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   EuGH, 28.11.1978 - 16/78   

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EuGH, 28.11.1978 - 16/78 (https://dejure.org/1978,431)
EuGH, Entscheidung vom 28.11.1978 - 16/78 (https://dejure.org/1978,431)
EuGH, Entscheidung vom 28. November 1978 - 16/78 (https://dejure.org/1978,431)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Choquet

    FREIER PERSONEN- UND DIENSTLEISTUNGSVERKEHR - ANGEHÖRIGER EINES MITGLIEDSTAATES - NIEDERLASSUNG IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSAAT - FAHRERLAUBNIS - VOM HERKUNFTSLAND ERTEILTE FAHRERLAUBNIS - VERPFLICHTUNG ZUM ERWERB EINER NEUEN FAHRERLAUBNIS IM AUFNAHMELAND - VEREINBARKEIT ...

  • EU-Kommission

    Choquet

  • Wolters Kluwer

    Gegenseitige Anerkennung der Fahrerlaubnisse für die Kraftfahrzeuge zugunsten der Gemeinschaftsangehörigen ; Verpflichtung eines Inhabers einer ausländischen Fahrerlaubnis zum Erwerb der deutschen Fahrerlaubnis bei dessen Aufenthalt seit mehr als einem Jahr im Gebiet der ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 48; ; EWG-Vertrag Art. 75 Abs. 1c; ; EWG-Vertrag Art. 61 Abs. 1; ; EWG-Vertrag Art. 52; ; EWG-Vertrag Art. 59

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FREIER PERSONEN- UND DIENSTLEISTUNGSVERKEHR - ANGEHÖRIGER EINES MITGLIEDSTAATES - NIEDERLASSUNG IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSAAT - FAHRERLAUBNIS - VOM HERKUNFTSLAND ERTEILTE FAHRERLAUBNIS - VERPFLICHTUNG ZUM ERWERB EINER NEUEN FAHRERLAUBNIS IM AUFNAHMELAND - VEREINBARKEIT ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Nichtanerkennung europäischer Führerscheine mangels ausreichender Harmonisierung des Führerscheinrechts

  • streifler.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Fahrerlaubnisrecht: Erwerb der Fahrerlaubnis für Angehörige anderer Mitgliedstaaten

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 485
  • DVBl 1979, 272
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Im Hinblick auf die Bedeutung der Individualverkehrsmittel kann nämlich der Besitz eines vom Aufnahmestaat ordnungsgemäß anerkannten Führerscheins Einfluss auf die tatsächliche Ausübung einer großen Zahl von unselbständigen oder selbständigen Erwerbstätigkeiten und, allgemeiner gesagt, der Freizügigkeit durch die unter das Gemeinschaftsrecht fallenden Personen haben (Urteile vom 28. November 1978 in der Rechtssache 16/78, Choquet, Slg. 1978, 2293, Randnr. 4, sowie Skanavi und Chryssanthakopoulos, Randnr. 23).
  • EuGH, 26.10.2017 - C-195/16

    I - Vorlage zur Vorabentscheidung - Beförderung - Führerschein - Richtlinie

    Diese Harmonisierung der Voraussetzungen für den Erwerb des Führerscheins soll, wie der Generalanwalt in den Nrn. 58 und 59 seiner Schlussanträge dargelegt hat, u. a. die Vorbedingungen schaffen, die für eine gegenseitige Anerkennung des Führerscheins erforderlich sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. November 1978, Choquet, 16/78, EU:C:1978:210, Rn. 7).
  • EuGH, 29.02.1996 - C-193/94

    Skanavi und Chryssanthakopoulos

    23 Zu Artikel 52 hat der Gerichtshof bereits im Urteil vom 28. November 1978 in der Rechtssache 16/78 (Choquet, Slg. 1978, 2293, Randnr. 4) festgestellt, daß die Regelungen über die Erteilung und die gegenseitige Anerkennung der Fahrerlaubnis durch die Mitgliedstaaten sowohl unmittelbaren als auch mittelbaren Einfluß auf die Ausübung der Rechte haben, die durch die Bestimmungen des Vertrages über die Freizuegigkeit der Arbeitnehmer, die Niederlassungsfreiheit und den freien Dienstleistungsverkehr gewährleistet werden.
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1999 - C-190/98

    Graf

    10: - Rechtssache 222/86 (Heylens, Slg. 1987, 4096); Rechtssache C-340/89 (Vlassopoulou, Slg. 1991, I-2357) und Rechtssache 16/78 (Choquet, Slg. 1978, 2293).

