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   KG, 11.07.2018 - 161 Ss 161/18   

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KG, 11.07.2018 - 161 Ss 161/18 (https://dejure.org/2018,66823)
KG, Entscheidung vom 11.07.2018 - 161 Ss 161/18 (https://dejure.org/2018,66823)
KG, Entscheidung vom 11. Juli 2018 - 161 Ss 161/18 (https://dejure.org/2018,66823)
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  • KG, 23.11.2017 - 161 Ss 158/17

    Revision in Strafsachen: Vertretung des abwesenden Angeklagten in der

    Auszug aus KG, 11.07.2018 - 161 Ss 161/18
    Es ergibt sich nicht aus den Urteilsgründen, die das Revisionsgericht aufgrund der allgemein erhobenen Sachrüge zur Kenntnis zu nehmen hat (vgl. KG, Beschluss vom 23. November 2017 - (4) 161 Ss 158/17 (213/17) -, in BeckRS 2017, 137047, beck-online), dass der Angeklagte mit der durch öffentliche Zustellung bewirkten Ladung zum Fortsetzungstermin am 11. Juli 2018 eine Belehrung über die Möglichkeit der Verwerfung seiner Berufung bei Nichterscheinen zu diesem Fortsetzungstermin erhalten hat.
  • OLG Hamburg, 21.10.2016 - 1 Rev 57/16

    Berufungshauptverhandlung in Strafsachen: Erforderlichkeit der Anwesenheit des

    Auszug aus KG, 11.07.2018 - 161 Ss 161/18
    Ebenfalls kann dahingestellt bleiben, ob die Anwesenheit des Angeklagten trotz der Vertretung durch einen Verteidiger erforderlich im Sinne des § 329 Abs. 4 Satz 1 StPO war, wobei der Begriff der "Erforderlichkeit" mit Blick auf die Gesetzesgenese einerseits und zwingender verfassungsrechtliche Maßgaben andererseits weit auszulegen ist (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 21. Oktober 2016 - 1 Rev 57/16 -, Rn. 6, juris).
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   KG, 12.12.2018 - (6) 161 Ss 161/18 (63/18)   

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KG, 12.12.2018 - (6) 161 Ss 161/18 (63/18) (https://dejure.org/2018,64448)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    § 329 Abs. 4 S. 3 StPO
    Verwerfung der Berufung bei Nichterscheinen im Folgetermin nach § 329 Abs. 4 S. 3 StPO

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   KG, 12.12.2018 - 6 Ss 63/18, 161 Ss 161/18   

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KG, Entscheidung vom 12.12.2018 - 6 Ss 63/18, 161 Ss 161/18 (https://dejure.org/2018,66612)
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  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    § 329 Abs. 4 S. 3 StPO
    Verwerfung der Berufung bei Nichterscheinen im Folgetermin nach § 329 Abs. 4 S. 3 StPO

 
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  • KG, 23.11.2017 - 161 Ss 158/17

    Revision in Strafsachen: Vertretung des abwesenden Angeklagten in der

    Auszug aus KG, 12.12.2018 - 6 Ss 63/18
    Es ergibt sich nicht aus den Urteilsgründen, die das Revisionsgericht aufgrund der allgemein erhobenen Sachrüge zur Kenntnis zu nehmen hat (vgl. KG, Beschluss vom 23. November 2017 - (4) 161 Ss 158/17 (213/17) -, in BeckRS 2017, 137047, beck-online), dass der Angeklagte mit der durch öffentliche Zustellung bewirkten Ladung zum Fortsetzungstermin am 11. Juli 2018 eine Belehrung über die Möglichkeit der Verwerfung seiner Berufung bei Nichterscheinen zu diesem Fortsetzungstermin erhalten hat.
  • OLG Hamburg, 21.10.2016 - 1 Rev 57/16

    Berufungshauptverhandlung in Strafsachen: Erforderlichkeit der Anwesenheit des

    Auszug aus KG, 12.12.2018 - 6 Ss 63/18
    Ebenfalls kann dahingestellt bleiben, ob die Anwesenheit des Angeklagten trotz der Vertretung durch einen Verteidiger erforderlich im Sinne des § 329 Abs. 4 Satz 1 StPO war, wobei der Begriff der "Erforderlichkeit" mit Blick auf die Gesetzesgenese einerseits und zwingender verfassungsrechtliche Maßgaben andererseits weit auszulegen ist (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 21. Oktober 2016 - 1 Rev 57/16 -, Rn. 6, juris).
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