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   KG, 25.11.2016 - (4) 161 HEs 31/16 (30 - 34/16), (4) 161 HEs 31/16 (30/16), (4) 161 HEs 31/16 (31/16), (4) 161 HEs 31/16 (32/16), (4) 161 HEs 31/16 (33/16)   

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https://dejure.org/2016,55636
KG, 25.11.2016 - (4) 161 HEs 31/16 (30 - 34/16), (4) 161 HEs 31/16 (30/16), (4) 161 HEs 31/16 (31/16), (4) 161 HEs 31/16 (32/16), (4) 161 HEs 31/16 (33/16) (https://dejure.org/2016,55636)
KG, Entscheidung vom 25.11.2016 - (4) 161 HEs 31/16 (30 - 34/16), (4) 161 HEs 31/16 (30/16), (4) 161 HEs 31/16 (31/16), (4) 161 HEs 31/16 (32/16), (4) 161 HEs 31/16 (33/16) (https://dejure.org/2016,55636)
KG, Entscheidung vom 25. November 2016 - (4) 161 HEs 31/16 (30 - 34/16), (4) 161 HEs 31/16 (30/16), (4) 161 HEs 31/16 (31/16), (4) 161 HEs 31/16 (32/16), (4) 161 HEs 31/16 (33/16) (https://dejure.org/2016,55636)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 120 StPO, § 121 StPO, § 122 StPO, § 213 StPO, § 71 Abs 2 JGG
    Jugendstrafverfahren: Terminierung in Haftsachen bei mehreren Angeklagten in Ansehung des Spannungsverhältnisses zwischen Beschleunigungsgebot und der Verteidigung durch Verteidiger des Vertrauens; besondere Haftprüfung bei einstweiliger Unterbringung Jugendlicher

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Rechtstellung des Verteidigers hinsichtlich der Bestimmung von Terminen zur Hauptverhandlung in einem Verfahren mit mehreren in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Spannungsverhältnis zwischen Beschleunigungsgebot und Verteidigung durch Verteidiger des Vertrauens; Terminierung in Haftsachen mit mehreren Angeklagten; keine besondere Haftprüfung bei einstweiliger Unterbringung Jugendlicher

  • rechtsportal.de

    Rechtstellung des Verteidigers hinsichtlich der Bestimmung von Terminen zur Hauptverhandlung in einem Verfahren mit mehreren in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 508 KLs 45/16
  • KG, 25.11.2016 - (4) 161 HEs 31/16 (30 - 34/16), (4) 161 HEs 31/16 (30/16), (4) 161 HEs 31/16 (31/16), (4) 161 HEs 31/16 (32/16), (4) 161 HEs 31/16 (33/16)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Hamm, 04.05.2006 - 2 Ws 111/06

    Haftprüfung; U-Haft, Terminierung; Verhinderung des Verteidigers;

    Auszug aus KG, 25.11.2016 - 161 HEs 31/16
    Angesichts dessen ist es in der Regel nicht ermessensfehlerhaft, wenn der Vorsitzende das Gebot der besonderen Verfahrensbeschleunigung gegenüber anderen Interessen in den Vordergrund stellt, somit auch Verhinderungen einzelner Verteidiger nicht zum Anlass nimmt, Hauptverhandlungstage entfallen zu lassen, zumal wenn - wie hier - weitere in Untersuchungshaft befindliche Mitangeklagte von solchen, dem Beschleunigungsgebot widerstreitenden Entscheidungen betroffen wären (vgl. zum Ganzen BVerfG BayVBl 2009, 185; BGH NStZ 2006, 513; 2007, 163; OLG Celle NStZ 2008, 583; OLG Hamburg NJW 2006, 2792, 2793; OLG Hamm NJW 2006, 2788, 2790 f.; OLG Jena StV 2009, 576; OLG Naumburg, Beschluss vom 13. November 2008 - 1 Ws 638/08 - [juris]; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. Mai 2011 - 2 Ws 97, 98/11 - [juris]).

    Es ist anerkannt, dass insbesondere als vom Staat zu bezahlender Pflichtverteidiger - wie hier der Verteidiger des Angeklagten J Ra - nur in Betracht kommt, wer gewährleisten kann, dem Verfahren mit seiner Arbeitskraft weitestgehend zur Verfügung zu stehen (vgl. OLG Hamm StV 2011, 660; NJW 2006, 2788, 2791mwN; OLG Naumburg OLGSt StPO § 142 Nr. 7).

