Rechtsprechung
   EuGH, 15.05.1986 - 160/84   

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https://dejure.org/1986,1377
EuGH, 15.05.1986 - 160/84 (https://dejure.org/1986,1377)
EuGH, Entscheidung vom 15.05.1986 - 160/84 (https://dejure.org/1986,1377)
EuGH, Entscheidung vom 15. Mai 1986 - 160/84 (https://dejure.org/1986,1377)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Oryzomyli Kavallas / Kommission

    EIGENE MITTEL DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - ERSTATTUNG ODER ERLASS VON EINGANGSABGABEN - ARTIKEL 13 DER VERORDNUNG NR . 1430/79 - ANWENDUNGSFÄLLE

  • EU-Kommission

    Oryzomyli Kavallas / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Erlass von Einfuhrabgaben aus Gründen der Billigkeit; Vertrauen auf eine Auskunft einer Zollbehörde; Erlass von Einfuhrabgaben für Reis

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EIGENE MITTEL DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - ERSTATTUNG ODER ERLASS VON EINGANGSABGABEN - ARTIKEL 13 DER VERORDNUNG NR. 1430/79 - ANWENDUNGSFÄLLE; [VERORDNUNG NR. 1430/79 DES RATES , ARTIKEL 13 , IN DER FASSUNG DER VERORDNUNG NR. 1672/82]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Erlass von Einfuhrabgaben - Allgemeine Billigkeitsklausel des Artikels 13 der Verordnung Nr. 1430/79 des Rates vom 2. Juli 1979.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 15.12.1983 - 283/82

    Schoellershammer / Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.05.1986 - 160/84
    0 Die Klägerinnen weisen grundsätzlich darauf hin, daß dieser Artikel 13, wie der Gerichtshof im Urteil vom 15. Dezember 1983 in der Rechtssache 283/82 (Papierfabrik Schoellershammer H. A. Schoeller/Kommission, Slg. 1983, 4219) entschieden habe, eine "auf Billigkeitserwägungen beruhende Generalklausel" darstelle und daß diese Klausel im vorliegenden Fall Anwendung finden müsse.
  • EuG, 10.05.2001 - T-186/97

    Kaufring / Kommission

    So muss die Kommission nach der Rechtsprechung, um zu beurteilen, ob nach Lage des Falles besondere Umstände vorliegen, die weder offensichtliche Fahrlässigkeit noch eine betrügerische Absicht des Betroffenen im Sinne von Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1430/79 einschließen, sämtliche relevanten Tatsachen berücksichtigen (in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 15. Mai 1986 in der Rechtssache 160/84, Oryzomyli Kavallas u. a./Kommission, Slg. 1986, 1633, Randnr. 16, und Urteil France-aviation/Kommission, zitiert in Randnr. 139 oben, Randnrn.
  • EuGH, 11.12.2007 - C-161/06

    Skoma-Lux - Akte über die Bedingungen des Beitritts zur Europäischen Union - Art.

    Das vorlegende Gericht stellt fest, dass der Gerichtshof sich bereits im Urteil vom 15. Mai 1986, 0ryzomyli Kavallas u. a. (160/84, Slg. 1986, 1633, Randnrn. 11 bis 21), mit der Frage befasst habe, ob die unzureichende Veröffentlichung eines gemeinschaftlichen Rechtsakts im Amtsblatt der Europäischen Union ein Grund für die Nichtanwendbarkeit der fraglichen Gemeinschaftsregelung gegenüber Privatpersonen sein könne.
  • EuG, 19.02.1998 - T-42/96

    Eyckeler & Malt / Kommission

    Die Kommission hat somit bei der Entscheidung, ob besondere Umstände im Sinne dieses Artikels 13 vorliegen, den gesamten Sachverhalt zu würdigen (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 15. Mai 1986 in der Rechtssache 160/84, Oryzomyli Kavallas u. a./Kommission, Slg. 1986, 1633, Randnr. 16).
  • EuG, 05.06.1996 - T-75/95

    Günzler Aluminium GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    In diesem Zusammenhang führt die Kommission weiter aus, daß die Klägerin Schwierigkeiten, in das Amtsblatt Einsicht zu nehmen, nicht vorgetragen habe (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 15. Mai 1986 in der Rechtssache 160/84, Kavallas u. a./Kommission, Slg. 1986, 1633).

