Räume zu Wohnzwecken; Voraussetzungen der Verwirkung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verwirkung; Miteigentümer; Unterlassungsanspruch; Nutzung; Sondereigentum; Widerspruch; Teilungserklärung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG §§ 15, 14
    Verwirkung von Unterlassungsanprüchen unter Miteigentümern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 1998, 111
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 19.07.1990 - BReg. 2 Z 61/90

    Anspruch auf Unterlassen der Nutzung eines Speichers als Wohnung, obwohl das

    Auszug aus OLG Köln, 31.07.1997 - 16 Wx 78/97
    Ein Recht ist verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit hindurch nicht geltend gemacht hat und der Anspruchsgegner nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dieser werde sein Recht auch in Zukunft nicht geltend machen ( vgl. BayObLG, NJW-RR 1991, 1041; Senat, Beschluß vom 4. April 1997 - 16 Wx 35/97 - Beschluß vom 21. Februar 1997 - 16 Wx 8/97 - ).
  • BGH, 27.04.1955 - IV ZB 33/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Köln, 31.07.1997 - 16 Wx 78/97
    Der Senat kann über den Antrag der Antragsteller vom 4. Juni 1996 selbst entscheiden, weil - wie oben ausgeführt worden ist - der Sachvortrag dafür hinreichend geklärt ist ( vgl. BGH, NJW 1955, 1070 ).
  • OLG Köln, 24.01.1996 - 16 Wx 200/95

    Voraussetzungen für Verwirkung eines Sondernutzungsrechts

    Auszug aus OLG Köln, 31.07.1997 - 16 Wx 78/97
    Ferner treten zu dem Zeitablauf vorliegend erhebliche Umstände hinzu, die das Vertrauen der Antragsgegner zu 2) und 3) in die weitere Nichtausübung des Rechts zu rechtfertigen vermögen ( vgl. Senat, Beschluß vom 24. Januar 1996 - 16 Wx 200/95 - ).
  • OLG Köln, 04.04.1997 - 16 Wx 35/97
    Auszug aus OLG Köln, 31.07.1997 - 16 Wx 78/97
    Ein Recht ist verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit hindurch nicht geltend gemacht hat und der Anspruchsgegner nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dieser werde sein Recht auch in Zukunft nicht geltend machen ( vgl. BayObLG, NJW-RR 1991, 1041; Senat, Beschluß vom 4. April 1997 - 16 Wx 35/97 - Beschluß vom 21. Februar 1997 - 16 Wx 8/97 - ).
  • OLG Köln, 21.02.1997 - 16 Wx 8/97

    Beseitigung einer über einer Terrasse errichteten Balkenkonstruktion bei

    Auszug aus OLG Köln, 31.07.1997 - 16 Wx 78/97
    Ein Recht ist verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit hindurch nicht geltend gemacht hat und der Anspruchsgegner nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dieser werde sein Recht auch in Zukunft nicht geltend machen ( vgl. BayObLG, NJW-RR 1991, 1041; Senat, Beschluß vom 4. April 1997 - 16 Wx 35/97 - Beschluß vom 21. Februar 1997 - 16 Wx 8/97 - ).
  • OLG Köln, 27.11.2002 - 16 Wx 226/02

    Wohnungseigentum - Nutzung von Büroräumen im Keller als Wohnräume

    Das Landgericht hat unter Beachtung der Rechtsprechung des Senats mit Recht ausgeführt, dass allein der Ablauf der längeren widerspruchslosen Zeitspanne für eine Verwirkung nicht ausreicht, sondern zu dieser Untätigkeitsdauer ein Verhalten des Berechtigten (Umstandsmoment) hinzukommen muss, das bei dem Anspruchsgegner das Vertrauen begründet hat, der Berechtigte werde auch in Zukunft seinen Anspruch nicht geltendmachen (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 31.7.97 - 16 Wx 78/97 = ZMR 98, 111 - mehr als 16-jährige Nutzung eines Teileigentums zu Wohnzwecken; ebenso OLG Düsseldorf und BayObLG jeweils aaO mwN).
  • OLG Düsseldorf, 09.02.2000 - 3 Wx 340/99