    35: - Urteil Kraus, a. a. O.; Urteil Choquet, a. a. O. Man könnte auch die Rechtssachen hinzufügen, die die mangelnde Anerkennung von Arbeitserfahrung in anderen Mitgliedstaaten für die Beförderung oder andere Zwecke betreffen, wie z. B. Scholz, a. a. O., und Schöning-Kougebetopoulou, a. a. O.; der Gerichtshof hat diese jedoch als Fälle verschleierter Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit angesehen.

    42: - Der Gerichtshof hat in Choquet, Randnr. 8, auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Wiederholung bereits vorgenommener Prüfungen zu vermeiden; dies war ein beständiges Thema der die Qualifikationen betreffenden Rechtsprechung seit dem Urteil Heylens; vgl. kürzlich Urteil Fernández de Bobadilla, Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2017 - C-195/16

    I - Vorlage zur Vorabentscheidung - Beförderung - Führerschein - Gegenseitige

    19 Urteil vom 28. November 1978, Choquet (16/78, EU:C:1978:210, Rn. 7).

    22 Vgl. entsprechend Urteil vom 28. November 1978, Choquet (16/78, EU:C:1978:210, Rn. 4 in fine ).

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.09.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association ASBL gegen Jean-Marc

    (185) - Urteil vom 28. November 1978 in der Rechtssache 16/78 (Choquet, Slg. 1978, 2293).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.12.1992 - C-184/91

    Christof Oorburg und Serge van Messem gegen Wasser- und Schiffahrtsdirektion

    8 - Das Urteil des Gerichtshofes vom 28. November 1978 in der Rechtssache 16/78 (Choquet, Slg. 1978, 2293), das die Zulässigkeit deutscher Rechtsvorschriften, wonach die Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis verpflichtet sind, die deutsche Fahrerlaubnis zu erwerben, wenn sie länger als ein Jahr in Deutschland gewohnt haben, nach Gemeinschaftsrecht betraf, steht nicht im Widerspruch zu dieser Auffassung.

    20 - Dazu kommt, daß der Gerichtshof im Urteil Choquet einen ausdrücklichen Vorbehalt hinsichtlich des Artikels 61 gemacht hat, der kaum anders zu verstehen ist als dahin, daß Artikel 61 auch auf dem in den vorliegenden Rechtssachen in Rede stehenden Gebiet anwendbar ist.

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.11.2002 - C-246/00

    Kommission / Niederlande

    Der Gerichtshof habe sogar schon vor Inkrafttreten der Richtlinie 80/1263 im Urteil vom 28. November 1978 in der Rechtssache 16/78(12) entschieden, dass Beschränkungen des Rechts, ein Fahrzeug innerhalb der Gemeinschaft mit einem von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein zu führen, im Hinblick auf die Vorschriften des Vertrages über den freien Personenverkehr nur dann zulässig seien, wenn sie vernünftigerweise mit den Bedürfnissen der Sicherheit des Straßenverkehrs in Verbindung gebracht werden könnten.

    12: - Choquet, Slg. 1978, 2293.13: - Skanavi und Chryssanthakopoulos, Slg. 1996, I-929.14: - Erklärung zu Artikel 1 Absatz 3 der Richtlinie 91/439: "Der Rat und die Kommission erkennen an, dass diese Richtlinie die Mitgliedstaaten nicht daran hindert, die Angaben von Führerscheinen, die von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt worden sind, zu registrieren, wenn die Führerscheininhaber einen ordentlichen Wohnsitz in ihrem Hoheitsgebiet begründen"; im Folgenden: streitige Erklärung.