  • BGH, 20.06.2006 - 1 StR 169/06

    Recht auf ein faires Verfahren (Wahlverteidigung; Recht auf

    Auszug aus KG, 25.11.2016 - 161 HEs 31/16
    Angesichts dessen ist es in der Regel nicht ermessensfehlerhaft, wenn der Vorsitzende das Gebot der besonderen Verfahrensbeschleunigung gegenüber anderen Interessen in den Vordergrund stellt, somit auch Verhinderungen einzelner Verteidiger nicht zum Anlass nimmt, Hauptverhandlungstage entfallen zu lassen, zumal wenn - wie hier - weitere in Untersuchungshaft befindliche Mitangeklagte von solchen, dem Beschleunigungsgebot widerstreitenden Entscheidungen betroffen wären (vgl. zum Ganzen BVerfG BayVBl 2009, 185; BGH NStZ 2006, 513; 2007, 163; OLG Celle NStZ 2008, 583; OLG Hamburg NJW 2006, 2792, 2793; OLG Hamm NJW 2006, 2788, 2790 f.; OLG Jena StV 2009, 576; OLG Naumburg, Beschluss vom 13. November 2008 - 1 Ws 638/08 - [juris]; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. Mai 2011 - 2 Ws 97, 98/11 - [juris]).
  • KG, 03.11.2011 - 4 Ws 96/11

    Untersuchungshaft: Voraussetzungen des Haftgrundes der Fluchtgefahr

    Auszug aus KG, 25.11.2016 - 161 HEs 31/16
    Es besteht unter Berücksichtigung der maßgeblichen Rechtsgrundsätze (vgl. nur Senat StV 2012, 350 mwN = StRR 2012, 154 mit zust. Anm. Burhoff) bei allen Angeklagten der Haftgrund der Fluchtgefahr (§ 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO), die derzeit durch mildere Maßnahmen als den Vollzug der Untersuchungshaft (§ 116 StPO) nicht ausgeräumt werden kann.
  • OLG Hamm, 02.02.2015 - 5 Ws 36/15

    Unzulässigkeit der Anfechtung einer Terminsverfügung oder

    Auszug aus KG, 25.11.2016 - 161 HEs 31/16
    Gleichwohl beantragte er seine am 30. Mai 2016 beschlossene Beiordnung, ohne auf die Belastung in jenem Verfahren und die bereits konkret absehbaren Verhinderungen hinzuweisen (zur entsprechenden Pflicht des bestellten Verteidigers vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 2. Februar 2015 - 5 Ws 36/15 - [juris] mwN).
  • OLG Hamburg, 29.06.2006 - 3 Ws 100/06

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen: Vorausschauende Hauptverhandlungsplanung in

    Auszug aus KG, 25.11.2016 - 161 HEs 31/16
    Angesichts dessen ist es in der Regel nicht ermessensfehlerhaft, wenn der Vorsitzende das Gebot der besonderen Verfahrensbeschleunigung gegenüber anderen Interessen in den Vordergrund stellt, somit auch Verhinderungen einzelner Verteidiger nicht zum Anlass nimmt, Hauptverhandlungstage entfallen zu lassen, zumal wenn - wie hier - weitere in Untersuchungshaft befindliche Mitangeklagte von solchen, dem Beschleunigungsgebot widerstreitenden Entscheidungen betroffen wären (vgl. zum Ganzen BVerfG BayVBl 2009, 185; BGH NStZ 2006, 513; 2007, 163; OLG Celle NStZ 2008, 583; OLG Hamburg NJW 2006, 2792, 2793; OLG Hamm NJW 2006, 2788, 2790 f.; OLG Jena StV 2009, 576; OLG Naumburg, Beschluss vom 13. November 2008 - 1 Ws 638/08 - [juris]; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. Mai 2011 - 2 Ws 97, 98/11 - [juris]).
  • KG, 14.08.2015 - 4 Ws 69/15

    Beschleunigungsgebot bei einstweiliger Unterbringung, keine starren Fristen

    Auszug aus KG, 25.11.2016 - 161 HEs 31/16
    Der Vollständigkeit halber ist darauf hinzuweisen, dass eine Entscheidung im besonderen Haftprüfungsverfahren nach den §§ 121, 122 StPO hinsichtlich des jugendlichen Angeklagten M Ra, der nach §§ 72 Abs. 4, 71 Abs. 2 JGG untergebracht ist, nicht zu treffen war (vgl. OLG Bamberg StraFo 2015, 329 = OLGSt JGG § 71 Nr. 2; s. auch Senat, Beschluss vom 14. August 2015 - 4 Ws 69/15 - mwN [juris] = StV 2016, 712 = OLGSt JGG § 71 Nr. 1).
  • OLG Bamberg, 23.06.2015 - 1 Ws 319/15