    Zur Frage der Verwirkung eines Unterlassungsanspruchs im Falle zweckwidriger

    Die Rechtsprechung hat nämlich bislang ganz überwiegend nur das Verstreichenlassen längerer Zeiträume seit der Möglichkeit der Geltendmachung eines Rechts zum Anlass der Prüfung einer Verwirkung genommen (z.B. 26 Jahre - BayObLG WuM 1993, 558; 20 Jahre - BayObLG WE 1997, 76; 16 Jahre - BayObLG NJW-RR 1991, 1041; OLG Köln ZMR 1998, 111; 14 Jahre, Senatsbeschluss vom 13.12.1999 (3 Wx 326/99) und 10 Jahre BayObLG …
  • OLG Düsseldorf, 28.03.2003 - 3 Wx 50/03

    Wohnungseigentum: Verwirkung des Anspruchs Anspruch auf Unterlassung der Nutzung

    Zwar hat die Rechtsprechung bisher ganz überwiegend nur das Verstreichenlassen längerer Zeiträume seit der Möglichkeit der Geltendmachung eines Rechts zum Anlass der Prüfung einer Verwirkung genommen (z. B. 26 Jahre - BayObLG in WM 1993, 558; 20 Jahre - BayObLG WE 1997, 76; 16 Jahre OLG Köln ZMR 1998, 111; 10 Jahre BayObLG NJW-RR 1991, 1041), jedoch ist hierzu berücksichtigen, dass auch die Rechtsvorgänger des Beteiligten zu 1., seine Eltern, bereits über vier Jahre lang die vereinbarungswidrige Nutzung der Pizzeria hingenommen haben, ohne ihr zu widersprechen.
  • BayObLG, 01.09.2004 - 2Z BR 101/04

    Zweckwidrige Nutzung eines Hobbyraumes als eigenständige Wohnung

    Ein Recht ist verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit hindurch nicht geltend gemacht hat und der Anspruchsgegner nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dieser werde sein Recht auch in Zukunft nicht geltend machen (BayObLG NZM 2000, 44; OLG Köln ZMR 1998, 111; Palandt/Heinrichs BGB 63. Aufl. § 242 Rn. 87).
  • OLG Köln, 18.11.1998 - 16 Wx 169/98

    Beginn der Rechtsmittelfrist bei verkündeten Beschlüssen

    Es liegt hier nämlich der Sonderfall einer Wohngeldklage vor, bei der in Abweichung von dem Grundsatz, dass im WEG-Verfahren die Beteiligten ihre außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen haben, nach allgemeiner Meinung und ständiger Rechtsprechung des Senats regelmäßig eine entsprechende Anwendung zivilprozessualer Erstattungsgrundsätze angezeigt ist (vgl. z. B. Bärmann/Pick/Merle a.a.O. § 47 Rdn. 35; Weitnauer/Hauger a.a.O. § 8 Rdn. 8; Senatsbeschlüsse vom 27.01.1997 - 16 Wx 134/96 u. 24.05.98 - 16 Wx 78/97).
  • LG Konstanz, 13.09.2007 - 62 T 85/07

    Nutzung eines Flachdachs als Dachterrasse

    Zwar könnte der Anspruch kann nach allgemeinen Regeln verwirkt sein (KG, Beschluss vom 22.12.2006 - 24 W 126/05; OLG Köln, ZMR 1998, 111; BayObLG, WuM 1998, 49; ZWE 2002, 36; OLG Celle, OLGR Celle 2004), aber die Verwirkung setzte voraus, dass seit der erstmaligen Möglichkeit, das Recht geltend zu machen, längere Zeit verstrichen wäre.
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