  • EuGH, 09.09.2004 - C-195/02

    Kommission / Spanien

    Eine solche Registrierung stehe im Übrigen mit den durch die Urteile vom 28. November 1978 in der Rechtssache 16/78 (Choquet, Slg. 1978, 2293) sowie Skanavi und Chryssanthakopoulos aufgestellten Grundsätzen im Einklang.
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.10.1987 - 63/86

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. -

    Bereits in seinem Urteil vom 28. November 1978 in der Rechtssache 16/78 (Choquet) 9, wo es um die den Angehörigen anderer Mitgliedstaaten, die sich seit mehr als einem Jahr in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten und Inhaber eines ausländischen Führerscheins sind, auferlegte Verpflichtung ging, einen deutschen Führerschein zu erwerben, hat der Gerichtshof jedoch festgestellt, daß eine solche Regelung unter gewissen Umständen "als eine mittelbare Beeinträchtigung der Ausübung des Freizügigkeitsrechts, des Rechts auf freie Niederlassung und der Dienleistungsfreiheit, die durch die Artikel 48, 52 und 59 des Vertrages gewährleistet sind", und damit als unvereinbar mit dem Gemeinschaftsrecht angesehen werden könnte (Randnr. 8).

    - Slg. 1986, 273.9 - Rechtssache 16/78, Slg. 1978, 2293, 2303.10 - Rechtssache 137/84, Slg. 1985, 2681.

  • EuGH, 10.07.2003 - C-246/00

    NACH AUFFASSUNG DES GERICHTSHOFES VERSTÖSST DAS NIEDERLÄNDISCHE RECHT, DAS EIN

  • OLG Köln, 27.02.1996 - Ss 2/96
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.02.1994 - C-18/93

    Corsica Ferries Italia Srl gegen Corpo dei piloti del porto di Genova. - Pflicht

  • EuGH, 12.07.1979 - 237/78

    Toia

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1996 - C-4/95

    Fritz Stöber (C-4/95) und José Manuel Piosa Pereira (C-5/95) gegen Bundesanstalt

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.10.1995 - C-193/94

    Strafverfahren gegen Sofia Skanavi und Konstantin Chryssanthakopoulos. -

  • BVerwG, 29.05.1979 - 1 B 200.78

    Nichterteilung der Fahrerlaubnis für einen EWG-Angehörigen nach einem durch

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1978 - 136/78

    Strafverfahren gegen Vincent Auer. - Tierärzte.

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.05.1984 - 107/83

    Ordre des avocats au barreau de Paris gegen Onno Klopp. - Niederlassungsfreiheit

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1981 - 62/81

    Aktiengesellschaft französischen Rechts Seco und Aktiengesellschaft französischen

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Rechtsprechung
   FG Rheinland-Pfalz, 02.10.1978 - V 16/78   

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FG Rheinland-Pfalz, 02.10.1978 - V 16/78 (https://dejure.org/1978,16621)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.10.1978 - V 16/78 (https://dejure.org/1978,16621)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. Oktober 1978 - V 16/78 (https://dejure.org/1978,16621)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)
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   Generalanwalt beim EuGH, 24.10.1978 - 16/78   

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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Strafverfahren gegen Michel Choquet.

    Anerkennung der Fahrerlaubnisse zwischen den Mitgliedsstaaten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 03.12.1974 - 33/74

    Van Binsbergen / Bedrijfsvereniging voor de Metaalnijverheid

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.10.1978 - 16/78
    Ebenso erscheint es mir verfehlt, wenn die britische Regierung in diesem Zusammenhang auf das Urteil in der Rechtssache 33/74 (J. H. M. van Binsbergen gegen Bestuur van de Bedrijfsvereniging voor de Metallnijverheid) (EuGH 3. Dezember 1974, Slg 1974, 1299) verweist, in dem ein andersgelagertes Problem unter Hinweis auf im allgemeinen Interesse erlassene Berufsregelungen behandelt wurde, oder wenn sie den Tatbestand der Diskriminierung deswegen verneinen zu können glaubt, weil nicht mehr verlangt werde als die Ablegung einer Prüfung, der sich auch Inländer zu unterziehen haben.
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