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   OLG Köln, 18.08.1999 - 16 Wx 78/99   

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https://dejure.org/1999,2983
OLG Köln, 18.08.1999 - 16 Wx 78/99 (https://dejure.org/1999,2983)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.08.1999 - 16 Wx 78/99 (https://dejure.org/1999,2983)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. August 1999 - 16 Wx 78/99 (https://dejure.org/1999,2983)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    WEG § 44 Abs. 1; ; WEG § ... 45 Abs. 1; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4; ; WEG § 23 Abs. 3; ; WEG § 23 Abs. 1; ; WEG § 31; ; FGG § 20; ; FGG § 22 Abs. 1; ; FGG § 27; ; FGG § 29; ; FGG § 27 Abs. 1 Satz 2; ; FGG § 12; ; ZPO § 550; ; BGB §§ 705 ff.; ; GVG § 17 a Abs. 5; ; GVG § 17 a Abs. 3 Satz 2

  • rewis.io
  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Time-Sharing, Ferienwohnpark aus zahlreichen Eigentumswohnanlagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WEG § 25 Abs. 2 § 43
    Einheitliche Stimmrechtsausübung mehrerer Miteigentümer einer Wohnung; anzuwendendes Recht bei Zusammenschluss mehrerer Wohnungseigentümer zu einer Wirtschaftsgemeinschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 1105
  • ZMR 2000, 561
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 21.03.1997 - 16 Wx 297/96

    Wohnungseigentümergemeinschaft und BGB-Gesellschaft

    Auszug aus OLG Köln, 18.08.1999 - 16 Wx 78/99
    Keiner der Beteiligten hatte bereits erstinstanzlich die Zuständigkeit gerügt, so dass eine Vorabentscheidung des Amtsgerichts nach § 17 a Abs. 3 Satz 2 GVG nicht etwa pflichtwidrig unterblieben war (vgl. BGH NJW 95, 2851; Senatsbeschluss vom 21.03.1997 = NJW-RR 97, 1443; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 14. Aufl. 1997, § 46 Rdnr. 6), und damit das Wohnungseigentumsgericht zuständig bleibt, auch wenn die Streitigkeit - wie bereits ausgeführt - maßgeblich nicht nach dem Recht des WEG, sondern nach den Regeln der Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu entscheiden ist.
  • BGH, 12.05.1977 - VII ZR 167/76

    Zulässigkeit der Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Namentliche Angabe

    Auszug aus OLG Köln, 18.08.1999 - 16 Wx 78/99
    Zwar wird bei Wohnungseigentümergemeinschaften eine vereinfachende Kurzbezeichnung bezüglich der Klageschrift sowohl im Aktiv- als auch im Passivprozess als genügend angesehen, wenn zugleich der gemeinsame Vertreter der Wohnungseigentümer, regelmäßig der Verwalter, angegeben ist (vgl. BGH NJW 77, 1686; BGH NJW 81, 283; Zöller/Vollkommer, ZPO, 21. Aufl., 1999, § 50 Rdnr. 27 m.w.N.).
  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    Auszug aus OLG Köln, 18.08.1999 - 16 Wx 78/99
    Keiner der Beteiligten hatte bereits erstinstanzlich die Zuständigkeit gerügt, so dass eine Vorabentscheidung des Amtsgerichts nach § 17 a Abs. 3 Satz 2 GVG nicht etwa pflichtwidrig unterblieben war (vgl. BGH NJW 95, 2851; Senatsbeschluss vom 21.03.1997 = NJW-RR 97, 1443; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 14. Aufl. 1997, § 46 Rdnr. 6), und damit das Wohnungseigentumsgericht zuständig bleibt, auch wenn die Streitigkeit - wie bereits ausgeführt - maßgeblich nicht nach dem Recht des WEG, sondern nach den Regeln der Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu entscheiden ist.
  • OLG Hamm, 09.10.2003 - 15 W 14/02

    Wohnungseigentumsrecht: Nichtigkeit einer Vereinbarung, durch die die

    Schon nach dem Wortlaut des Gesetzes können im Wege der Vereinbarung im Sinne eines auf wohnungseigentumsrechtliche Folgen gerichteten Vertrages daher nur interne Fragen der Wohnungseigentümergemeinschaft geregelt werden (vgl. Senat NJW-RR 1997, 522, 523; BayObLG Rpfleger 1974 S. 360; OLG Köln OLGR 2000 S. 48, 49 = ZMR 2000 S. 561 ff; OLG Frankfurt a M. MDR 1983 S. 580 f; Bärmann/Pick, WEG 9. Aufl. § 10 Rdn. 44; Weitnauer/Lüke, WEG 8. Aufl. § 10 Rdn. 37).
  • OLG Zweibrücken, 28.11.2001 - 3 W 197/01

    Wohnungseigentum: Zuständigkeit für die Aufhebung eines Sondernutzungsrechts-

    2 Z 55/91|OLG Saarbrücken; 06.03.1991; 5 REMiet 1/90|LG Münster; 22.11.1990; 8 S 334/90">NJW-RR 1991, 1356; WE 1994, 137, 118; OLG Köln ZMR 2000, 561, 563; Baumbach/Pick/Merle WEG 8. Aufl. § 43 Rdnr. 3; Weitnauer/Hauger WEG 8. Aufl. § 43 Rdnr. 2. Etwas anderes gilt indes, wenn - wie/hier - eine Partei bereits erstinstanzlich die Zuständigkeit des Gerichts gerügt hat.

    Auch deshalb sind die Voraussetzungen für ein vor dem Wohnungseigentumsgericht zu führendes Verfahren im Sinne des § 43 WEG nicht gegeben(vgl. BayObLG WE 1994, 117, 118; OLG Köln ZMR 2000, 561, 562; Bärmann/Pick/Merle aaO § 43 Rdnr. 31).

  • LG Stade, 28.01.2021 - 3 O 36/20

    Ferien- und Erholungsgebiet als Wohnungseigentümergemeinschaft?

    Die Wohnungseigentümer mehrerer selbständiger Eigentümergemeinschaften können vereinbaren, künftig jeweils in gemeinsam abgehaltenen Versammlungen über ihre Angelegenheiten jeweils gemeinschaftlich abzustimmen und einheitliche Beschlüsse zu fassen (OLG Köln, Beschluss vom 18.08.1999, Az. 16 Wx 78/99; OLG Hamm, Beschluss vom 09.10.2003, Az. 15 W 14/02; BayObLG, Beschluss vom 19.02.1999, Az. 2Z BR 180-98, NJW-RR 1999, 739 f.).
  • OLG Köln, 19.06.2002 - 16 Wx 48/02

    WEG -Recht; Verfahrensrecht

    Denn der Senat ist gemäß §§ 46 WEG, 17 a Abs. 5 GVG an die Bejahung des Rechtsweges durch die Vorinstanzen gebunden (vgl. BGH, NJW 1995, 2851; BayObLG, ZWE 2002, 142; Senat, NZM 1999, 1105).
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