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   KG, 06.12.2016 - 2 Ws 248/16 - 161 AR 145/16   

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https://dejure.org/2016,61050
KG, 06.12.2016 - 2 Ws 248/16 - 161 AR 145/16 (https://dejure.org/2016,61050)
KG, Entscheidung vom 06.12.2016 - 2 Ws 248/16 - 161 AR 145/16 (https://dejure.org/2016,61050)
KG, Entscheidung vom 06. Dezember 2016 - 2 Ws 248/16 - 161 AR 145/16 (https://dejure.org/2016,61050)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger, Strafvollstreckung, Weisungen, Führungsaufsicht

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 68a Abs 2 StGB, § 68a Abs 3 StGB, § 68b Abs 1 S 1 Nr 1 StGB, § 68b Abs 1 S 1 Nr 4 StGB, § 68b Abs 3 StGB
    Beschwerde gegen Weisungen für die Dauer der Führungsaufsicht: Voraussetzungen für die Beiordnung eines Pflichtverteidigers; Zuständigkeit für die Überwachung des Verurteilten; Ausspruch eines Tätigkeitsverbots mit der Wirkung eines Berufsverbots; Größe einer Gebotszone

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beiordnung eines Verteidigers im Verfahren der Entscheidung über die Fortdauer der Führungsaufsicht und die Ausgestaltung von Weisungen; Übertragung der Überwachung des Verurteilten auf den Bewährungshelfer; Zulässigkeit eines Tätigkeitsverbots; Größe einer Gebotszone

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beiordnung eines Verteidigers im Verfahren der Entscheidung über die Fortdauer der Führungsaufsicht und die Ausgestaltung von Weisungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Pflichtverteidigung: Strafvollstreckungsverfahren, oder: "Rechtlich einfach"

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Führungsaufsicht: Wenn das Tätigkeitsverbot zu einem Berufsverbot wird

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • KG, 23.01.2014 - 2 Ws 592/13

    Führungsaufsicht; "elektronische Fußfessel" und Gebotszone

    Auszug aus KG, 06.12.2016 - 2 Ws 248/16
    Dabei ist allein zu prüfen, ob die angefochtene Entscheidung in der angewendeten Vorschrift eine Rechtsgrundlage hat, ob Ermessensmissbrauch vorliegt und ob der verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz eingehalten ist (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. März 2013 - 1 Ws 307/12 - [juris]; Senat, Beschlüsse vom 5. Mai 2014 a.a.O. und vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 592/13 und 2 Ws 11/14 - [juris]).

    Eine Überprüfung der Zweckmäßigkeit der Anordnung findet im Beschwerdeverfahren hingegen nicht statt (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Januar 2014 a.a.O.).

    Die verurteilte Person soll sich dieser Aufsicht nicht dadurch entziehen, dass sie den Bereich, in dem die Aufsicht wirksam ausgeübt werden kann, ohne Wissen der Führungsaufsichtsstelle verlässt (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 592/13 -, Rdn. 13 [juris]).

  • OLG Hamburg, 04.03.2008 - 2 Ws 205/07

    Berufsverbotsgleiche Führungsaufsichtsweisung

    Auszug aus KG, 06.12.2016 - 2 Ws 248/16
    Das Grundrecht gewährleistet, jede erlaubte Tätigkeit zu ergreifen; das gilt unabhängig davon, ob sie einem traditionell oder rechtlich fixierten Berufsbild entspricht (vgl. Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 4. März 2008 - 2 Ws 205/07 - [juris]).

    Der Senat hat sich der letztlich überzeugend begründeten Auffassung der Oberlandesgerichte Hamburg und Hamm angeschlossen (vgl. Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 4. März 2008 - 2 Ws 205/07 - [juris]; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 90 mit weit. Nachweisen auch zur Gegenauffassung; vgl. Senat, Beschluss vom 2. September 2015 - 2 Ws 198/15 - [juris]).

  • KG, 05.05.2014 - 2 Ws 163/14

    Verbotszone bei Führungsaufsicht

    Auszug aus KG, 06.12.2016 - 2 Ws 248/16
    Gesetzwidrigkeit wäre gegeben, wenn die Anordnungen im Gesetz nicht vorgesehen, wenn sie unverhältnismäßig, unbestimmt oder unzumutbar wären oder sonst die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreiten (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 15. März 2012 - 1 Ws 138/12 - [juris] = StV 2012, 737; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. August 2010 - 1 Ws 107/10 - [juris] = StV 2010, 643; OLG Dresden, Beschluss vom 13. Juli 2009 - 2 Ws 291/09 - [juris] = NJW 2009, 3315; Senat, Beschlüsse vom 5. Mai 2014 - 2 Ws 163/14 - [juris], vom 3. September 2012 - 2 Ws 403/12 - und vom 26. Juni 2012 - 2 Ws 331/12 -).

