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   KG, 18.12.2017 - (2) 161 Ss 104/17 (6/17)   

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https://dejure.org/2017,50305
KG, 18.12.2017 - (2) 161 Ss 104/17 (6/17) (https://dejure.org/2017,50305)
KG, Entscheidung vom 18.12.2017 - (2) 161 Ss 104/17 (6/17) (https://dejure.org/2017,50305)
KG, Entscheidung vom 18. Dezember 2017 - (2) 161 Ss 104/17 (6/17) (https://dejure.org/2017,50305)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Verlesung von Schriftstücken, Hauptverhandlung, Unmittelbarkeitsgrundsatz

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 140 Nr 2 StGB, § 256 Abs 1 Nr 5 StPO, Art 5 Abs 1 GG
    Hauptverhandlung in Strafsachen: Verlesung schriftlicher Erklärungen der Strafverfolgungsbehörden über Ermittlungsvorgänge; Straftatbestand der Billigung von Straftaten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der Billigung von Straftaten i.S. von § 140 Nr. 2 StGB; Zulässigkeit der Verlesung des Sachstandsberichts eines ermittelnden Kriminalbeamten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der Billigung von Straftaten i.S. von § 140 Nr. 2 StGB ; Zulässigkeit der Verlesung des Sachstandsberichts eines ermittelnden Kriminalbeamten

  • rechtsportal.de

    StGB § 140 Nr. 2 ; StPO § 256 Abs. 1 Nr. 5
    Begriff der Billigung von Straftaten i.S. von § 140 Nr. 2 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verlesung von Schriftstücken in der Hauptverhandlung: Die Hauptverhandlung entleert sich.

  • taz.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 13.04.2016)

    Stören Meinungsäußerungen den Frieden?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.12.1968 - 1 StR 161/68

    "Südtirol - wohin?" - Billigung von Straftaten Südtiroler Freiheitskämpfer in

    Auszug aus KG, 18.12.2017 - 161 Ss 104/17
    Indessen will die Vorschrift nicht eine Gesinnung bestrafen (vgl. BGHSt 22, 282).

    Es muss sich um eine abgeschlossene, zum Ausdruck gebrachte Wertung des Erklärenden handeln, die ihre Sinnbedeutung in sich selbst trägt" (vgl. BGHSt 22, 282 [286 f.]).

  • BGH, 17.10.1978 - 1 StR 318/78

    Den öffentlichen Frieden gefährdende Billigung von Straftaten - Billigung von

    Auszug aus KG, 18.12.2017 - 161 Ss 104/17
    Der Tatbestand des § 140 Nr. 2 StGB setzt demnach voraus, dass in der Äußerung selbst konkret bezeichnete, wirklich begangene Straftaten der in der Vorschrift bezeichneten Art gebilligt werden (vgl. auch BGH, Urteil vom 10. Oktober 1978 - 1 StR 318/78 - [juris]).
  • BGH, 20.02.1990 - 3 StR 278/89

    Radikal (Zeitschrift)

    Auszug aus KG, 18.12.2017 - 161 Ss 104/17
    Auch die Billigung hat sich stets auf eine konkrete Tat zu beziehen, die zudem als spezielle Katalogtat erkennbar sein muss (dazu insbes. BGH NJW 1990, 2828 [2829]; Hanack a.a.O. § 140 StGB Rdn. 14).
  • Drs-Bund, 02.09.2003 - BT-Drs 15/1508
    Auszug aus KG, 18.12.2017 - 161 Ss 104/17
    Etwas anderes gilt ausweislich der Materialien für - hier nicht relevante - Vernehmungsprotokolle (BT-Drs. 15/1508 S. 26).
  • OLG Celle, 15.07.2013 - 31 Ss 24/13

    Rechtmäßigkeit der Verlesung des Vermerks eines Polizisten in der

    Auszug aus KG, 18.12.2017 - 161 Ss 104/17
    Doch ist damit keine inhaltliche Eingrenzung verbunden (vgl. BGH NStZ 2016, 301; OLG Celle NStZ 2014, 175).
  • BGH, 08.03.2016 - 3 StR 484/15

    Schuldspruchänderung wegen eines offensichtlichen Versehens

    Auszug aus KG, 18.12.2017 - 161 Ss 104/17
    Doch ist damit keine inhaltliche Eingrenzung verbunden (vgl. BGH NStZ 2016, 301; OLG Celle NStZ 2014, 175).
  • BVerfG, 15.11.1982 - 1 BvR 108/80

    Boykottaufruf

    Auszug aus KG, 18.12.2017 - 161 Ss 104/17
    Angesichts dessen für ein freiheitliches und demokratisches Gemeinwesen schlechthin konstituierenden Bedeutung (vgl. BVerfGE 62, 230 [247]; 128, 226 [266]) ist bei der Anwendung des Straftatbestandes Zurückhaltung geboten.
  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06

    Fraport

    Auszug aus KG, 18.12.2017 - 161 Ss 104/17
    Angesichts dessen für ein freiheitliches und demokratisches Gemeinwesen schlechthin konstituierenden Bedeutung (vgl. BVerfGE 62, 230 [247]; 128, 226 [266]) ist bei der Anwendung des Straftatbestandes Zurückhaltung geboten.
  • BGH, 09.08.1977 - 1 StR 74/77

    Schilderung von Verbrechen in grausamer oder sonst unmenschlicher Weise -

    Auszug aus KG, 18.12.2017 - 161 Ss 104/17
    Der Straftatbestand der Belohnung und Billigung von Straftaten gemäß § 140 StGB stellt die Belohnung oder Billigung schwerer Straftaten unter Strafe, nachdem sie begangen oder versucht worden sind; es kommen sowohl fremde wie eigene Taten in Betracht (vgl. BGH NJW 1978, 58).
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