Weitere Entscheidungen unten: EuGH, 24.10.1962 | Generalanwalt beim EuGH, 20.11.1962

Rechtsprechung
   EuGH, 14.12.1962 - 16/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,59
EuGH, 14.12.1962 - 16/62 (https://dejure.org/1962,59)
EuGH, Entscheidung vom 14.12.1962 - 16/62 (https://dejure.org/1962,59)
EuGH, Entscheidung vom 14. Dezember 1962 - 16/62 (https://dejure.org/1962,59)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission PDF

    Confédération nationale des producteurs de fruits und legumes u.a. / Rat EWG

    EWG-VERTRAG, ARTIKEL 173
    1 . VERFAHREN - ANFECHTUNGSKLAGE - KLAGE NATÜRLICHER UND JURISTISCHER PERSONEN GEGEN VERORDNUNGEN DER EWG - ZULÄSSIGKEIT

  • EU-Kommission

    Confédération nationale des producteurs de fruits et légumes und andere gegen Rat der Europäischen W

  • Judicialis

    EGV Art. 173 Abs. 2; ; EGV Art. 189; ; EGV Art. 44; ; VerfOEuGH Art. 69 § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. VERFAHREN - ANFECHTUNGSKLAGE - KLAGE NATÜRLICHER UND JURISTISCHER PERSONEN GEGEN VERORDNUNGEN DER EWG - ZULÄSSIGKEIT

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (57)

  • EuG, 15.09.1998 - T-374/94

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DIE NACHTZUGVERBINDUNGEN

    Ferner sei nach der Rechtsprechung ein Verband in seiner Eigenschaft alsRepräsentant einer Unternehmergruppe von einer die allgemeinen Interessendieser Gruppe berührenden Maßnahme nicht individuell betroffen (Urteile desGerichtshofes vom 14. Dezember 1962 in den Rechtssachen 16/62 und 17/62,Confédération nationale des producteurs de fruits et légumes u. a./Rat, Slg. 1962, 963, und vom 18. März 1975 in der Rechtssache 72/74, Union Syndicale u. a./Rat,Slg. 1975, 401, sowie Beschluß des Gerichtshofes vom 11. Juli 1979 in derRechtssache 60/79, Fédération nationale des producteurs de vins de table et vinsde pays/Kommission, Slg. 1979, 2429).
  • EuG, 09.09.2009 - T-227/01

    Diputación Foral de Álava und Gobierno Vasco / Kommission - Staatliche Beihilfen

    Da es sich im vorliegenden Fall um eine von einem Verband erhobene Nichtigkeitsklage handelt, ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung die Wahrnehmung allgemeiner Interessen nicht ausreicht, um die Zulässigkeit einer solchen Klage bejahen zu können (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 14. Dezember 1962, Confédération nationale des producteurs de fruits et légumes u. a./Rat, 16/62 und 17/62, Slg. 1962, 901, 919 und 920, und vom 10. Juli 1986, DEFI/Kommission, 282/85, Slg. 1986, 2469, Randnrn. 16 bis 18).
  • EuGH, 23.11.1995 - C-10/95

    Asocarne / Rat

    28 Zu dem Rechtsmittelgrund des angeblichen Entscheidungscharakters der Richtlinie 93/118 ist zu bemerken, daß der Gerichtshof in seinem Urteil vom 14. Dezember 1962 in den verbundenen Rechtssachen 16/62 und 17/62 (Confédération nationale des producteurs de fruits et légumes u. a./Rat, Slg. 1962, 963) festgestellt hat, daß der Ausdruck "Entscheidung" in Artikel 173 Absatz 2 EWG-Vertrag, jetzt Artikel 173 Absatz 4 EG-Vertrag, in dem technischen Sinne zu verstehen ist, den ihm Artikel 189 dieses Vertrages verleiht, und daß Handlungen mit normativem Charakter und Entscheidungen im Sinne des letztgenannten Artikels danach voneinander abzugrenzen sind, ob die betreffende Handlung allgemeine Geltung hat oder nicht.
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Rechtsprechung
   EuGH, 24.10.1962 - 16/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,465
EuGH, 24.10.1962 - 16/62 (https://dejure.org/1962,465)
EuGH, Entscheidung vom 24.10.1962 - 16/62 (https://dejure.org/1962,465)
EuGH, Entscheidung vom 24. Oktober 1962 - 16/62 (https://dejure.org/1962,465)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • EU-Kommission PDF

    Confédération nationale des producteurs de fruits und legumes u.a. / Rat EWG

  • EU-Kommission

    Confédération nationale des producteurs de fruits et légumes, Fédération nationale des producteurs d

  • rechtsportal.de

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Wird zitiert von ... (3)