    54 Die Anwendung des Artikels 13 der Verordnung Nr. 1430/79 hängt nach dessen Wortlaut von zwei nebeneinander zu erfuellenden Voraussetzungen ab, nämlich dem Vorliegen besonderer Umstände sowie dem Fehlen offensichtlicher Fahrlässigkeit oder betrügerischer Absicht, so daß der Erlaß der Abgaben bereits dann zu versagen ist, wenn eine der beiden Voraussetzungen fehlt (vgl. insoweit Urteil Kavallas u. a./Kommission, a. a. O.).

  • EuGH, 25.07.2008 - C-204/07

    C.A.S. / Kommission - Rechtsmittel - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei -

    So muss die Kommission bei der Prüfung, ob die vorliegenden Umstände einen besonderen Fall begründen, bei dem weder offensichtliche Fahrlässigkeit noch eine betrügerische Absicht des Betroffenen im Sinne des Art. 239 ZK im Spiel ist, sämtliche relevanten Tatsachen berücksichtigen (vgl. in diesem Sinn Urteil vom 15. Mai 1986, 0ryzomyli Kavallas und Oryzomyli Agiou Konstantinou/Kommission, 160/84, Slg. 1986, 1633, Randnr. 16).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2008 - C-204/07

    C.A.S. / Kommission - Rechtsmittel - Assoziierungsabkommen zwischen der EWG und

    40 - So muss die Kommission nach der Rechtsprechung, um zu beurteilen, ob nach Lage des Falles besondere Umstände vorliegen, die weder offensichtliche Fahrlässigkeit noch eine betrügerische Absicht des Betroffenen im Sinne des Art. 239 Abs. 1 ZK einschließen, sämtliche relevanten Tatsachen berücksichtigen (in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 15. Mai 1986, 0ryzomyli Kavallas u. a./Kommission, 160/84, Slg. 1986, 1633, Randnr. 16, und Urteil des Gerichts vom 9. November 1995, France-aviation/Kommission, T-346/94, Slg. 1995, II-284, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.11.1986 - 244/85

    Cerealmangimi SpA und Italgrani SpA gegen Kommission der Europäischen

    In meinen Schlußanträgen in jener Rechtssache (Slg. 1986, 1633) habe ich im übrigen auf drei Entscheidungen hingewiesen, in denen die Kommission ein Versagen der Verwaltung angenommen hatte, um die Anwendung der Billigkeitsklausel zu rechtfertigen.

    - Urteil vom 15. Dezember 1983 in der Rechtssache 283/82, Papierfabrik Schoellershammer/Kommission, Slg. 1983, 4219, Urteil vom 13. November 1984 in den verbundenen Rechtssachen 98 und 230/83, Van Gend und Loos/Kommission, Slg. 1984, 3763, und Urteil vom 15. Mai 1986 in der Rechtssache 160/84, Oryzomyli/Kommission, Slg. 1986, 1633.

  • EuG, 17.09.1998 - T-50/96

    Primex Produkte Import-Export u.a. / Kommission

    Die Kommission hat somit bei der Entscheidung, ob besondere Umstände im Sinne dieses Artikels 13 vorliegen, den gesamten Sachverhalt zu würdigen (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 15. Mai 1986 in der Rechtssache 160/84, Oryzomyli Kavallas u. a./Kommission, Slg. 1986, 1633, Randnr. 16).
  • EuG, 11.07.2002 - T-205/99

    Hyper / Kommission

    Des Weiteren muss die Kommission bei der Prüfung, ob nach Lage des Falles besondere Umstände vorliegen, die weder auf offensichtliche Fahrlässigkeit noch auf eine betrügerische Absicht des Betroffenen im Sinne von Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1430/79 zurückgehen, nach der Rechtsprechung sämtliche relevanten Tatsachen berücksichtigen (in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 15. Mai 1986 in der Rechtssache 160/84, Oryzomyli Kavallas u. a./Kommission, Slg. 1986, 1633, Randnr. 16, und Urteil France-Aviation/Kommission, oben in Randnr. 49 zitiert, Randnr. 34).
  • EuG, 10.05.2001 - T-187/97