    Keine OLG-Haftprüfung bei einstweiliger Unterbringung Jugendlicher

    Auszug aus KG, 25.11.2016 - 161 HEs 31/16
    Der Vollständigkeit halber ist darauf hinzuweisen, dass eine Entscheidung im besonderen Haftprüfungsverfahren nach den §§ 121, 122 StPO hinsichtlich des jugendlichen Angeklagten M Ra, der nach §§ 72 Abs. 4, 71 Abs. 2 JGG untergebracht ist, nicht zu treffen war (vgl. OLG Bamberg StraFo 2015, 329 = OLGSt JGG § 71 Nr. 2; s. auch Senat, Beschluss vom 14. August 2015 - 4 Ws 69/15 - mwN [juris] = StV 2016, 712 = OLGSt JGG § 71 Nr. 1).
  • OLG Jena, 09.05.2008 - 1 Ws 165/08

    Pflichtverteidigung

    Auszug aus KG, 25.11.2016 - 161 HEs 31/16
    Angesichts dessen ist es in der Regel nicht ermessensfehlerhaft, wenn der Vorsitzende das Gebot der besonderen Verfahrensbeschleunigung gegenüber anderen Interessen in den Vordergrund stellt, somit auch Verhinderungen einzelner Verteidiger nicht zum Anlass nimmt, Hauptverhandlungstage entfallen zu lassen, zumal wenn - wie hier - weitere in Untersuchungshaft befindliche Mitangeklagte von solchen, dem Beschleunigungsgebot widerstreitenden Entscheidungen betroffen wären (vgl. zum Ganzen BVerfG BayVBl 2009, 185; BGH NStZ 2006, 513; 2007, 163; OLG Celle NStZ 2008, 583; OLG Hamburg NJW 2006, 2792, 2793; OLG Hamm NJW 2006, 2788, 2790 f.; OLG Jena StV 2009, 576; OLG Naumburg, Beschluss vom 13. November 2008 - 1 Ws 638/08 - [juris]; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. Mai 2011 - 2 Ws 97, 98/11 - [juris]).
  • OLG Celle, 20.05.2008 - 2 Ws 175/08

    Verhältnis des Rechts eines einzelnen Angeklagten auf Verteidigung durch seinen

    Auszug aus KG, 25.11.2016 - 161 HEs 31/16
    Angesichts dessen ist es in der Regel nicht ermessensfehlerhaft, wenn der Vorsitzende das Gebot der besonderen Verfahrensbeschleunigung gegenüber anderen Interessen in den Vordergrund stellt, somit auch Verhinderungen einzelner Verteidiger nicht zum Anlass nimmt, Hauptverhandlungstage entfallen zu lassen, zumal wenn - wie hier - weitere in Untersuchungshaft befindliche Mitangeklagte von solchen, dem Beschleunigungsgebot widerstreitenden Entscheidungen betroffen wären (vgl. zum Ganzen BVerfG BayVBl 2009, 185; BGH NStZ 2006, 513; 2007, 163; OLG Celle NStZ 2008, 583; OLG Hamburg NJW 2006, 2792, 2793; OLG Hamm NJW 2006, 2788, 2790 f.; OLG Jena StV 2009, 576; OLG Naumburg, Beschluss vom 13. November 2008 - 1 Ws 638/08 - [juris]; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. Mai 2011 - 2 Ws 97, 98/11 - [juris]).
  • KG, 11.11.2011 - 1 Ss 334/11

    Verbot der Doppelbestrafung: Tatidentität zwischen einer Trunkenheitsfahrt und

    Auszug aus KG, 25.11.2016 - 161 HEs 31/16
    Es besteht unter Berücksichtigung der maßgeblichen Rechtsgrundsätze (vgl. nur Senat StV 2012, 350 mwN = StRR 2012, 154 mit zust. Anm. Burhoff) bei allen Angeklagten der Haftgrund der Fluchtgefahr (§ 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO), die derzeit durch mildere Maßnahmen als den Vollzug der Untersuchungshaft (§ 116 StPO) nicht ausgeräumt werden kann.
  • OLG Naumburg, 13.11.2008 - 1 Ws 638/08

    Abwägung bei vollzogener Untersuchungshaft zwischen dem Recht des Angeklagten, in