  • EuG, 26.07.2004 - T-201/04

    Microsoft / Kommission

    124 IDE Nätverkskonsulterna u. a. berufen sich auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes (Beschluss des Gerichtshofes vom 24. Oktober 1962 in den Rechtssachen 16/62 und 17/62, Confédération nationale des producteurs de fruits et légumes u. a./Rat, Slg. 1962, 963) und vertreten die Auffassung, dass sie ein unmittelbares und gegenwärtiges Interesse an der von Microsoft beantragten Aussetzung des Vollzugs der Artikel 4 und 6 Buchstabe a der Entscheidung hätten, weil der Vollzug der Entscheidung sich erheblich auf ihre rechtliche und wirtschaftliche Situation auswirken würde.
  • EuGH, 17.06.1997 - C-151/97

    National Power

    Dagegen werden von der National Power plc mehrere andere Beschlüsse angeführt, in denen Streithilfeanträgen stattgegeben worden sei: der Beschluß vom 24. Oktober 1962 in den Rechtssachen 16/62 und 17/62 (Confédération nationale des producteurs de fruits et légumes u. a./Rat, Slg. 1962, 997), in dem die Nichtigerklärung der streitigen Verordnung durch die Erleichterung der Einfuhren mittelbare wirtschaftliche Auswirkungen auf die Erzeuger von Obst und Gemüse gehabt hätte, obwohl diese Erzeuger kein unmittelbares rechtliches Interesse am Ausgang des Rechtsstreits gehabt hätten, der Beschluß vom 15. Juli 1981 in der Rechtssache 45/81 (Moksel/Kommission, nicht in der amtlichen Sammlungveröffentlicht) und der das Antidumping-Gericht betreffende Beschluß vom 14. Oktober 1977 in der Rechtssache 113/77 R (NTN Toyo/Rat, Slg. 1977, 1721), in dem sich der Ausgang eines von einem Importeur eingeleiteten gerichtlichen Verfahrens auf die Rechtsstellung eines anderen Importeurs habe auswirken können.
  • EuG, 24.10.1997 - T-243/94

    British Steel / Kommission

    Diese Bestimmungen sind in der Rechtsprechung dahin ausgelegt worden, daß neues Vorbringen eines Streithelfers zulässig ist, wenn es den Rahmen des Rechtsstreits nicht verändert (vgl. Urteil De Gezamenlijke Steenkolenmijnen in Limburg/Hohe Behörde, a. a. O., Beschluß des Gerichtshofes vom 24. Oktober 1962 in der Rechtssache 16/62, Confédération nationale des producteurs de fruits et légumes u. a./Rat, Slg. 1962, S. 997, sowie Urteile des Gerichts vom 8. Juni 1995 in der Rechtssache T-459/93, Siemens/Kommission, Slg. 1995, II-1675, Randnr. 21, und vom 6. Juli 1995 in den Rechtssachen T-447/93, T-448/93 und T-449/93, AITEC u. a./Kommission, Slg. 1995, II-1971, Randnr. 122).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 20.11.1962 - 16/62   

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https://dejure.org/1962,3321
Generalanwalt beim EuGH, 20.11.1962 - 16/62 (https://dejure.org/1962,3321)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20.11.1962 - 16/62 (https://dejure.org/1962,3321)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20. November 1962 - 16/62 (https://dejure.org/1962,3321)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • EU-Kommission PDF

    Confédération nationale des producteurs de fruits et légumes und andere gegen Rat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

  • EU-Kommission

    Confédération nationale des producteurs de fruits et légumes und andere gegen Rat der Europäischen W

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 14.12.1962 - 22/62
    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.11.1962 - 16/62
    Ich erlaube mir, die zwei in derselben Sitzung verhandelten Gruppen von verbundenen Rechtssachen, einerseits die Rechtssachen 16 und 17/62, andererseits die Rechtssachen 19 bis 22/62, gemeinsam zu behandeln, weil sie die gleiche Grundsatzfrage zum ersten Male vor unserem Gerichtshof zur Entscheidung stellen, nämlich die nach der Auslegung der in Artikel 173 Absatz 2 des EWG-Vertrages enthaltenen Vorschriften über die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Anfechtungsklagen, die von anderen natürlichen oder juristischen Personen als einem Mitgliedstaat, dem Rat oder der Kommission erhoben werden.

    Einige Kläger behaupten allerdings gerade, daß die angefochtenen Maßnahmen zumindest in ihren klagegegenständlichen Bestimmungen in Wahrheit individuelle Entscheidungen und keine Verordnungen seien (das ist die Hauptthese der Klagen 19 bis 21/62, auch in der Rechtssache 22/62 wird es in erster Linie vorgetragen).

    Abschließend will ich noch auf die Argumentation eingehen, die in der Klage 22/62 auf die deutschen Verfassungsgrundsätze gestützt wird, von denen der Rechtsschutz beherrscht wird, den die deutsche Rechtsordnung gewährt.

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2007 - C-331/05

    Internationaler Hilfsfonds / Kommission - Rechtsmittel - Außervertragliche

    18 - Borowski, M., Die Nichtigkeitsklage gem. Art. 230 Abs. 4 EGV, Europarecht , Heft 6, 2004, S. 893. Schlussanträge des Generalanwalts Lagrange vom 20. November 1962 in den verbundenen Rechtssachen 16/62 und 17/62 (Confédération nationale des producteurs de fruits et légumes, Slg. 1962, 608).
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