    Nichtigkeitsklage - Einfuhr von Fernsehgeräten aus der Türkei -

    So muss die Kommission nach der Rechtsprechung, um zu beurteilen, ob nach Lage des Falles besondere Umstände vorliegen, die weder offensichtliche Fahrlässigkeit noch eine betrügerische Absicht des Betroffenen im Sinne von Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1430/79 einschließen, sämtliche relevanten Tatsachen berücksichtigen (in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 15. Mai 1986 in der Rechtssache 160/84, Oryzomyli Kavallas u. a./Kommission, Slg. 1986, 1633, Randnr. 16, und Urteil France-aviation/Kommission, zitiert in Randnr. 139 oben, Randnrn. 34 und 36).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2007 - C-161/06

    Skoma-Lux - Art. 2 und Art. 58 der Beitrittsakte - Wirksamkeit von Bestimmungen,

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2000 - C-15/99

    Sommer

  • EuG, 19.07.2017 - T-752/14

    Combaro / Kommission - Zollunion - Assoziierungsabkommen zwischen der

  • EuG, 09.06.1998 - T-10/97

    Unifrigo / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.05.1998 - C-370/96

    Covita

  • EuG, 03.10.2006 - T-313/04

    Hewlett-Packard / Kommission - Verweigerung der Erstattung von Einfuhrabgaben -

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Rechtsprechung
   EuGH, 16.07.1984 - 160/84 R   

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https://dejure.org/1984,1956
EuGH, 16.07.1984 - 160/84 R (https://dejure.org/1984,1956)
EuGH, Entscheidung vom 16.07.1984 - 160/84 R (https://dejure.org/1984,1956)
EuGH, Entscheidung vom 16. Juli 1984 - 160/84 R (https://dejure.org/1984,1956)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Oryzomyli Kavallas / Kommission

    VORLÄUFIGER RECHTSSCHUTZ - AUSSETZUNG DES VOLLZUGS - ABLEHNUNG DES ERLASSES VON EINGANGSABGABEN DURCH DIE KOMMISSION - VORAUSSETZUNGEN - STELLUNG EINER SICHERHEIT

  • EU-Kommission

    Oryzomyli Kavallas / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Aufschiebende Wirkung von Klagen beim Gerichtshof; Erlass von entrichteten Eingangsabgaben; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder auf Aussetzung der Vollziehung einer Maßnahme

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 185; ; Verordnung Nr. 1430/79 Art. 13

  • rechtsportal.de

    VORLÄUFIGER RECHTSSCHUTZ - AUSSETZUNG DES VOLLZUGS - ABLEHNUNG DES ERLASSES VON EINGANGSABGABEN DURCH DIE KOMMISSION - VORAUSSETZUNGEN - STELLUNG EINER SICHERHEIT; [EWG-VERTRAG , ARTIKEL 185 UND 186]

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • EuG, 04.04.2002 - T-198/01

    Technische Glaswerke Ilmenau / Kommission

    51 Nach Artikel 107 § 3 der Verfahrensordnung bleibt eine einstweilige Anordnung bis zur Verkündung des Urteils im Hauptsacheverfahren in Kraft; sie kann jedoch befristet werden (in diesem Sinne auch Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 16. Juli 1984 in der Rechtssache 160/84 R, Oryzomyli Kavallas u. a./Kommission, Slg. 1984, 3217, Randnr. 9).
  • EuG, 05.09.2001 - T-74/00

    Artegodan / Kommission

    Nach Artikel 107 § 3 der Verfahrensordnung bleibt eine einstweilige Anordnung bis zur Verkündung des Urteils im Hauptsacheverfahren in Kraft; sie kann jedoch "befristet werden" (vgl. Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 16. Juli 1984 in der Rechtssache 160/84 R, Oryzomyli Kavallas u. a./Kommission, Slg. 1984, 3217, Randnr. 9).
  • EuG, 01.08.2003 - T-378/02

    Technische Glaswerke Ilmenau / Kommission

    54 Nach Artikel 107 § 3 der Verfahrensordnung bleibt eine einstweilige Anordnung bis zur Verkündung des Urteils im Hauptsacheverfahren in Kraft; sie kann jedoch befristet werden (in diesem Sinne auch Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 16. Juli 1984 in der Rechtssache 160/84 R, Oryzomyli Kavallas und Oryzomyli Agiou Konstantinou/Kommission, Slg. 1984, 3217, Randnr. 9, und Beschluss TGI, Randnr. 51).
  • EuG, 01.08.2003 - T-198/01