    Dabei ist allein zu prüfen, ob die angefochtene Entscheidung in der angewendeten Vorschrift eine Rechtsgrundlage hat, ob Ermessensmissbrauch vorliegt und ob der verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz eingehalten ist (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. März 2013 - 1 Ws 307/12 - [juris]; Senat, Beschlüsse vom 5. Mai 2014 a.a.O. und vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 592/13 und 2 Ws 11/14 - [juris]).

  • KG, 03.11.2014 - 2 Ws 356/14

    Verteidigerbestellung in Vollstreckungsverfahren

    Auszug aus KG, 06.12.2016 - 2 Ws 248/16
    Schließlich ergehen im Vollstreckungsverfahren gerichtliche Entscheidungen ohne mündliche Verhandlung (vgl. zu alledem Senat, NJW 2015, 1897 und Beschluss vom 19. Dezember 2014 - 2 Ws 386/14 - [juris]; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO 59. Aufl., § 140 Rdn. 33 mit weit. Nachweisen).

    Die Abhilfeentscheidung stellt keine Verfahrensvoraussetzung für die Entscheidung des Beschwerdegerichts dar und eine Zurückverweisung zu ihrer Nachholung würde das Verfahren unnötig verzögern (vgl. Senat, Beschlüsse vom 3. November 2014 - 2 Ws 356/14 - [juris], vom 29. September 2014 - 2 Ws 332/14 - und vom 11. Oktober 2010 - 2 Ws 554/10 -).

  • BVerfG, 15.08.1980 - 2 BvR 495/80

    Verfassungsmäßigkeit der strafrechtlichen Führungsaufsicht

    Auszug aus KG, 06.12.2016 - 2 Ws 248/16
    Die Führungsaufsicht (nach § 68f StGB) hat die Aufgabe, auch nach Haftentlassung noch gefährliche oder mindestens gefährdete Täter in ihrer Lebensführung in Freiheit über einen kritischen Zeitraum hinweg zu unterstützen und zu überwachen, um sie von weiteren Straftaten abzuhalten (vgl. BVerfGE 55, 28, 29 = NStZ 1981, 21).
  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus KG, 06.12.2016 - 2 Ws 248/16
    Im Vollstreckungsverfahren ist in entsprechender Anwendung des § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO dem Verurteilten nur dann ein Verteidiger zu bestellen, wenn die Sach- und Rechtslage schwierig oder sonst ersichtlich ist, dass sich der Betroffene nicht selbst verteidigen kann (vgl. BVerfGE 70, 297 - 323 = NJW 1986, 767, 771) oder wenn die Entscheidung von besonders hohem Gewicht ist (vgl. BVerfGE 86, 288 - 369 = NJW 1992, 2947 - 2960 für die Aussetzung einer lebenslangen Strafe; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Juni 1993 - 1 Ws 115/93 - [juris] = StV 1994, 552 - zehn Jahre Freiheitsstrafe).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus KG, 06.12.2016 - 2 Ws 248/16
    Im Vollstreckungsverfahren ist in entsprechender Anwendung des § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO dem Verurteilten nur dann ein Verteidiger zu bestellen, wenn die Sach- und Rechtslage schwierig oder sonst ersichtlich ist, dass sich der Betroffene nicht selbst verteidigen kann (vgl. BVerfGE 70, 297 - 323 = NJW 1986, 767, 771) oder wenn die Entscheidung von besonders hohem Gewicht ist (vgl. BVerfGE 86, 288 - 369 = NJW 1992, 2947 - 2960 für die Aussetzung einer lebenslangen Strafe; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Juni 1993 - 1 Ws 115/93 - [juris] = StV 1994, 552 - zehn Jahre Freiheitsstrafe).
  • OLG Jena, 02.03.2006 - 1 Ws 66/06

    Führungsaufsicht

    Auszug aus KG, 06.12.2016 - 2 Ws 248/16
    Bei der Auswahl und Anordnung solcher Weisungen hat die Strafvollstreckungskammer einen Ermessensspielraum (vgl. zu diesen Grundsätzen insgesamt: ThürOLG, Beschluss vom 2. März 2006 - 1 Ws 66/06 - [juris]).
  • OLG Karlsruhe, 21.06.1993 - 1 Ws 115/93

