Rechtsprechung
KG, 11.07.2018 - 161 Ss 161/18 |
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Volltextveröffentlichung
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Verfahrensgang
- LG Berlin - 273 Js 4238/17
- KG, 11.07.2018 - 161 Ss 161/18
- KG, 12.12.2018 - 161 Ss 161/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- KG, 23.11.2017 - 161 Ss 158/17
Revision in Strafsachen: Vertretung des abwesenden Angeklagten in der …
Auszug aus KG, 11.07.2018 - 161 Ss 161/18
Es ergibt sich nicht aus den Urteilsgründen, die das Revisionsgericht aufgrund der allgemein erhobenen Sachrüge zur Kenntnis zu nehmen hat (vgl. KG, Beschluss vom 23. November 2017 - (4) 161 Ss 158/17 (213/17) -, in BeckRS 2017, 137047, beck-online), dass der Angeklagte mit der durch öffentliche Zustellung bewirkten Ladung zum Fortsetzungstermin am 11. Juli 2018 eine Belehrung über die Möglichkeit der Verwerfung seiner Berufung bei Nichterscheinen zu diesem Fortsetzungstermin erhalten hat. - OLG Hamburg, 21.10.2016 - 1 Rev 57/16
Berufungshauptverhandlung in Strafsachen: Erforderlichkeit der Anwesenheit des …
Auszug aus KG, 11.07.2018 - 161 Ss 161/18
Ebenfalls kann dahingestellt bleiben, ob die Anwesenheit des Angeklagten trotz der Vertretung durch einen Verteidiger erforderlich im Sinne des § 329 Abs. 4 Satz 1 StPO war, wobei der Begriff der "Erforderlichkeit" mit Blick auf die Gesetzesgenese einerseits und zwingender verfassungsrechtliche Maßgaben andererseits weit auszulegen ist (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 21. Oktober 2016 - 1 Rev 57/16 -, Rn. 6, juris).
Rechtsprechung
KG, 12.12.2018 - (6) 161 Ss 161/18 (63/18) |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
§ 329 Abs. 4 S. 3 StPO
Verwerfung der Berufung bei Nichterscheinen im Folgetermin nach § 329 Abs. 4 S. 3 StPO
Verfahrensgang
- LG Berlin - 273 Js 4238/17
- KG, 11.07.2018 - 161 Ss 161/18
- KG, 12.12.2018 - (6) 161 Ss 161/18 (63/18)
Rechtsprechung
KG, 12.12.2018 - 6 Ss 63/18, 161 Ss 161/18 |
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
§ 329 Abs. 4 S. 3 StPO
Verwerfung der Berufung bei Nichterscheinen im Folgetermin nach § 329 Abs. 4 S. 3 StPO
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- KG, 23.11.2017 - 161 Ss 158/17
Revision in Strafsachen: Vertretung des abwesenden Angeklagten in der …
Auszug aus KG, 12.12.2018 - 6 Ss 63/18
Es ergibt sich nicht aus den Urteilsgründen, die das Revisionsgericht aufgrund der allgemein erhobenen Sachrüge zur Kenntnis zu nehmen hat (vgl. KG, Beschluss vom 23. November 2017 - (4) 161 Ss 158/17 (213/17) -, in BeckRS 2017, 137047, beck-online), dass der Angeklagte mit der durch öffentliche Zustellung bewirkten Ladung zum Fortsetzungstermin am 11. Juli 2018 eine Belehrung über die Möglichkeit der Verwerfung seiner Berufung bei Nichterscheinen zu diesem Fortsetzungstermin erhalten hat. - OLG Hamburg, 21.10.2016 - 1 Rev 57/16
Berufungshauptverhandlung in Strafsachen: Erforderlichkeit der Anwesenheit des …
Auszug aus KG, 12.12.2018 - 6 Ss 63/18
Ebenfalls kann dahingestellt bleiben, ob die Anwesenheit des Angeklagten trotz der Vertretung durch einen Verteidiger erforderlich im Sinne des § 329 Abs. 4 Satz 1 StPO war, wobei der Begriff der "Erforderlichkeit" mit Blick auf die Gesetzesgenese einerseits und zwingender verfassungsrechtliche Maßgaben andererseits weit auszulegen ist (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 21. Oktober 2016 - 1 Rev 57/16 -, Rn. 6, juris).