    Technische Glaswerke Ilmenau / Kommission

    Nach Artikel 107 § 3 der Verfahrensordnung bleibt eine einstweilige Anordnung bis zur Verkündung des Urteils im Hauptsacheverfahren in Kraft; sie kann jedoch befristet werden (in diesem Sinne auch Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 16. Juli 1984 in der Rechtssache 160/84 R, Oryzomyli Kavallas und Oryzomyli Agiou Konstantinou/Kommission, Slg. 1984, 3217, Randnr. 9, und ursprünglicher Beschluss, Randnr. 51).
  • EuG, 29.03.1996 - T-24/96

    U gegen Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung. - Beamte -

    Unter diesen Umständen sei der Antrag auf Aussetzung des Vollzugs zulässig, da mit ihm der Vollzug der Verlagerung seines Dienstortes vorläufig verhindert und so der Status quo aufrechterhalten werden solle (vgl. Beschluß des Präsidenten der Zweiten Kammer des Gerichtshofes vom 23. März 1988 in der Rechtssache 76/88 R, La Terza/Gerichtshof, Slg. 1988, 1741, sowie Beschlüsse des Gerichtshofes vom 16. Juli und 24. Oktober 1984 in der Rechtssache 160/84 R, Kavallas/Kommission, Slg. 1984, 3217 und 3615).
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Rechtsprechung
   EuGH, 24.10.1984 - 160/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,6785
EuGH, 24.10.1984 - 160/84 (https://dejure.org/1984,6785)
EuGH, Entscheidung vom 24.10.1984 - 160/84 (https://dejure.org/1984,6785)
EuGH, Entscheidung vom 24. Oktober 1984 - 160/84 (https://dejure.org/1984,6785)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • EU-Kommission PDF

    Oryzomyli Kavallas / Kommission

    VORLÄUFIGER RECHTSSCHUTZ - AUSSETZUNG DES VOLLZUGS - VORAUSSETZUNGEN - NICHTWIEDERGUTZUMACHENDER SCHADEN

  • EU-Kommission

    Oryzomyli Kavallas / Kommission

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   EuGH, 14.02.1985 - 160/84   

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https://dejure.org/1985,7941
EuGH, 14.02.1985 - 160/84 (https://dejure.org/1985,7941)
EuGH, Entscheidung vom 14.02.1985 - 160/84 (https://dejure.org/1985,7941)
EuGH, Entscheidung vom 14. Februar 1985 - 160/84 (https://dejure.org/1985,7941)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1986 - 160/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,15603
Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1986 - 160/84 (https://dejure.org/1986,15603)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13.03.1986 - 160/84 (https://dejure.org/1986,15603)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13. März 1986 - 160/84 (https://dejure.org/1986,15603)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Oryzomyli Kavallas OEE und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Erlass von Einfuhrabgaben - Allgemeine Billigkeitsklausel des Artikels 13 der Verordnung Nr. 1430/79 des Rates vom 2. Juli 1979

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 15.12.1983 - 283/82

    Schoellershammer / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1986 - 160/84
    In seinem Urteil vom 15. Dezember 1983 in der Rechtssache 283/82 1 hatte der Gerichtshof entschieden, Artikel 13 erscheine "als eine auf Billigkeitserwägungen beruhende Generalklausel, die andere als die praktisch am häufigsten vorkommenden Fälle, für die bei Erlaß der Verordnung eine besondere Regelung geschaffen werden konnte, erfassen soll".

    1 - Papierfabrik Schoellershammer, Slg. 1983, 4219.

  • EuGH, 12.12.1978 - 85/78

    BALM / Hirsch

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1986 - 160/84
    Zum Vorliegen "besonderer Umstände" In der Rechtssache 85/78 (BALM/Hirsch, Slg. 1978, 2517) hat der Gerichtshof entschieden: "Angesichts der ständigen Änderungen des Abschöpfungssatzes würde die Berücksichtigung von Irrtümern, auf die sich die Unternehmen berufen, die Möglichkeit eröffnen, die Verpflichtungen der Importeure nach Maßgabe dieser Schwankungen einseitig in Frage zu stellen... Ein Importeur [kann] sich im Rahmen der mit den Verordnungen Nr. 19 und Nr. 130 geschaffenen Marktordnung nicht darauf berufen, er habe sich subjektiv hinsichtlich der Wahlmöglichkeit zwischen dem am Tag der Antragstellung geltenden Abschöpfungssatz und dem am Tag der Einfuhr geltenden Satz im Irrtum befunden.".
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