    Strafverteidiger; Beiordnung; Bewährung; Strafaussetzung

    Auszug aus KG, 06.12.2016 - 2 Ws 248/16
    Im Vollstreckungsverfahren ist in entsprechender Anwendung des § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO dem Verurteilten nur dann ein Verteidiger zu bestellen, wenn die Sach- und Rechtslage schwierig oder sonst ersichtlich ist, dass sich der Betroffene nicht selbst verteidigen kann (vgl. BVerfGE 70, 297 - 323 = NJW 1986, 767, 771) oder wenn die Entscheidung von besonders hohem Gewicht ist (vgl. BVerfGE 86, 288 - 369 = NJW 1992, 2947 - 2960 für die Aussetzung einer lebenslangen Strafe; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Juni 1993 - 1 Ws 115/93 - [juris] = StV 1994, 552 - zehn Jahre Freiheitsstrafe).
  • OLG Dresden, 13.07.2009 - 2 Ws 291/09

    Führungsaufsicht; Maßregel; Weisung

    Auszug aus KG, 06.12.2016 - 2 Ws 248/16
    Gesetzwidrigkeit wäre gegeben, wenn die Anordnungen im Gesetz nicht vorgesehen, wenn sie unverhältnismäßig, unbestimmt oder unzumutbar wären oder sonst die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreiten (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 15. März 2012 - 1 Ws 138/12 - [juris] = StV 2012, 737; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. August 2010 - 1 Ws 107/10 - [juris] = StV 2010, 643; OLG Dresden, Beschluss vom 13. Juli 2009 - 2 Ws 291/09 - [juris] = NJW 2009, 3315; Senat, Beschlüsse vom 5. Mai 2014 - 2 Ws 163/14 - [juris], vom 3. September 2012 - 2 Ws 403/12 - und vom 26. Juni 2012 - 2 Ws 331/12 -).
  • OLG Hamm, 20.08.2009 - 2 Ws 207/09

    Zulässigkeit einer Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht; Untersagung jeglicher

  • OLG Karlsruhe, 05.08.2010 - 1 Ws 107/10

    Erteilung einer gesetzwidrigen Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht; Tragung

  • OLG Bamberg, 15.03.2012 - 1 Ws 138/12

    Rechtmäßigkeit von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht: Wohnsitzwechsel nur

  • OLG Nürnberg, 11.03.2013 - 1 Ws 307/12

    Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht: Nachträgliche Änderung von Weisungen;

  • OLG Hamm, 14.11.2013 - 3 Ws 279/13

    Zulässigkeit eines einem Berufsverbot gleichkommenden Tätigkeitsverbots im Rahmen

  • KG, 23.01.2014 - 2 Ws 11/14

    Elektronische Fußfessel

  • KG, 11.06.2008 - 2 Ws 239/08
  • KG, 19.12.2014 - 2 Ws 386/14

    Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit von Weisungen bei der Führungsaufsicht

  • OLG Köln, 13.11.2014 - 2 Ws 663/14

    Weisung zur Mitteilung von Wohnung und Arbeitsstelle im Rahmen der

  • KG, 02.09.2015 - 2 Ws 198/15

    Verhältnis von § 68b Abs. 1 Nr. 4 StGB zu § 70 StGB

  • LG Halle, 23.11.2018 - 10a Qs 132/18

    Pflichtverteidigerbeiordnung: Notwendige Verteidigung bei Anhängigkeit mehrerer

    Die Abhilfeentscheidung stellt keine Verfahrensvoraussetzung für die Entscheidung des Beschwerdegerichts dar und eine Zurückverweisung zu ihrer Nachholung würde das Verfahren unnötig verzögern (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 06.12.2016 - 2 Ws 248/16; OLG Hamm, Beschl. v. 11.03.2010 - III 2 Ws 39/10, jeweils m.w.N.).
  • KG, 10.11.2021 - 5 Ws 219/21

    Voraussetzungen der nachträglichen Aufhebung einer Weisung zur Einnahme

    Diese strengen Voraussetzungen gelten auch bei der Ausgestaltung von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 15. März 2012 - 1 Ws 138/12 - juris Rn. 8 [keine Beiordnung bei Standortermittlung über eine elektronische Fußfessel nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 StGB]; KG, Beschlüsse vom 6. Dezember 2016 - 2 Ws 248/16 - juris Rn. 9 f. [keine Beiordnung bei Weisungen nach § 68b Abs. 1 Nr. 1 und 4 StGB] und 11. Juni 2015 - 2 Ws 124/15 - juris Rn. 11 [keine Beiordnung bei Weisung nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB]; Senat, Beschluss vom 29. November 2019 - 5 Ws 195/19 - [keine Beiordnung bei Weisung zur Duldung von Hausbesuchen durch Beamte des LKA]).
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