  • KG, 24.04.2015 - 4 Ws 34/15

    Besetzung bei Haftentscheidungen während laufender Hauptverhandlung

  • BVerfG, 24.07.2008 - 2 BvR 1146/08

    Entpflichtung eines Pflichtverteidigers (Terminschwierigkeiten; Beschleunigung

  • OLG Stuttgart, 22.10.2018 - H 4 Ws 252/18

    Einstweilige Unterbringung eines jugendlichen Angeschuldigten in einer

    Das Haftprüfungsverfahren gemäß §§ 121, 122 StPO gilt nicht für die Unterbringung Jugendlicher nach § 72 Abs. 4, § 71 Abs. 2 JGG (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 18. Juli 2017 - 1 Ws 322/17 -, juris Rn. 6 f.; KG Berlin, Beschluss vom 25. November 2016 - (4) 161 HEs 31/16 -, beckonline Rn. 20; OLG Bamberg, Beschluss vom 23. Juni 2015 - 1 Ws 319/15 -, beckonline Rn. 3; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 7. Mai 2001 - HEs 16/01 -, juris Rn. 3; OLG Celle, Beschluss vom 5. Juli 1965 - HEs 24/65 -, NJW 1965, 2069; BeckOK JGG/Pawlischta, 10. Ed. 1.8.2018, JGG, § 71 Rn. 24; aA Eisenberg, JGG, 20. Aufl. 2018, § 72 Rn. 13; Diemer in Diemer/Schatz/Sonnen, JGG, 7. Aufl. 2015, § 72 Rn. 15).
  • OLG Saarbrücken, 14.12.2022 - 4 Ws 379/22

    Strafsache: Entscheidung des Vorsitzenden über Terminverlegungsanträge;

    Umgekehrt kann und darf die Terminlage von Verteidigern in Haftsachen nur insoweit Berücksichtigung finden, wie dies nicht zu einer erheblichen Verzögerung des Verfahrens führt (BGH StV 2006, 680; KG Berlin, Beschluss vom 25. November 2016 - (4) 161 HEs 31/16 (30 - 34/16) -, juris; Löwe-Rosenberg/Jäger, a.a.O., § 213 Rdnr. 18 m.w.N.).
  • KG, 06.08.2018 - 4 Ws 104/18

    Bestellung eines zweiten Pflichtverteidigers nur bei besonderer Schwierigkeit der

    Weil es in Haftsachen jedenfalls in Fällen mehrerer Angeklagter oftmals zu einem Widerstreit zwischen dem Interesse des einzelnen Angeklagten, sich durch den Verteidiger seines Vertrauens vertreten zu lassen, und dem haftrechtlichen Beschleunigungsgebot kommen kann, haben Verteidiger bereits vor der Übernahme eines Mandats und jedenfalls vor Entgegennahme ihrer Beiordnung gewissenhaft zu prüfen, ob ihnen die Teilnahme an einer bevorstehenden Hauptverhandlung voraussichtlich in vollem Umfang oder zumindest im Wesentlichen möglich sein wird, und unterliegen sie auch der Verpflichtung, rechtzeitig auf die Belastung sowie mögliche Terminkollisionen durch andere Verfahren und insbesondere auf bereits konkret absehbare Verhinderungen hinzuweisen (vgl. Senat, Beschluss vom 25. November 2016 - [4] 161 HEs 31/16 [30-34/16] - bei juris; OLG Hamm, Beschluss vom 2. Februar 2015 - 5 Ws 36/15 - [juris] mwN).
  • KG, 28.06.2019 - 2 Ws 102/19

    Strafverfahren: Bestellung eines zweiten Pflichtverteidigers

    Weil es in Haftsachen jedenfalls öfter zu einem Widerstreit zwischen dem Interesse eines Angeklagten, sich durch den Verteidiger seines Vertrauens vertreten zu lassen, und dem haftrechtlichen Beschleunigungsgebot kommen kann, haben Verteidiger bereits vor der Übernahme eines Mandats und jedenfalls vor Entgegennahme ihrer Beiordnung gewissenhaft zu prüfen, ob ihnen die Teilnahme an einer bevorstehenden Hauptverhandlung voraussichtlich in vollem Umfang oder zumindest im Wesentlichen möglich sein wird, und unterliegen sie auch der Verpflichtung, rechtzeitig auf die Belastung sowie mögliche Terminkollisionen durch andere Verfahren und insbesondere auf bereits konkret absehbare Verhinderungen hinzuweisen (vgl. KG, Beschluss vom 25. November 2016 - [4] 161 HEs 31/16 [30-34/16] - bei juris; OLG Hamm, Beschluss vom 2. Februar 2015 - 5 Ws 36/15 - [juris] mwN).
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